Republika Vesteran - Da
Beiträge von Dr. Bogdan Savic
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Stimmen sie folgendem Gesetzesentwurf zu?
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Republiksvertretungsgesetz (RepVertG)§1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die kollektive Übernahme der Aufgaben der Verfassungsorgane durch den Bundesrat Severaniens gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.§2 - Einleitung des Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr seit wenigstens vierzehn Tagen kein Staatsoberhaupt vorsteht.
(2) Der Bundesrat stellt diesen Zustand mit einfacher Mehrheit fest und beschließt die Berufung eines Gouverneurs zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik und nach eigenem Ermessen:
a) die Übertragung der rechtsprechenden Gewalt an das Oberste Gericht Severaniens;
b) die Wahrnehmung der gesetzgebenden Gewalt durch die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger der Teilrepublik.
(3) Der Bundesrat hat Dienstaufsicht über Gouverneur.§3 - Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Der Gouverneur schreibt in der Teilrepublik Wahlen zum Staatsoberhaupt der Teilrepublik aus.
(2) Solange kein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur erklärt, verlängert sich die Frist der Ausschreibung solange, bis ein solcher Kandidat gefunden ist.
(3) Hat ein Einzelkandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen verfehlt, schreibt der Gouverneur die Wahlen erneut aus.§4 - Ende des Verfahrens zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Das Verfahren und das Amt des Gouverneurs endet ordentlich bei erfolgreicher Wahl eines neuen Staatsoberhauptes der Teilrepublik.
(2) Der Bundesrat kann das Verfahren jederzeit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen außerordentlich beenden und den Gouverneur abberufen.§5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. -
Eine gute Fassung. Die Republika Vesteran hat keine weiteren Fragen.
Damit ist die Debatte beendet.
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Wie steht die Regierung zu dem Vorschlag das Gericht nur nach Ermessen zu ersetzen, wie auch die Legislative?
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Genossinnen und Genossen,
Bei der Erstellung unserer Republiksverfassung wurde das Thema Grundrechte kurz angeschnitten. Da diese bereits ausführlich in der Bundesverfassung enthalten sind, wurde auf eigene verzichtet.
Ich möchte nun das Thema wieder anschneiden und diesen Schritt ggf. nachholen.
Grund ist, dass die Bundesverfassung zwar einen großzügigen Grundrechtkatalog vorweist, ich für die Bürger Vesterans jedoch darüber hinausgehende Rechte verankern will.
- Rechte und Pflichten kostenfreier Bildung - Die Bundesverfassung sieht lediglich "kostenlose und obligatorische Grundschule, durch eine Mittel- und Hochschulausbildung.." vor. Die Bildung sollte in Vesteran auf auf eine Mittelausbildung obligatorisch verankert werden und von Grund- bis Hochschule kostenfrei sein.
- Gesundheitsgarantie - Eine kostenfreie gesundheitliche Versorgung soll allen Bürgern der Republik garantiert werden.
- Soziale Absicherung - Jeder Bürger soll ein Verfassungsstaatliches Recht auf eine menschenwürdige Grundversorgung erhalten.
Eventl. gibt es noch ein paar weitere Punkte. Jedoch möchte ich zunächst die allgemeine Meinung zu einer Grundrechterweiterung hören.
Sicher könnten wir diese auch einfach in die Bundesverfassung aufnehmen, jedoch sind diese Grundrechte explizit in unserer Verantwortung als Republik dort verankert, daher bin ich der Meinung sollten wir auf diesen Gebieten auch in unserer Republiksverfassung aktiv werden und aus ihr mehr als nur eine Geschäftsordnung zur Leitung der Republik machen.
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Eine rechtliche Frage zur neuen Verfassung:
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(6) Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Zuständigkeitsbereich des Bundesrates zugewiesen sind, gehören zum ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Der Bundesrat ist befugt, in den Kompetenzen der Republiken eigene Rahmengesetze zu beschließen, um Rechtssicherheit in den Republiken zu schaffen und Republiksgesetzen vorzugreifen. Republiksrecht bricht hierbei Bundesrecht.Zitat
(2) Die Republiken besitzen die eigenverantwortliche Zuständigkeit über
- Umwelt- und Naturschutz;
- Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei;
- Städtebau und Raumplanung;
- Verkehrs- und Beförderungswesen;
- Wasser- und Energieversorgung;
- Bildungs- und Kultureinrichtungen;
- Gesundheit und soziale Dienste.
Außerhalb dieser Zuständigkeiten erfüllen sie die gesamtstaatlichen Vorgaben.Und nun die Frage.
Wenn Bildung Angelegenheit der Republiken ist, kann der Bund dann z.B. ein Grundrecht auf kostenfreie Bildung garantieren? Oder müssten die Republiken die Grundrechte in ihrem Zuständigkeitsbereich in die Verfassungen aufnehmen. -
In Ordnung, dann werde ich die Debatte nutzen um noch ein paar allgemeine Fragen zu den Änderungsgesetzen loszuwerden:
Änderungsgesetz zum Hochschulgesetz
-> Ist Bildung nicht Republiksrecht?Änderungsgesetz zum Gerichtsgesetz
- "Vinasy" in "Aresinje".-> Gibt es einen historischen Grund für Aresinje als Standort oder wurde der ausgelost?
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Die Übertragung der judikativen Gewalt, geschieht immernoch gekoppelt mit einem Gouverneur. Wie schon gesagt, ich sehe nicht wieso eine Funktionierende Judikative automatisch gekippt werden sollte, wenn das Oberhaupt ersetzt werden soll.
Das ganze würde so mehr Sinn machen.
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§2 - Einleitung des Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr seit wenigstens vierzehn Tagen kein Staatsoberhaupt vorsteht.
(2) Der Bundesrat stellt diesen Zustand mit einfacher Mehrheit fest und beschließt nach eigenem Ermessen:
a) die Berufung eines Gouverneurs zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik
b) die Wahrnehmung der gesetzgebenden Gewalt durch die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger der Teilrepublik.
c) die Übertragung der rechtsprechenden Gewalt an das Oberste Gericht SeveraniensFür die Judikative sollten wir vielleicht eher ein Bundesgesetz erstellen, dass die Übernahme der Judikativfunktionen einer Republik übernimmt, sofern es mangels Richter nicht in der Lage ist. Denn es ist abzusehen, dass die Republiken, auch wenn sie ein Staatsoberhaupt besitzen und eine legislative nur sehr unwahrscheinlich einen Richter stellen können. Das Recht auf Klage auch in Republikfragen sollte jedoch auch weiterhin möglich sein.
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Original von NataŠ¡a Jović
Nach Blick in die Verfassung stellte sich meine Antwort als Unsinn heraus, leider hat Genosse Savic zu schnell geantwortet.ZENSUR!! Und das in meinem Haus!
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Naja, Severostaranisch ist alleinige Amtssprache auf Bundesebene, um eben Doppelbezeichnungen zu vermeiden.Also ist die Begründung in erster Linie korrekte Grammatik wie:
<<Predsednik der Socijalisticka Savezna Republika Severanija" oder "Predsednik Socijalisticke Savezne Republike Severanije>>und nicht die Gleichstellung des Pelagonischen?
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Das ist eine Übersetzung, die übrigens auch in der Ernennungsurkunde steht. Wenn, dann sollten Sie das mir vorwerfen.Das überlasse ich den künftigen Kollegen aus Pelagonien.
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*Den neuen Schlüsselbund begutachtet und an der Saaltür testet*
Ja geht.
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In Ordnung. Damit ist die Debatte beendet.
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Hmm, da ist natürlich etwas dran, Doppelbezeichnungen würden auch eher verwirren.
Was aber auch das Thema Amtssprache anschneidet. Soll Imperianisch auch von Beamten genutzt werden? Vielleicht ist ein Gesetz zur Regelung der Amtssprache des Bundes angebracht, das vesteranisch und pelagonisch als gleichberechtigt auslegt und bei Gesetzen die weltsprache Imperianisch zur übersicht festlegt... auch wenn dieses Kolonialerbe ein Schönheitsfleck ist.
Wie kommt eigentlich ihre momentane Visitenkarte zustande? Ministarka pravde
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Das träumt weiter, war auf Rot-Rot-Grün bezogen.
Davor halte ich die Ampel, Jamaika, Schwarz-Grün, Schwarz-Gelb oder Schwarz Rot (ehemals Große) für deutlich wahrscheinlicher.
Erst wenn all diese Optionen Prozentual nicht möglich sind, hätte Rot-Rot-Grün eine Chance.
Ich wäre allerdings für entsprechende Koalitonsverhandlungen. Denn durch inhaltliche Kritik kann die SPD der Linken endlich Wind aus den Segeln nehmen, statt diese durch Isolation zur Protestpartei anzuheben.
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Wird von der Regierung noch eine Beschlussfassung gewünscht? Wird die Debatte über die Konventionen des Rates der Nationen noch fortgesetz? Oder kann die Debatte beendet werden.
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Ich möchte hiermit von der Regierung hören in wie fern die neue Schreibweise in Gesetzestexten beabsichtig ist.
Also statt "Predsednik" die Bezeichnung "Präsident", entsprechend auch mit Sozialistische Bundesrepublik Severanien und ähnlichen Eigennamen.
Immerhin ist der bisherige Wortschatz teil des Kulturgutes. Die Bezeichnung in Vesteran Premijer wurde ja auch nicht in Premierminister umgewandelt.
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Die Republika Vesteranija hat eine Debatte zur Namensgebung in Gesetzestexten beantragt. Diese ist hiermit eröffnet.
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Die Republika Vesteranija beantragt eine Aussprache zu Namensgebung in Gesetzestexten, bevor über die neuen Anträge abgestimmt wird.
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Würde ich ja gerne, aber wie ich schon im Technik Thread mal erwähnt hab... ich bin zwar Moderator, aber im Menü "Administrative Optionen" unten rechts, steht nichts zur Auswahl. Ich bräuchte schon die Rechte dazu, um was zu bearbeiten.
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Das die Feiertage meiner Meinung nach bundesweit Stattfinden sollen, ist ja kein Hindernis, diese nicht jetzt schon in Vesteran einzuführen.
Gute Änderungen. Der Antrag findet in der Form meine ausdrückliche Unterstützung.
Ich gebe den Genossen noch 2 Tage zur Aussprache und starte dann eine Abstimmung.
Außerdem werde ich in den zwei Tagen mal eine Geschäftsordnung erarbeiten, es sei denn es hat niemand etwas gegen eine willkürliche SkupŠ¡tina Führung.