Beiträge von Dr. Bogdan Savic

    - 01.04. - Tag der Streitkräfte


    Ich weiss nicht ob das ein geeigneter Feiertag ist, um ihn nur auf Republikebene zu feiern.


    An sonsten strebe ich an
    - 01.01. - Neujahr
    - 08.03. - Frauentag
    - 01.05. - Tag der Arbeit
    - 01.06. - Kindertag
    sowie den Tag der Vereinigung, als Bundesfeiertage vorzuschlagen. Hierzu müssten jedoch erst die beiden Schwesterrepubliken in Fahrt kommen, um eine entsprechende Zulassung an den Bund zu stellen.


    Folgender Antrag steht zur Abstimmung:



    Stimmen sie dem Antrag zu?

    Partizan Bechtograd hat als Verein bereits Tradition... sowie ich glaube Roter Stern Vinasi.


    Was aber nicht untergehen sollte. Wir brauchen einen Nationaltrainer, der uns auf dem Minitournier vertritt.

    Tut mir Leid die Verzögerung. Da ein Grundeinkommen auf keine große Ressonanz stößt, gehe ich auf ihren Vorschlag näher ein.


    Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović
    § 2 - Einkommensabhängige Lohnersatzleistungen
    (1) Die Rente wird ab der Vollendung des 65. Lebensjahres oder nach 40 Arbeitsjahren gewährt wird. Die Rentenhöhe beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.


    D.h. wenn ich mit 62 anfangen würde zu Arbeiten, würde ich eine genauso Hohe Rente erhalten, wie jemand der 40 Jahre im selben Job eingezahlt hat?


    Ich wäre da schon eher für eine steuerfinanzierte Grundrente für jeden.


    Zitat


    (2) Das Erziehungsgeld steht allen nicht erwerbstätigen Müttern und Vätern für 12 Monate ab der Geburt des Kindes zu. Das Erziehungsgeld kann auch nacheinander bezogen werden, wenn sich beide Erziehungsberechtigte für jeweils 12 Monate um die Erziehung des Kindes kümmern und in dieser Zeit nicht erwerbstätig sind. Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.


    Nicht Mütter "oder" Väter? Plädieren sie für eine mögliche Freistellung für beide Elternteile?


    Zitat


    (3) Eigene Einkünfte bleiben zu 50 Prozent anrechnungsfrei.


    Wie darf ich das verstehen?


    Zitat


    (5) Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ohne Prüfung bestimmter Voraussetzungen ein Kindergeld in Höhe von 50 Prozent des Sozialgeldes gezahlt.


    Wenn das Kindergeld mit dem 18. Lebensjahr endet muss auf jeden Fall noch eine Art BaFöG her.


    Zitat


    § 4 - Finanzierung
    Zur Finanzierung der in diesem Gesetz bestimmten Leistungen wird ein umsatzbezogener Sozialbeitrag von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern erhoben. Seine Höhe wird durch eine Rechtsverordnung bestimmt.


    Nicht parallel auch vom Einkommen?

    Das Rahmengesetz würde auch nur für die anderen beiden Republiken gelten, da für Vesteran das Republikrecht das Bundesrecht bricht.
    Selbst wenn wir das Grundeinkommen ersatzlos streichen muss über ein Bundesrahmengesetz als Übergang nachgedacht werden, bis jede Republik das selbst regelt... und wenn auch die vesteranische Version auch temporär über den Bund den anderen beiden Republiken als Übergangsregelung dient.


    Das Vergabegesetz ist im Antrag gestrichen, stimmen sie zu?


    Wenn jedoch eine Republik eine funktionierende judikative hat mit einem aktiven Richter, würde nach dem Entwurf diese durch das Oberste Gericht ersetzt werden, wenn das Staatsoberhaupt seinen Pflichten nicht mehr nachkommen kann.


    Eine legislative auf Republikebene kann nur ihren Pflichten nicht nachkommen, wenn dies ein gewähltes Gremium ist. Wenn es wie derzeit üblich die Bevölkerung direkt wahrnimmt, dann ändert sich durch die vorgeschlagene Maßnahme gar nichts.
    Ist das Gremium gewählt würde es durch das fehlende Staatsoberhaupt ausgehebelt auch wenn es ihren Pflichten nachkommt.


    Oder wie sehen sie diese Problematik? Man könnte den Antrag auch vorerst um Legislative und Ludikative kürzen und nur auf die Exekutive beschränken.

    Hmm... eine spätere Neuauflage macht Sinn.


    Zitat


    Der Bund hat hier überhaupt nichts zu melden; die Verfassung schreibt lediglich vor, dass es eine Absicherung geben muss.


    Nicht ganz.
    "Der Bundesrat ist befugt, in den Kompetenzen der Republiken eigene Rahmengesetze zu beschließen, um Rechtssicherheit in den Republiken zu schaffen und Republiksgesetzen vorzugreifen. Republiksrecht bricht hierbei Bundesrecht."


    Eben da die Republiken allesamt keine Sozialgesetze besitzen kann der Bund dies regeln, bis die Republiken ihrer Pflicht nachkommen können.


    Was den Feiertag angeht, das stimmt, eine Art Staatsvertrag wäre hier sicher Sinnvoller als ein Rahmengesetz.


    Zitat


    Sie sollten schon, aber von den Republiken, nicht vom Bund. :)


    Der Bund kann genauso im Rahmen seiner Tätigkeiten Ausschreibungen vornehmen, sei es für die Streitkräfte oder Bundespolizei.

    Eine Klärung doch noch. Das Gesetz sieht die Vertretung nicht nur der Exekutive durch den Gouverneur, sondern ebenfalls der Legislative und Judikative einer Republik vor.


    Jedoch sind die Bedingungen einer Berufung z.B. der Judikative an ein Staatsoberhaupt gebunden.


    Es müsste auch möglich sein bei einem nicht vorhandenen Richter in einer Republik das Oberste Gericht stellvertretend zu berufen, z.B. momentan in Vesteran.

    Wie ist die Definition einer Dienstaufsicht? Beinhaltet dies ihrer Meinung nach, dass der Gouverneur dem Bundesrat Rechenschaftspflichtig ist?


    Und wie sieht es mit den Pflichten der Teilrepublik im Bundesrat aus? Diese sollten nicht unbedingt in die Vertretungsregelung fallen, da die demokratische Legitimation fehlt.

    So dann hier mal ein paar Denkansätze, die ich erst klären möchte:


    - Feiertagsgesetz (FeiertagsG)
    Das Argument, dass jedes Land die religiösen Feiertage selbst regelt sehe ich ein. Das spricht dennoch nicht gegen bundeseinheitliche Feiertage, die unser Gemeinschaftsgefühl stärken. Dabei denke ich an:
    - 01.05. - Tag der Arbeit
    - 09.09. - Nationalfeiertag, Verkündung der Verfassung


    Ich denke hier ist eine Gesetzesreform, bzw. Kürzung angebrachter.


    - Geschäftsordnungsgesetz (GOG)
    Einverstanden. Wobei hier wohl eine Neuauflage fällig wird, spätestens wenn ich nicht mehr allein im Rat sitze. ;)


    - Grundeinkommensgesetz (GrundeinkommensG)
    Da dieses Gesetz derzeit die einzige Form von Sozialhilfe darstellt, halte ich eine sofortige Aufhebung ohne Ersatz in den Teilrepubliken nicht für Sinnvoll.


    - Nationalbankgesetz (NationalbankG)
    Was spricht gegen eine Nationalbank?


    - Schuldrechtsgesetz (SchuldRG)
    Was spricht gegen ein Schuldrechtsgesetz?


    - Steuererhebungsgesetz (SteuerG)
    Die Steuergesetzgebung sollten wir eventl. Reformieren, aber durch eine Aufhebung besitzt der Bund keinerlei Einkommen.


    - Vergabegesetz (VergabeG)
    Wieso sollen Aufträge nicht mehr gleichmäßig unter Ausschreibung vergeben werden?


    - Wirtschaftsgrundlagengesetz
    Einverstanden.


    - Währungseinführungsgesetz
    Soll der Talir ersetzt werden?



    Insgesamt kommt mir dieser Kahlschlag ein wenig radikal vor.


    [simoff] Auch ohne DotCom stört ein aus simulationsgründen erstelltes Steuergesetz nicht. Im Gegenteil, hier kann u.a. durch Vermögenssteuer oder ähnliches politische Akzente gesetzt werden.
    Außerdem gibt es viele Gesetze wie das der Nationalbank, die nicht direkt DotCom abhängig sind.