*Ahem*
Damit ist die Debatte beendet.
*Ahem*
Damit ist die Debatte beendet.
Dafür.
Da das Thema länger dauert hier eine seperate Debatte.
Bisher:
ZitatOriginal von NataŠ¡a Jović
Korrekt. Ich hatte zunächst auch vor, das HSG als ein vesteranisches Gesetz zu belassen, allerdings ist ein Bundes-HSG als Rahmengesetz besser, um auch Aressinien und Pelagonien einzubinden. Falls eine Republik ein abweichendes Hochschulgesetz beschließt, so geht dieses vor, da bei Rahmengesetzen zu Kompetenzen der Republiken Republiksrecht Bundesrecht bricht. Aber ich denke, dass dieses Gesetz keine Vorgaben macht, die für eine Republik nicht tragbar sind.
ZitatOriginal von NataŠ¡a Jović
Nachtrag zum HSG: Sinnvoll wäre es, wenn die Miroslav-Kurać-Universität und ihre Fakultäten durch einen Staatsvertrag der Republiken rechtlich untermauert wird.
ZitatOriginal von Dr. Bogdan Savic
Ich schlage vor mit dem Staatsvertrag warten wir bis die anderen Republiken wieder voll Handlungsfähig sind.
Ist es erwünscht, das HSG ebenfalls aufzuschieben?
ZitatOriginal von Dr. Bogdan Savic
Nachtrag, eventl. sollte man das HSG im Titel ebenfalls als Rahmengesetz kennzeichnen, um Missverständnisse vorzubeugen.
Damit ist die Debatte beendet.
Die Republik Vesteran hat keine weiteren Fragen gegenüber der Namensgebung in Gesetzestexten.
Die Republika Vesteran hat eine Debatte zum Thema Hochschulgesetz beantragt, diese ist hiermit eröffnet.
Die Republika Vesteran beantrag eine Debatte über das Hochschulgesetz.
Stimmen sie folgendem Antrag zu?
ZitatAlles anzeigen
Antrag:
Änderungsgesetz zum Gesetz über die allstaranische Bewegung und die Solidarität mit den staranischen Völkern
§ 1 - Änderungen
Das StarG wird wiefolgt geändert:
- "Republika Severanija" in "Sozialistische Bundesrepublik Severanien";
- "Beschlussfassung" in "Verkündung".
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Anhang:
Da das Gesetz noch nicht im Arhiva steht, hier die Neufassung komplett:
Gesetz über die allstaranische Bewegung und die Solidarität mit den staranischen Völkern (StarG)
§ 1
Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien fördert und unterstützt das kulturellen Gemeinschaftsgefühl der Völker der staranischen Sprachgemeinschaft.
§ 2
Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien strebt enge freundschaftliche und solidarische Beziehungen zu allen Staaten mit mehrheitlich staranischer Bevölkerung an. Sie fördert und unterstützt hierzu den kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Austausch mit diesen.
§ 3
Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien fördert und unterstützt die Belange der staranischen Minderheiten in anderen Staaten.
§ 4
Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien verzichtet auf jedwede Androhung oder Anwendung von militärischer Gewalt gegen Staaten mit mehrheitlich staranischer Bevölkerung, sofern kein Angriff auf die Republika Severanija durch einen solchen Staat erfolgte oder unmittelbar bevorsteht. Inbesondere sind solche gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen hinfällig, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz zur Folge hätten.
§ 5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Abstimmung wird nach Abgabe aller Stimmen beendet.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Republika Vesteran - Da
Stimmen sie folgendem Antrag zu?
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§ 1 - Änderungen
(1) Das Vergabegesetz wird wiefolgt geändert:
- "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
- "Predsednik federacije" in "Präsident";
- "Verabschiedung" in "Verkündung".
(2) § 3 WehrG wird gestrichen, die folgenden Paragrafen neu aufsteigend nummeriert.
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Abstimmung wird nach abgabe aller Stimmen beendet.
Ich stelle fest, der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Republika Vesteran - Da
Stimmen sie folgendem Antrag zu?
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Änderungsgesetz zum Vergabegesetz
§ 1 - Änderungen
(1) Das Vergabegesetz wird wiefolgt geändert:
- "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien".
(2) In § 3 Absatz 3 wird Satz 2 gestrichen.
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Nachtrag, eventl. sollte man das HSG im Titel ebenfalls als Rahmengesetz kennzeichnen, um Missverständnisse vorzubeugen.
Die Abstimmung wird nach Abgabe aller Stimmen beendet.
Ich stelle fest, der Antrag ist einstimmig angenommen.
Republika Vesteran - Da
Stimmen sie dem Antrag zu?
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Änderungsgesetz zum Gerichtsgesetz
§ 1 - Änderungen
(1) Das Gerichtsgesetz wird wiefolgt geändert:
- "Severanija" in "Severanien" und "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
- "Vinasy" in "Aresinje".
(2) § 3 Absatz 5 GerichtsG wird wiefolgt ergänzt:
"Er kann Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen setzen."
(3) § 4 Absatz 1 GerichtsG wird wiefolgt ergänzt:
"Ist kein Staatsanwalt im Amt, übernimmt das Justizministerium oder ein anderer Beauftragter des Präsidenten dessen Aufgaben."
(4) § 5 Absatz 1 GerichtsG wird wiefolgt neu gefasst:
"Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Anwalt. Ist es dem Angeklagten nicht möglich sich einen Verteidiger zu nehmen, so wird ihm ein Pflichtverteidiger durch das Gericht gestellt. Eine Selbtsverteidigung des Angeklagten ist zulässig."
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.