Beiträge von Goran Kovač
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Herr Wahlleiter, im Wahlgesetz finde ich keine Regelung dazu, dass eine Enthaltungsoption verpflichtend angeboten werden muss. Gibt es eine andere rechtliche Grundlage, die dies vorschreibt?
Ich denke, dass auf Basis der Verfassung der Kandidat mehr als 50% haben muss, da von abgegebenen Stimmen die Rede ist, nicht von gültigen Stimmen (eine Enthaltung würde wahrscheinlich als sonst für nicht relevant definiert werden)
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Bei aller Polemik, die Kovač unter aller Sau findet, muss er inhaltlich natürlich zustimmen. Das Verhalten damals, war absurd. Salamitaktik der westlichen Mächte. Dass aber tatsächlich danach die neue US-Präsidentschaft nicht einen neuen Versuch startete, trotz Regierungswechsel in Severanien, ist auch für Kovač befremdlich.
Vielleicht war der Abbruch damals zu krass aus heutiger Sicht. Aber Kovač hat eben nicht nur Severanien, sondern die gesamte Intesa vertreten. Was ihn aber noch mehr verwundet: warum das unabhängige Roldem, das mit als erstes von Gran Novara und Targa anerkannt wurde, sich so massiv zum Vasallenstaat Astors und Albernias degradiert… also wie bereits Cranberra.
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An den Bundespräsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien
Gospodin Bundespräsident Trkulja,
ich nehme Bezug auf die jüngste Entscheidung Ihrerseits, den Nominierungsprozess für die Besetzung des Obersten Gerichts vorerst nicht weiterzuführen. Es ist offensichtlich, dass die Diskussionen der vergangenen Tage von einer Intensität geprägt waren, die den Ernst der Angelegenheit widerspiegelt – und die bisweilen kontrovers verlaufen sind.
Herr Blagojević ist aus unserer Sicht weiterhin ein Kandidat von Format. Nach eingehender Prüfung seiner Eignung und im Bewusstsein der Verantwortung, die mit einer solchen Entscheidung einhergeht, möchte ich Ihnen versichern, dass PROGRES bereit ist, die Nominierung in der Bundesversammlung zu unterstützen. Ich bin überzeugt, dass wir damit nicht nur zur Stabilisierung der derzeitigen Situation beitragen, sondern auch eine Grundlage schaffen können, um gemeinsam über notwendige strukturelle Reformen des Obersten Gerichts zu sprechen – ein Anliegen, das uns beiden am Herzen liegt, wenn auch aus teils unterschiedlichen Blickwinkeln.
Mir ist bewusst, dass die politischen Auseinandersetzungen der letzten Tage Spuren hinterlassen haben. Dennoch bin ich überzeugt, dass es im Interesse Severaniens liegt, hier zu einer gemeinsamen Linie zu finden. In dieser Frage zählt das Staatswohl mehr als taktische Überlegungen - dies ist mit meiner Fraktion geklärt worden.
Gerne bin ich bereit, den Austausch mit Ihnen in einem vertraulichen Gespräch zu vertiefen. Ich bin sicher, dass wir auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und des Bewusstseins für unsere jeweiligen Mandate einen gangbaren Weg finden werden.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Goran Kovač
Vorsitzender der PROGRES
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Hiermit ziehe ich die Nominierung des Kandidaten für das Amt des obersten Richters zurück.
Das kommt jetzt überraschend und wirkt doch etwas impulsiv und wenig sachlich. Wenn gleich hier natürlich auch unangenehme Fragen gekommen sind, kann ich zumindest sagen, dass mich die bisherigen Antworten durchaus überzeugt haben. Wenn gleich wir als PROGRES es gerne sehen würden, gemeinsam, an einer Verfassungsreform zu arbeiten, welche eine mehrköpfiges Verfassungsrericht abbildet. Wobei dies ja durchaus auch im Vorstellungsbereich der Jedinstvo liegen könnte.
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Sehr geehrter Herr Premijer Kovač, bei aller grundsätzlichen Zustimmung und Freude über dieses Unterfangen bitte ich Sie doch zunächst um eine verfassungsrechtliche Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit der Republik für derartige internationale Vereinbarungen.
Artikel 3 Absatz 3 der vesteranischen Verfassung bestimmen, dass internationale Verträge sowie Staatsverträge der Ratifizierung durch die Nationalversammlung bedürfen. Darüber hinaus weist die severanische Bundesverfassung in Artikel 6 Absatz VII ausdrücklich die Außenpolitik als Kompetenz des Gesamtstaates Severanien aus, sodass sich die Frage stellt, inwieweit die Republik Vesteran eigenständig Abkommen mit souveränen Staaten verhandeln und abschließen darf.
Welche verfassungsrechtliche Grundlage erlaubt es Ihnen, eigenständig bilaterale Abkommen mit souveränen Staaten abzuschließen? Ist der Abschluss solcher Abkommen durch den Premijer ohne vorherige Zustimmung der Nationalversammlung zulässig? Wurde in der Vergangenheit eine verfassungsrechtliche oder gesetzgeberische Präzisierung hinsichtlich der außenpolitischen Befugnisse der Republik Vesteran vorgenommen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Danke für ihre Frage. Die vesteranische Regierung unterzeichnet hier ein Abkommen und keinen Staatsvertrag. Es beschränkt sich auf die Sozialversicherung und regelt keine tiefgreifenden politischen oder gar territorialen Aspekte. Es hat schlicht keinen Gesetzesrang, das Sozialversicherungsabkommen zwischen Vesteran und Gurkistan fällt in den Bereich administrativer Abkommen, die praktische und technische Regelungen enthalten, ohne tief in die nationale Souveränität einzugreifen. Daher muss es kein Staatsvertrag sein.
Da sie so schön Artikel 6 Absatz VII des Bundesverfassung zitieren: Die von Ihnen benannte Außenpolitik ist im gleichen Satz im übrigen auf Beziehungen, Krieg und Frieden definiert.
Ich möchte zudem das Augenmerk auf Absatz VIII lenken:
VIII. Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Zuständigkeitsbereich des Bundes zugewiesen sind, gehören zum Zuständigkeitsbereich der Teilrepubliken.Sozialpolitik ist Republiksache.
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Abkommen
über Sozialversicherung
zwischen der
Republik Vesteran
und derVerbundsrepublik Gurkistan
Präambel
Wir, die Regierung der Republik Vesteran, vertreten durch den Premijer Goran Kovač, und die Regierung der Verbundsrepublik, vertreten durch Außeminister und Verbundspräsident Tin Velic, in dem Bewusstsein der historischen Verbundenheit zwischen unseren Völkern, in Anerkennung der gemeinsamen Werte von sozialer Gerechtigkeit, Solidarät und dem Schutz aller Werktätigen, in dem Bestreben, die soziale Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu stärken und ihnen den gleichberechtigten Zugang zu Sozialleistungen zu gewährleisten, in der festen Überzeugung, dass die enge Zusammenarbeit zwischen unseren Staaten im Bereich der Sozialversicherung einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand und zur Stabilität unserer Gesellschaften leistet, haben unter Berücksichtigung der Prinzipien der Socijalistička Savezna Republika Severanija, der sozialen Gesetzgebung beider Länder und der gurkistanischen Verfassung das folgende Abkommen geschlossen:
Artikel 1 – Geltungsbereich
(1) Dieses Abkommen regelt die Zusammenarbeit im Bereich der Sozialversicherung zwischen der Republik Vesteran und der Verbundsrepublik Gurkistan.
(2) Es findet Anwendung auf alle Personen, die in einem der beiden Staaten beschäftigt sind oder dort Sozialleistungen beziehen, sowie auf deren Familienangehörige.
Artikel 2 – Gleichbehandlung und Anrechnung von Versicherungszeiten
(1) Staatsangehörige eines Vertragsstaates werden im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates in Bezug auf Sozialversicherungsleistungen gleichgestellt.
(2) Versicherungszeiten, die in einem der beiden Vertragsstaaten erworben wurden, werden bei der Berechnung von Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungsansprüchen angerechnet.
Artikel 3 – Rentenversicherung
(1) Die erworbenen Rentenansprüche werden nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen anteilig gewährt. Jeder Vertragsstaat zahlt den Rententeil aus, der auf seinem Staatsgebiet erworben wurde.
(2) Die Rentenzahlungen erfolgen direkt an die Berechtigten im jeweiligen Wohnsitzstaat.
Artikel 4 – Krankenversicherung
(1) Versicherte, die sich vorübergehend oder dauerhaft im anderen Vertragsstaat aufhalten, haben Anspruch auf medizinische Versorgung zu denselben Bedingungen wie die eigenen Staatsangehörigen.
(2) Die Abrechnung erfolgt zwischen den zuständigen Sozialversicherungsträgern der beiden Staaten.
Artikel 5 – Unfallversicherung
(1) Arbeitnehmer sind in dem Vertragsstaat unfallversichert, in dem sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
(2) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden nach den Vorschriften des Staates behandelt, in dem der Vorfall eingetreten ist.
Artikel 6 – Arbeitslosenversicherung
(1) Die Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in beiden Staaten werden für den Erwerb von Arbeitslosenunterstützung berücksichtigt.
(2) Arbeitslose haben Anspruch auf Leistungen in dem Staat, in dem sie zuletzt einer Beschäftigung nachgegangen sind.
Artikel 7 – Administrative Zusammenarbeit
(1) Die zuständigen Behörden beider Staaten arbeiten eng zusammen, um eine reibungslose Umsetzung dieses Abkommens zu gewährleisten.
(2)Anträge auf Sozialleistungen können im Wohnsitzstaat gestellt werden und werden an die zuständige Stelle des anderen Staates weitergeleitet.
Artikel 8 – Gemeinsamer Sozialrat
(1) Zur Koordination und Weiterentwicklung dieses Abkommens wird ein gemeinsamer Sozialrat Vesteran-Gurkistan („Soshalqonsīl Vesteran-Gurkistan“ / „Socijalno vijeće Vesteran-Gurkistan“) eingerichtet.
Artikel 9 – Streitbeilegung
(1) Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden durch Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden beigelegt.
(2) Falls keine Einigung erzielt wird, wird der Fall dem Sozialrat Vesteran-Gurkistan zur Entscheidung vorgelegt.
Artikel 10 – Inkrafttreten und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Er kann durch schriftliche Mitteilung eines Vertragsstaates mit einer Frist von sechs
Monaten gekündigt werden, wobei bereits erworbene Ansprüche erhalten bleiben.
Unterzeichnet in Vinaši und Zesselinga, am 14. 03. 2025 (G131415/03/12025), in zwei Originalen in vesteranischer und gurkistanischer Sprache.
Für die Republik Vesteran:
..................................................
Goran Kovač
PremijerFür die Verbundsrepublik Gurkistan:
..................................................
Tin Velic
Verbundspräsident -
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Heute wollen wir ein bedeutendes Abkommen mit der Verbundsrepublik Gurkistan unterzeichnen. Es soll die soziale Sicherheit unserer Menschen stärken und vereinfacht den Zugang zu Sozialleistungen für Vesteraner, die in Gurkistan arbeiten oder leben.
Was bedeutet das konkret?
- Gleichbehandlung: Unsere Bürger erhalten in Gurkistan die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische.
- Gesicherte Renten: Erwerbte Rentenansprüche bleiben erhalten und werden direkt ausgezahlt.
- Bessere Gesundheitsversorgung: Vesteraner erhalten medizinische Versorgung zu den gleichen Bedingungen wie Gurkistaner.
- Arbeitslosenversicherung: Beschäftigungszeiten in beiden Ländern werden angerechnet, damit keine Ansprüche verloren gehen.
- Einfache Verfahren: Anträge können im Wohnsitzstaat gestellt werden, Bürokratie wird reduziert.
Dieses Abkommen bringt Stabilität und soziale Sicherheit für viele Vesteraner. Ein wichtiger Schritt für unsere Bürger und unsere Zusammenarbeit mit Gurkistan.
Sozialpolitik war schon immer Aufgabe der Republiken, mit diesem Abkommen zeigt Vesteran aber vor allem auch, dass es bereit ist Verantwortung zu übernehmen, auch über die Grenzen Severaniens hinaus. Wir hoffen dass die anderen Republiken, bald partizipieren können.Zusätzlich dazu haben wir uns mit Gurkistan darauf verständigt, eine Schnellbahnstrecke von Vinaši nach Prašovo zu planen. Damit erhält die bisherige Verbindung Vinaši–Duranje eine wichtige Gabelung südlich von Krčevina.
Dies ist ein bedeutender Schritt, um Severanien besser an den anticäischen Kontinent anzubinden und unsere Infrastruktur zukunftssicher zu gestalten.
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Premijer Vesterana, Goran Kovač, wird in den kommenden Tagen den Verbundspräsidenten Gurkistans, Tin Velić, in Vinaši empfangen. Im Mittelpunkt des bilateralen Treffens stehen Gespräche über eine verstärkte sozialpolitische und verkehrspolitische Kooperation zwischen Vesteran und Gurkistan.
Die beiden Staatsmänner werden Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich sozialer Sicherungssysteme, grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte sowie der Modernisierung des Verkehrsnetzes erörtern. Ziel des Treffens ist es, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik und der Verbundsrepublik zu vertiefen und gemeinsame Strategien für nachhaltige Entwicklung auf dem Kontinent zu formulieren.
Die Kancelerija Premijera wird nach dem Gespräch weitere Informationen über die Ergebnisse des Treffens veröffentlichen.
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Palača Svetozara in Vinaši
Službena rezidencija premijera – Службена резиденција премијера
Amtliche Residenz des PremierministersCopy of https://commons.wikimedia.org/…ile:Stari_i_Novi_dvor.jpg – This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International license.
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Ich kann als Antragsteller nur sagen, dass wir einen Versuch des Beitritts wagen sollten. Die Bedenken der Regierung kann ich zwar nicht vollends teilen, ich würde aber vorschlagen zumindest aktiv in Verhandlungen zu gehen und die Konferenz der Nationen zu bitten die Souveränitätsregelung umzukehren zu einem Widerspruch mit Zweidrittelmehrheit der Nationen und der Definition von Kriterien, die einen Staat formen.
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Als Kandidat der PROGRES, kandidiere ich erneut .
(Wann ist denn der Wahltermin?)
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Ich halte das für unnötig, da beide Ämter vor allem organisatorisch sind und mE keine Auswirkungen zu befürchten sind. Die Infrastruktur ist sicher.
Der Stellvertreter in der Skupština ist übrigens immer der Premijer.
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Премијер Републике Вестеран
ERNENNUNGSURKUNDE
Gemäß § 4 Wahlgesetz der Republik Vesteran ernenne ich Herrn Vaclav Dubel-Hacac zum Wahlleiter und beauftrage ihn mit der Durchführung der Wahl.
gez.
Goran Kovač
Premijer Republike Vesteran
Премијер Републике Вестеран
Vinaši, 23.02.2025
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Премјер Вестерана
Ausschreibung
Gemäß § 4 WahlG ist durch den Premijer ein Wahlleiter zu benennen. Bewerbungen für die anstehende Wahl im März werden bis zum 23. Februar 2025 entgegen genommen, ansonsten wird der aktuelle Bundeswahlleiter beauftragt.
Die Wahlen sollen Mitte März 2025 stattfinden und es wird erstmalig den Premijer/die Premijera für sechs Monate gewählt.
gez.
Goran Kovač
Premijer Republike Vesteran
Премијер Републике Вестеран
Vinaši, 19.02.2025
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Seitens der Fraktion der PROGRES haben wir folgende Fragen:
1. Ihr rechtswissenschaftlicher Werdegang wurde stark von der Lehre von Prof. Nebojša Ristić geprägt, die doch für eine sozialistisch-staatliche Rechtsdogmatik steht. Inwiefern beeinflusst diese Ausrichtung Ihre Sicht auf das Verhältnis zwischen Staat, Bürgern und individuellen Freiheitsrechten?
2.Obwohl Sie nie Mitglied der Jedinstvo-Partei waren, gibt es Bedenken, dass Ihre juristische Prägung eine gewisse Nähe zu staatlichen Strukturen begünstigen könnte. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidungen frei von ideologischen Einflüssen und politischer Loyalität sind?
3. Welche Bedeutung messen Sie der Bindung an bestehende Präzedenzfälle bei, und unter welchen Umständen halten Sie es für gerechtfertigt, von diesen abzuweichen?
4. In einer Zeit wachsender öffentlicher Skepsis gegenüber staatlichen Institutionen – wie wollen Sie als oberster Richter das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Fairness der Justiz stärken?
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