Beiträge von Marko Boban

    Ich muss doch bitten, alle Seiten bitte halten Sie sich zurück.


    Herr Bundespräsident, ich erteile ihnen eine Rüge für ihre unagebrachte Wortwahl gegenüber dem Abgeordnete VDH.


    Herr Präsident Mehmedbašić, bitte unterlassen sie diese Freifußkultur!


    Abgeordneter Dubel-Hacac, bitte unterlassen sie die Zwischenrufe.


    Die Sitzung wird geschlossen. Die Abstimmung ist eingeleitet.

    Bündnisvertrag


    zwischen


    der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

    und der Zedarischen Sozialistischen Volksrepublik


    In Anerkennung ihrer gemeinsamen Ideale und Werte und im Bestreben, ihre Beziehungen auf allen Ebenen zu vertiefen, schließen die Sozialistische Bundesrepublik Severanien und die Zedarische Sozialistische Volksrepublik diesen Vertrag, um eine unerschütterliche und langfristige Partnerschaft aufzubauen.

    Artikel 1: Diplomatische Kooperation und gemeinsame Außenpolitik

    1. Beide Staaten verpflichten sich zur engen und abgestimmten Zusammenarbeit in internationalen Organisationen, um die sozialistische Bewegung zu stärken und imperialistische Bestrebungen weltweit zu bekämpfen.
    2. Die Vertragsparteien treten entschieden für die Förderung von Frieden, sozialer Gerechtigkeit und dem Ende der imperialistischen Einflusspolitik auf der ganzen Welt ein.
    3. Beide Staaten etablieren eine ständige diplomatische Vertretung im jeweils anderen Land und stimmen regelmäßig zu politischen, wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Fragen ab.

    Artikel 2: Wirtschaftliche Partnerschaft und gegenseitige Investitionen

    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die wirtschaftliche Zusammenarbeit durch den Ausbau des Handels in strategischen Bereichen wie Industrie, Landwirtschaft, Energie, Technologie und Infrastruktur zu verstärken.
    2. Beide Staaten verpflichten sich, in Zukunft gemeinsame industrielle Projekte zu fördern und Investitionen in den jeweils anderen Staat zu ermöglichen, um eine starke und resiliente Wirtschaftsgemeinschaft zu schaffen.
    3. Eine bilaterale Wirtschafts- und Handelskommission wird eingerichtet, um Handelsbarrieren abzubauen und die gegenseitige wirtschaftliche Integration voranzutreiben.

    Artikel 3: Militärische Unterstützung und Zusammenarbeit

    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das jeweilige Territorium zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst sowohl militärische als auch logistische Ressourcen, die zur Verteidigung der territorialen Integrität beider Staaten erforderlich sind.
    2. Beide Staaten stellen sich gegenseitig militärische Kapazitäten und Truppen zur Verfügung, wenn dies zur Wahrung der Stabilität erforderlich ist.
    3. Es wird eine gemeinsame militärische Kommission gebildet, um die Planung und Durchführung von gemeinsamen Operationen sowie die Modernisierung der militärischen Fähigkeiten kontinuierlich zu koordinieren.
    4. Beide Staaten verpflichten sich, in gemeinsamen Militärübungen, Forschung und Entwicklung im Bereich der Verteidigungstechnologien zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Armeen im Einklang mit den globalen Sicherheitsanforderungen stets einsatzbereit sind.

    Artikel 4: Kultureller Austausch und Förderung der gemeinsamen Werte

    1. Beide Staaten fördern den Austausch von Kultur, Wissenschaft und Bildung, um das gegenseitige Verständnis und die Solidarität zu vertiefen und eine gemeinsame sozialistische Identität zu entwickeln.
    2. Besondere Programme zur Förderung von Jugend- und Studierendenaustausch, sowie zur Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte in Bereichen wie Sozialwissenschaften, Technologie und Medizin, werden eingerichtet.
    3. Beide Staaten unterstützen die Durchführung von internationalen Konferenzen und kulturellen Veranstaltungen, die die Ideale des Sozialismus sowie den Kampf gegen den Imperialismus und Ausbeutung stärken.

    Artikel 5: Geheimhaltung und Schutz sensibler Informationen

    1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Bündnisses ausgetauschten Informationen, die als vertraulich oder sicherheitsrelevant eingestuft sind, mit höchster Sorgfalt zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
    2. Beide Staaten gewährleisten, dass nur autorisierte und befugte Personen Zugang zu sensiblen Informationen haben, und setzen die neuesten Sicherheitsprotokolle ein, um die Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Daten zu sichern.
    3. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind beide Staaten verpflichtet, die notwendigen rechtlichen und diplomatischen Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit wiederherzustellen.

    Artikel 6: Konfliktlösung und Schlichtung

    1. Im Falle von Streitigkeiten oder Differenzen zwischen den Vertragsparteien verpflichten sich diese, den Dialog und die diplomatische Verhandlung als vorrangige Mittel zur Lösung von Konflikten zu nutzen.
    2. Sollte eine beiderseitige Einigung auf diesem Weg nicht erreicht werden, wird eine unabhängige Schlichtungskommission, bestehend aus Vertretern beider Staaten sowie neutralen Beobachtern, gebildet, um eine faire und gerechte Lösung zu finden. Die Parteien verpflichten sich, die Empfehlungen dieser Kommission anzunehmen und umzusetzen.

    Artikel 7: Unterstützung in Notfällen und Naturkatastrophen

    1. Die Vertragsparteien erkennen die Notwendigkeit an, in Zeiten von Naturkatastrophen, humanitären Krisen oder anderen unvorhergesehenen Notfällen einander beizustehen.
    2. Beide Staaten verpflichten sich, ihre Ressourcen, einschließlich militärischer, technischer und humanitärer Hilfe, zur Verfügung zu stellen, um im Falle von Naturkatastrophen oder anderen Krisensituationen schnelle und effektive Unterstützung zu leisten. Hierbei wird eine enge Kooperation bei der Bereitstellung von Hilfsgütern, medizinischer Versorgung und Notfallmaßnahmen gewährleistet.

    Artikel 8: Inkrafttreten und Dauer des Vertrages

    Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und bleibt für unbestimmte Zeit gültig. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.


    Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.

    Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    3 finde ich zu kompliziert. Ich muss muss auch betrunken wählen können. Die anderen beiden sind okay.

    Aber auch nur weil, du gesetzliche Bestimmungen a la 1) und 2) eher verstehst, oder vielleicht bevorzugst. Finde es jetzt nicht so schwer zu vermitteln, dass man 3, 2 und 1 Punkt verteilen darf, oder Gold/Silber/Bronze etc pp…


    Du denkst aber auch nicht in Interfaces.Was soll den schwieriger daran sein eine Liste mit drei, gerankten Namen abzugeben als über die Listen hinweg etwas auszuwählen. Auch bei 1) und 2) kann man theoretisch komplizierte Systeme zum Auswählen konzipieren, oder intuitive. Das ist alles total relativ.


    Die Frage ist aber, ob man eben 1 & 2 nimmt, wegen der Simulation, da das eher mit RL-Wahlrecht übereinstimmen würde.

    Also ich finde in dem Fall sollten wir definitiv im sim off weiter darüber sprechen, was wir sim on machen, weil das ja schon starken Einfluss hat auf die Sim, bzw. das Wählen - aber auch die Machbarkeit entscheidend ist.


    Da wir hier keine Aktivitätsregelungen zu Unter-IDs/Republik-IDs oder so haben, und ich das auch gar nicht sehe vom Aufwand her, würde ich eben auch das Wahlrecht auf Bundesebene eben (weiter) lieber an diese Bundes-ID (bzw. an Aktives Bundeswahlrecht) koppeln, weil sie in der Regel auch die Haupt-ID der meisten ist.


    Bringt mich aber jetzt zu folgenden Ideen:

    1) Daher ist Panaschieren sicherlich schon mal die erste Idee: jeder kriegt 3 oder 5 Stimmen und darf jedem Kandidaten eine Stimme geben

    2) Kumulieren erlauben: so dass man aus 5 Stimmen einem Kandidaten sogar mehrere Stimmen geben könnte (evtl. mit max drei an einen Kandidaten)

    3) Oder jede Haupt ID hat eine Stimme mit 3 Pkt., die nächste 2, und die letzte nur 1 - damit würde man quasi 6 Stimmen haben, aber alle haben unterschiedliches Gewicht, dadurch begrenzt man aber ein völlig freies Panaschieren (und gibt so eine Art Rangliste ab)


    So richtig einen Favorit habe ich vom System nicht, es wird insgesamt glaube ich spannender dadurch und die Wahlergebnisse auch realistischer – wichtig ist halt die einfache Bedienung und Darstellung des Tools.

    Ja, allerdings könnte es mit dem aktuellen Tool zu unübersichtlich werden. Wenngleich ich es immer noch besser fände, dass man so viele Stimmen wie Sitze vergeben darf.


    Allerdings gab es auch Ideen zu vereinfachen auf reine Listenwahl. Ist halt die Frage…

    Ich beantrage,die Debatte bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Bundesversammlung zu schließen.

    Für eine Verschiebung gibt es keine Rechtsgrundlage sollte der Antragsteller dies nicht ausdrücklich verlangen. Sollte die Regierung sich bis 11.4. nicht äußern, wird über den Vertrag abgestimmt.

    Memo an mich: die Geschäftsordnung sollte an die aktuellste Gesetzgebung angepasst werden

    Wir haben den Wechsel ja auch schon im September abgeschlossen. :D Ändert aber nix daran, dass es ruhig mal wieder mehr Artikel geben sollte. Die Portraits sind wohl unwiederbringlich weg. Ich versuche demnächst noch mal auf ner alten Festplatte mein Glück.



    Predsedništvo Savezne skupštine | Председништво Савезне скупштине
    Obaveštenja i saopštenja – Benachrichtigungen und Mitteilungen


    Letzter Debattentag der aktuellen Bundesversammlung ist der 11.4.2025. Der letzte Abstimmungstag der 16.4.2025.

    08.04.2024
    gez. Marko Boban