Beiträge von Marko Boban

    Danke Minister Novak, dass sie meinen Gesetzesentwurf vom letzten Herbst wiedereinbringen.


    Die Jedinstvo hat in der Vergangenheit klar gemacht, dass Sie kein schnelles Eingreifen des Bundes als notwendig betrachtet und es als Sache der Republiken sieht, Wahlen entsprechend der Gesetzgebung in der Republik zu organisieren.


    In diesem Zusammenhang möchte ich auf die jüngste Wahl in Vesteran verweisen, die wir sehr wohl und sehr gut im Rahmen der eigenen verfassungsmäßigen Ordnung eigenständig abwickeln konnten. Dieser Prozess hat von Anfang bis Ende und unter Beachtung der gesetzmäßigen Fristen länger als vier Wochen gedauert.


    Vesteran ist ein erfolgreiches Beispiel dafür, dass das funktioniert, aber schauen Sie sich die Zeiträume an: Stankovićs Amtszeit sollte turnusmäßig im Januar enden. Der komplette Prozess, auch allein die Feststellung, dass die Stanković-Regierung eben nicht in der Lage war Wahlen zu organisieren oder überhaupt wollte, hat wiederum eine gesamte Amtszeit gedauert, bis mit Ihnen, Premerija Markiević, wieder eine aktive Person dem Staat vorstand.

    Ich schlage daher vor, den letzten Halbsatz wie folgt zu ändern: "wenn ihr länger als vier Wochen kein Staatsoberhaupt oder dessen Stellvertretung vorsteht und die Republik keine Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen hat."


    Ich persönlich würde gerne neben ihrem Vorschlag gerne weitere Kriterien hinzufügen, sodass bereits ein vierwöchiges Fernbleiben vom Amt (aka Inaktivität) aber vor allem die Nichteinleitung von turnusgemäßen Wahlen als Kriterium dem Bund erlauben, die Gouverneursernennung zu ermöglichen.


    Wie bereits in der Vergangenheit, würde ich aber den Kompromiss mit Ihrer Formulierung vorziehen, wenn damit eine Mehrheit möglich ist und umgekehrt auf die Republiken hoffen, dass sie, wie zuletzt, gute Lösungen finden.

    Die Regierung, genauer Bundesinnenminister Novak, bittet um eine Debatte über folgendes Gesetz:


    Änderungsgesetz zum Republiksvertretungsgesetz


    §1

    Der §1 des Republiksvertretungsgesetz wird wie folgt geändert:

    Dieses Gesetz regelt die kollektive Übernahme der Aufgaben der Verfassungsorgane durch die Bundesversammlung Severaniens gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    §2

    Der §2(1) des Republiksvertretungsgesetz wird wie folgt geändert:

    Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr länger als vier Wochen kein Staatsoberhaupt vorsteht.


    §3

    Der §2(2b) des Republiksvertretungsgesetz wird wie folgt geändert:

    Die Bundesversammlung hat das Recht, der Berufung des Gouverneurs mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. In diesem Fall wähltdie Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit den Gouverneur.


    §4

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Minister Novak sie haben das Wort.

    Centar-kayischSevero-kayischImperianischWarum anders?
    Ako
    DaJa (Zustimmung geben)Altkayische Sprache, stammt aus königlichen Gremien im 11. Jahrhundert und hat sich bis ca. Anfang der 2010er Jahre gehalten
    NiNeNein (Ablehnen)Altkayische Sprache, stammt aus königlichen Gremien im 11. Jahrhundert und hat sich bis ca. Anfang der 2010er Jahre gehalten
    NanejUzdržavanjeEnthaltung (Sich enthalten)Altkayische Sprache, stammt aus königlichen Gremien im 11. Jahrhundert und hat sich bis ca. Anfang der 2010er Jahre gehalten


    Das folgende Gesetz steht zur Abstimmung:


    Gesetz über Rundfunk und Fernsehen in Kaysteran (RuFuG)


    Artikel 1: Zweck und Anwendungsbereich

    (1) Dieses Gesetz regelt die Gründung, den Betrieb und die Aufsicht über Rundfunk- und Fernsehanbieter in Kaysteran.

    (2) Es dient der Gewährleistung einer pluralistischen, unabhängigen und qualitativ hochwertigen Medienlandschaft.


    Artikel 2: Definitionen

    (1) Rundfunkanbieter: Jede juristische oder natürliche Person, die Rundfunk- oder Fernsehdienste anbietet.

    (2) Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Rundfunkdienste, die durch die kaysteranische Radio- und Fernsehanstalt (RT) bereitgestellt werden.


    Artikel 3: Regulierungsbehörden

    (1) Der kaysteranische Medienanstalt überwacht die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes. Sie ist dem Innenministerium unterstellt.

    (2) Der parlamentarischen Medienrat unterstützt und überwacht die Medienanstalt bei der Durchführung seiner Aufgaben. Sie ist dem Dom Republike unterstellt.


    Artikel 4: Lizenzierung

    (1) Jeder Rundfunkanbieter muss eine Lizenz von der kaysteranischen Medienanstalt erhalten.

    (2) Lizenzen werden unter Berücksichtigung der Programmvielfalt und des öffentlichen Interesses vergeben.

    (3) Ein Lizenzentzug kann im Falle des Verstoßes gegen gesetzliche Richtlinien erfolgen und ist durch den parlamentarischen Medienrat zu bestätigen.


    Artikel 5: Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

    (1) Die kaysteranische Radio- und Fernsehanstalt (RT) wird durch Rundfunkgebühren und kommerzielle Aktivitäten finanziert.

    (2) RT muss objektiv und unabhängig berichten und einen Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsauftrag erfüllen.


    Artikel 6: Inhalte und Werbung

    (1) Inhalte müssen die Menschenwürde respektieren und dürfen nicht diskriminierend oder schädlich sein.

    (2) Werbung ist zeitlich zu begrenzen und darf nicht die Programmqualität beeinträchtigen.

    (3) Jugendschutzbestimmungen sind strikt einzuhalten.


    Artikel 7: Beschwerdeverfahren

    (1) Zuschauer und Hörer können Beschwerden über Verstöße gegen dieses Gesetz beim kaysteranische Rat für Medien einreichen.

    (2) Der Rat hat die Befugnis, Sanktionen gegen Anbieter zu verhängen, die gegen die Vorschriften verstoßen.


    Artikel 8: Schlussbestimmungen

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Alle vorherigen Bestimmungen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden hiermit aufgehoben.



    Abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder des Dom

    Zastupnici Doma Republike (Abgeordnete des Dom Republike)


    Stimmen Sie bitte mit:

    "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend).

    Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.

    My Life as a leichte Delle in der Statistik.

    Wir hatten zumindest 2023 das dritterfolgreichste Jahr dieses Forum. 2008 weiter ungeschlagen und danach 2009. Dieses Jahr etwas schwächer bislang, aber auch 2023 war eher der Sommer die aktivste Zeit.

    Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine leichte Entscheidung, aber sie ist notwendig, um die Sezessionisten zu bekämpfen.

    Im Bewusstsein, dass die Bundesversammlung eben für die Außenpolitik verantwortlich ist, muss ich persönlich ihrem Antrag massivst widersprechen. Eine Intervention zur Sicherung ist für sie ein Deckmantel einer Besetzung um einen bzw. zwei Landesteile gleichzuschalten. Die PROGRES möchte vor allem eine Lösung fördern, dass diese Landesteile Frieden und Mitbestimmung erhalten.

    Gospodin Mehmedbasić, es steht Ihnen frei einen Antrag zur Abstimmung hier zu stellen. Nach den Regeln des Hauses kann die Debatte natürlich zunächst weiter hier stattfinden.

    Der Bundesinnenminister beantragt eine Debatte über folgendes Gesetz


    Änderungsgesetz zur Einführung des Mehrstimmenwahlrechts für die Wahl des Rates der Bürger


    §1

    Der §8 (2) des Wahlgesetz wird wie folgt geändert:

    Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen zu vergeben. Ein Panaschieren ist möglich: Die Vergabe der Stimmen kann auf mehr als einer Parteiliste erfolgen. Dem Wahlberechtigten ist es jedoch nur möglich eine Stimme einem Kandidaten zu geben.


    §2

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Der Innenminister hat das Wort, Gospodin Novak!

    Gospodin Rajić,

    Feuer und Flamme scheinen Sie vor allem dann immer zu sein, wenn es darum geht, dass für bislang unreglementierte Bereiche plötzlich Regeln gelten sollen. Das severanische Rundfunkgesetz sieht vor, dass die Republiken sich darum zu kümmern haben wem eine Lizenz zu geben ist, und wem nicht.

    Unser Vorschlag baut dabei auf den gleichen Prinzipien wie unser Staat: Exekutive und Legislative. Wenn also die Medienanstalt Dinge tut die problematisch sind sollte der parlamentarische Medienrat dies kassieren dürfen.


    Die Finanzierung des ÖR über Rundfunkgebühren zu finanzieren, statt aus Steuermitteln, hat zumindest den Vorteil, dass Haushalte und Firmen direkt und nicht indirekt belastet werden, der Objektivitätsansatz soll eben verhindern, dass es sich um einen tatsächlichen Staatssender handelt, welcher regierungsseitig zu stark beeinflusst werden könnte, sondern eben um eine Anstalt des öffentlichen Rechts deren Unabhängigkeit gewahrt werden soll.


    Ich kann Sie nur eindringlich Bitten mit der nötigen Räson daranzugehen. Wir werden den Menschen sicher kein Vermögen dafür abverlangen unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen. Sollte das jedoch weiter ein Problem darstellen, wäre es aus unserer Sicht möglich die Mittel aus dem Haushalt bereitzustellen. Unserer Fraktion ist es wichtiger hier allgemein eine grundlegende Gesetzgebung zu etablieren.