Beiträge von Marko Boban

    Sie beklagen, dass Ihre Partei in wechselnde Schubladen gesteckt wird und kleben der Jedinstvo selbst Etiketten an.

    Wie üblich schaffen sie es nur eine Dimension zu betrachten, das kenne ich schon von den pelagonischen Kollegen: Ich klage das Framing an. Sie versuchen grundsätzlich die gesellschaftliche Relevanz der Partei damit in Frage zu stellen, stellen sie als gesellschaftliche Aussenseiter dar und nutzen dafür immer unterschiedliche Bilder zur Diskreditierung, auch wenn sie nicht mal zusammenpassen.

    Jedinstvo ist Fundament und Rückgrat Severaniens, andere sind eine flüchtige Erscheinung im politischen Schaulaufen. Der Demokratische Sozialismus ist zeitlos, gewachsen aus Verantwortung und Solidarität und gerade deshalb unerschütterlich zu verteidigen.

    Die PROGRES wurde von Anfang an von der Jedinstvo mal als nationalistisch, mal als libertär-wirtschaftsfreundlich, mal als Ökofundamentalisten oder Hippies geframed. Sie stellt uns vor allem weit außen dar, mal rechts mal totalitär, mal zu freiheitlich, weil sie nicht akzeptieren kann dass demokratischer Sozialismus nicht Mazuranic-Sozialismus sein muss.


    Die Maschine der läuft weiter. Bundesprsident Batić hat wohl seine Fähigkeiten genutzt und die Fronten der Jedinstvo endgültig geschlossen. Leider mit einem totalitär-sozialistischen Ansatz.

    Würde kein Rot verwenden mit dem Patinagrün. Ich mag A.


    Ein Dreispitz wurde glaube ich auch noch nirgends benutzt als Symbol. Bei Kaja neige ich aber auch dazu, siehe oben. Aber ich habe extra die abstraktere Version genommen, um nicht 1:1 Slowenien zu kopieren.

    Naja, die Stadt ist jetzt auch erst seit 20 Jahren Teil der Bundesrepublik, das Wappen danach auszurichten, fände ich etwas seltsam. Gerade weil die Republik eher sozialdemokratisch geprägt ist, statt sozialistisch.

    Geil ich hab meine Antwort vorher vergessen zu posten, und du hast schon das gemacht was ich wollte! :P

    Ich komme aus einer Gegend, da sind dieser Dinger den ganzen Sommer :)

    Oh ja schön! Zwar ist der graue Storch richtig stylisch, aber der weiße Storch wäre typischer, bzw. eindeutig.

    Was bedeut die Ähre hier? Ich hätte jetzt Korn nicht so typisch für die Region/Landschaft gesehen.

    Daher begrüße ich es, dass Präsident Batić hier die Diskussion verbreitern möchte und sehe mein Statement als ersten Beitrag für diese Diskussion.

    Der Bundespräsident reicht zwar die Hand für einen Kompromiss, möchte aber auch eine Verankerung in der Verfassung im Gegenzug haben. Das würde das faktische Ende von Privatunternehmertum bedeuten. Die Sprache ist deutlich, da man lediglich noch von selbstständiger Arbeit spricht.

    Schadensbegrenzung heißt es das alles zu verhindern, ansonsten sind auch große Teile ihrer Wählerschaft bald kollektiviert.

    Josip, er sagt doch, dass er die Verfassung ändern will um diese "Verlässlichkeit" herzustellen. Das ist das Ende der Privatwirtschaft.


    Ein Land ist nur so stark wie seine Wirtschaft. Das WOG erlaubt unseren heimischen Unternehmern - die hier Steuern zahlen - starke Firmen aufzubauen. Der neue Entwurf verbietet Wachstum. Er will aus stolzen severanischen Betrieben diskussionsfreudige Kollektive machen. Wo alle reden, führt keiner zur Innovation. Das ist keine Ordnung, das ist Anarchie am Arbeitsplatz.


    Was passiert mit dem Handwerksmeister oder dem Fabrikanten, der seinen Betrieb an seine Kinder weitergeben will? Ab 10 Mitarbeitern nimmt ihm dieses Gesetz den Betrieb weg. Es wird "gesellschaftliches Eigentum". Das ist ein Angriff auf das Erbe von Familien.


    Wenn wir unsere heimischen Betriebe und Industrien lähmen, müssen wir alles importieren. Wir werden abhängig von globalen Konzernen. Nur ein starker, privater Mittelstand - wie er im WOG steht - macht Severanien unabhängig.

    Die von Ihnen genannte „bestehende Gesetzgebung“ in weiten Teilen eine Stichpunktesammlung, aber kein sinnvolles Gesetz.


    Anders als das WOG ist der vorliegende Gesetzentwurf in seiner Struktur logisch, inhaltlich konsistent und juristisch sauber. Zudem erhalten die Republiken einen größeren Gestaltungsspielraum.


    Über die Mitarbeiterzahl in Artikel 7 (4) lässt sich ein diskutieren.

    Herr Minister Ilievski,

    Sie kritisieren die Form des WOG, übersehen aber dessen Substanz: Es garantiert die D.o.o und damit die Haftungsbeschränkung. Ihr Entwurf streicht diese ersatzlos. Ihr Angebot, über Mitarbeiterzahlen zu feilschen, ist daher vergiftet: Wollen Sie dem Mittelstand ernsthaft die vollpersönliche Haftung aufzwingen? Ohne WOG stürzen Sie zudem Firmen in ein Rechtsvakuum - ohne klaren Status, Klagerecht oder Eigentumsschutz.

    Ihr versprochener "föderaler Spielraum" ist eine Illusion. Da Artikel 1 Ihres Entwurfs die "vereinigte Arbeit" verabsolutiert, kann keine Republik legal eine Kapitalgesellschaft gründen.


    Ökonomisch errichten Sie ein "Todestal der Innovation". Egal wo die Grenze liegt: Sie bauen eine Wachstumsmauer. Niemand schafft den Arbeitsplatz, der zur Zwangsumwandlung und zum Verlust des Lebenswerks führt. Wir züchten künstliche Zwerge, während Innovatoren und Investitionen abwandern. Das WOG hat diese Mauer - leider - auch. Aber sie war genau das: der Kompromiss für die Gesellschaft.


    Schon heute werden Private bei Krediten und Aufträgen faktisch benachteiligt. Ihr Gesetz beendet das nicht, es institutionalisiert die Diskriminierung. Durch den Vorrang der OOURs koppeln Sie die privaten Leistungsträger endgültig vom Wirtschaftskreislauf ab.

    Ihre "saubere Struktur", zerstört den Mittelstand, es ist kein Fortschritt, sondern eine saubere Beerdigung.

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    Konferencija za medije Vlade Republike Kajsteranske



    Die Konferencija za medije Vlade Republike Kajsteranske bezeichnet die offiziellen Pressekonferenzen der kaysteranischen Regierung. Sie werden vom Amt des Präsidenten organisiert und dienen der Information der Öffentlichkeit über aktuelle Entscheidungen, geplante Maßnahmen und politische Einschätzungen.

    Regelmäßig finden diese Pressekonferenzen im Anschluss an Regierungssitzungen statt, zusätzlich können sie bei dringenden politischen Ereignissen kurzfristig einberufen werden. In der öffentlichen und medialen Kurzform ist dafür oft auch der Ausdruck „pressica Vlade“ gebräuchlich.

    Kolleginnen und Kollegen,

    wir haben mit dem WOG am 20. März 2025 ein Gesetz geschaffen, das eine neue Basis der Wirtschaft darstellen sollte. Wir sehen überall im Land, wie kleine Betriebe wieder die Möglichkeit zu florieren und wie mittelständische D.o.o.s Innovationen vorantreiben können – alles im Rahmen von sozialistischen Grundwerten -ohne eine kapitalistische Agenda, die uns so oft vorgeworfen wird.


    Der vorliegende Entwurf zur 'Vereinigten Arbeit' ist die Romantisierung einer vergangenen und erfolglosen Zeit, sie ist ein Rückfall in alte Dogmen. Die Regierung will den erfolgreichen Betrieb mit 50 Mitarbeitern zerschlagen bzw. Eingliedern. Sie will dem engagierten Gründer die Kontrolle entziehen und sie in endlose Gremiensitzungen verlagern.


    Hat der Minister überhaupt eine Ahnung was ein kleiner und ein mittlerer Betrieb ist? Wollen sie die Menschen für dumm verkaufen? Zehn Leute? Das stoische Herunterbeten des Ministers ohne überhaupt auf die bestehende Gesetzgebung einzugehen spricht dabei Bände.


    Das WOG ist der Konsens für die Gesellschaft, weil es Freiheit mit Verantwortung verbindet. Der neue Entwurf bietet nur Bürokratie und Unsicherheit und ist nur der Konsens einer alternden Jedintsvo. Sie spricht nur von Werktätigen, nicht von Selbstständigen, Freiberuflern, Künstlern, Unternehmern, Innovatoren, Bauern, Existenzgründern oder Handwerksmeistern.


    Wir sollten mehr WOG wagen, statt unsere Wirtschaft wieder zu zerstören.

    Auf Antrag der Regierung wird über folgenden Gesetzvorschlag beraten.


    Gesetz über die vereinigte Arbeit

    (Zakon o udruženom radu)


    Artikel 1 – Gegenstand und Ziel des Gesetzes

    (1) Die vereinigte Arbeit (udruženi rad) ist die Grundlage der sozialistischen Wirtschaftsordnung in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Sie beruht auf der Selbstverwaltung der Werktätigen und dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln.

    (2) Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Organisationen der vereinigten Arbeit sowie für die Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen, die sich aus ihr ergeben.

    (3) Ziel des Gesetzes ist die Förderung der schöpferischen Initiative der Werktätigen, die Steigerung der Produktivität und die Verwirklichung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung im Sinne des sozialistischen Aufbaus.


    Artikel 2 – Begriffsbestimmungen

    (1) Gesellschaftliches Eigentum bezeichnet das Eigentum, das der gesamten Gesellschaft gehört und durch die Organisationen der vereinigten Arbeit verwaltet wird.

    (2) Organisationen der vereinigten Arbeit sind Betriebe und Einrichtungen, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes selbstverwaltet von den Werktätigen geführt werden.

    (3) Die Grundorganisation der vereinigten Arbeit (Osnovna organizacija udruženog rada) ist die grundlegende Organisationseinheit der Produktion oder Dienstleistung im gesellschaftlichen Eigentum.

    (4) Die Zusammengesetzte Organisation der vereinigten Arbeit (Složena organizacija udruženog rada) ist ein Zusammenschluss mehrerer Grundorganisationen, der gemeinsame Produktions-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben übernimmt.

    (5) Das Arbeitskollektiv (Radni kolektiv) ist die Gesamtheit aller Beschäftigten einer Organisation der vereinigten Arbeit und Träger der Selbstverwaltungsrechte.


    Artikel 3 – Gründung der Organisationen der vereinigten Arbeit

    (1) Die Organisationen der vereinigten Arbeit werden durch Selbstverwaltungsvereinbarung (Samoupravni sporazum) der beteiligten Werktätigen gegründet.

    (2) Die Selbstverwaltungsvereinbarung regelt:

    a) Zweck und Tätigkeitsbereich der Organisation,

    b) Zusammensetzung und Rechte der Organe,

    c) Regeln für Planung, Einkommen, Investitionen und Verwendung der Reserven,

    d) Verfahren zur Mitbestimmung der Werktätigen.


    Artikel 4 – Organe der Grundorganisationen der vereinigten Arbeit

    (1) Das höchste Organ der OOUR ist der Arbeiterrat (Radnički savet), gewählt vom Arbeitskollektiv.

    (2) Der Arbeiterrat entscheidet über:

    a) Arbeits- und Produktionspläne,

    b) Wahl und Abberufung des Direktors und des Exekutivrates,

    c) Verwendung der Einkommen und Reserven,

    d) Selbstverwaltungsvereinbarungen mit anderen Organisationen der vereinigten Arbeit.

    (3) Der Direktor führt die laufenden Geschäfte der OOUR und setzt die Beschlüsse des Arbeiterrats um.

    (4) Ein Exekutivrat (Izvršni odbor) unterstützt den Direktor und vertritt den Arbeiterrat zwischen den Sitzungen.


    Artikel 5 – Organe der Zusammengesetzten Organisation der vereinigten Arbeit

    (1) Der Arbeiterrat (Radnički savet) der SOUR setzt sich aus gewählten Delegierten der Grundorganisationen der vereinigten Arbeit (OOUR) zusammen.

    (2) Der Rat entscheidet über:

    a) Strategische Entwicklungs- und Investitionspläne,

    b) Verteilung von Ressourcen zwischen Grundorganisationen,

    c) Wahl und Abberufung des Generaldirektors und des Exekutivrates,

    d) Abschluss von Selbstverwaltungsvereinbarungen zwischen Organisationen der vereinigten Arbeit.

    (3) Der Generaldirektor ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Rats verantwortlich.

    (4) Ein Exekutivrat (Izvršni odbor) koordiniert die Tätigkeiten der Grundorganisationen und vertritt den Rat zwischen den Sitzungen.


    Artikel 6 – Rechte der Werktätigen

    (1) Die Werktätigen haben das Recht, aktiv an der Selbstverwaltung ihrer Organisation der vereinigten Arbeit teilzunehmen.

    (2) Insbesondere umfasst dieses Recht:

    a) Wahl und Abberufung der Organe der Organisation der vereinigten Arbeit,

    b) Mitwirkung an der Planung der Produktion und der Verwendung des Einkommens,

    c) Kontrolle der Tätigkeit der Organe und Einforderung von Berichten,

    d) Einbringung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeit, der Organisation und der Arbeitsbedingungen,

    e) Mitwirkung an der Gestaltung von Selbstverwaltungsvereinbarungen zwischen Organisationen der vereinigten Arbeit,

    f) Mitbestimmung bei der Einrichtung und Nutzung sozialer und kultureller Einrichtungen für die Werktätigen.


    Artikel 7 – Genossenschaften und selbständige Betriebe

    (1) Die Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien haben das Recht, eigene Gesetze zur Regelung von Genossenschaften und selbständigen Betrieben zu erlassen.

    (2) Die Republiken können insbesondere regeln:

    a) Organisation, Leitung und Verwaltung der Genossenschaften und selbständigen Betriebe,

    b) Registrierung und Aufsicht über diese Organisationen,

    c) Rechtsform und Tätigkeitsbereiche der selbständigen Betriebe.

    (3) Die Zahl der Beschäftigten in einem selbständigen Betrieb darf zehn Personen nicht überschreiten. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig nach ihrer regelmäßigen Arbeitszeit als Bruchteil eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt.

    (4) Überschreitet die Zahl der Beschäftigten in einem selbständigen Betrieb zehn Personen, so ist der Betrieb in eine Grundorganisation der vereinigten Arbeit (OOUR) zu überführen oder in eine Genossenschaft umzuwandeln.


    Artikel 8 – Sprachliche Gleichstellung

    (1) In den Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien können die Bezeichnungen der in diesem Gesetz genannten Organisationen und Organe in der jeweiligen Landessprache verwendet werden.

    (2) Die sprachliche Gleichstellung ist hierbei zu gewährleisten.


    Artikel 9 – Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Gesetz über Wirtschaftliche Organisationsformen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien vom 20. März 2025 wird aufgehoben.


    Ein Vertreter der Bundesregierung hat das Wort.