Grundrechte Vesterans

  • Genossinnen und Genossen,


    Bei der Erstellung unserer Republiksverfassung wurde das Thema Grundrechte kurz angeschnitten. Da diese bereits ausführlich in der Bundesverfassung enthalten sind, wurde auf eigene verzichtet.


    Ich möchte nun das Thema wieder anschneiden und diesen Schritt ggf. nachholen.


    Grund ist, dass die Bundesverfassung zwar einen großzügigen Grundrechtkatalog vorweist, ich für die Bürger Vesterans jedoch darüber hinausgehende Rechte verankern will.


    - Rechte und Pflichten kostenfreier Bildung - Die Bundesverfassung sieht lediglich "kostenlose und obligatorische Grundschule, durch eine Mittel- und Hochschulausbildung.." vor. Die Bildung sollte in Vesteran auf auf eine Mittelausbildung obligatorisch verankert werden und von Grund- bis Hochschule kostenfrei sein.


    - Gesundheitsgarantie - Eine kostenfreie gesundheitliche Versorgung soll allen Bürgern der Republik garantiert werden.


    - Soziale Absicherung - Jeder Bürger soll ein Verfassungsstaatliches Recht auf eine menschenwürdige Grundversorgung erhalten.


    Eventl. gibt es noch ein paar weitere Punkte. Jedoch möchte ich zunächst die allgemeine Meinung zu einer Grundrechterweiterung hören.


    Sicher könnten wir diese auch einfach in die Bundesverfassung aufnehmen, jedoch sind diese Grundrechte explizit in unserer Verantwortung als Republik dort verankert, daher bin ich der Meinung sollten wir auf diesen Gebieten auch in unserer Republiksverfassung aktiv werden und aus ihr mehr als nur eine Geschäftsordnung zur Leitung der Republik machen.

  • Die ist noch in Arbeit. Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen einen Vorschlag erarbeiten.


    Es ist der Regierung jedoch wichtig möglichst früh eine öffentliche Diskussion zu eröffnen, da dies eine wichtige Frage und tiefgreifende Reform der Verfassung darstellt.

  • Zitat

    Original von Ljiljana Š ćepanović
    Ist diese Debatte jemals zu Ende geführt worden?


    Nicht wirklich... Man müsste halt schauen, dass am Ende auch eine Erweiterung der in der Bundesverfassung aufgeführten Grundrechte rauskommt, sonst macht es nicht viel Sinn.

  • Ich werde mich, anschließend an die Worte des Genossen Bogdan, demnächst zu weitergehenden Rechten äußern, die allerdings in der gesamten Sozialistischen Bundesrepublik gelten müssen!

  • Zitat

    Original von Ljiljana Š ćepanović
    Ich werde mich, anschließend an die Worte des Genossen Bogdan, demnächst zu weitergehenden Rechten äußern, die allerdings in der gesamten Sozialistischen Bundesrepublik gelten müssen!


    Also für August sind Verfassungsänderungen geplant. Wäre nicht schlecht, wenn bis dahin Vorschläge fertig sind. Wir wollen schließlich nicht alle zwei Wochen die Verfassung überarbeiten. ;)

  • Um es mal irgendwo festzuhalten, in der Verfassung fehlt wann die Amtszeit des Premijers endet.


    Momentan gibt es die Möglichkeiten 30 Tage Abwesend, 4 Monate vergangen oder wegen Pflichtverletzung verurteilt und vom Parlament abgewählt.


    Es fehlen, Tod, Ausbürgerung, Rücktritt und Misstrauensvotum ohne Gericht.


    Damit nicht zu oft an der Verfassung rumgeschustert wird. Gibt es noch wünsche für eine Verfassungsreform?

  • Um mal Verfassungsmängel zu sammeln:


    Erstes Verfassungsreformgesetz


    §1 Der Artikel 2 wird durch folgenden ersetzt:


    Artikel 2 – Der Premijer


    (1) Der Premijer ist das Staatsoberhaupt und der Regierungschef der Republik Vesteran. Er ist ihr höchster Repräsentant im Inneren, in Severanien und im Ausland, sorgt für die Achtung der Verfassung, sichert das Bestehen und die Einheit des Staates und das ordnungsgemäße Wirken der Staatsgewalt.
    (2) Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von vier Monaten vom Volk gewählt. Findet kein Kandidat die nötige Mehrheit, wird die Wahl wiederholt bis ein neuer Premijer gefunden wird. Der Premijer bleibt solange kommissarisch im Amt. Näheres regelt ein Gesetz.
    (3) Der Premijer übt die vollziehende Gewalt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz aus. Er
    - schlägt der Nationalversammlung Gesetze und andere Beschlüsse vor;
    - erarbeitet den Haushaltsentwurf;
    - führt die Gesetze und andere Entscheidungen der Nationalversammlung sowie die der severanischen gesamtstaatlichen Ebene aus;
    - erlässt Verordnungen zur Ausführung der Gesetze, soweit die Gesetze dies vorsehen;
    - führt die inneren Angelegenheiten;
    - vertritt die Republik Vesteran in einer severanischen Kammer ihrer Teilrepubliken;
    - leitete und kontrolliert die Tätigkeit der Staatsverwaltung;
    - sorgt für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes;
    - leitet die Durchführung und Entwicklung der öffentlichen Aufgaben;
    - hat die Leitung über die Polizei der Republik Vesteran;
    - verleiht Auszeichnungen, Anerkennungen, Rang und Titel auf durch Gesetz bestimmte Weise;
    - führt andere Pflichten in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz aus.
    (4) Der Premijer ist berechtigt, zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben vorübergehend oder dauerhaft Behörden einzurichten und nach eigenem Ermessen hierfür Beamte und Angestellte einzustellen.
    (5) Der Premijer kann nur bei grober Pflichtverletzung und auf Grund eines Urteils des severanischen Vrhovni sud durch die Nationalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen seines Amtes enthoben werden. Bei mehr als 30 Tagen andauernder Abwesenheit kann auf einen Entscheid des Vrhovni sud verzichtet werden.
    (6) Die Amtszeit des Premijers endet mit seinem Rücktritt, seinem Tod, seiner Ausbürgerung, seiner Amtsenthebung oder mit der Wahl eines neuen Premijers.


    §2...
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