Feiertage sind Ländersache, daher schlage ich für die Republik Vesteran folgendes Gesetz vor:
§1 Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.
§2 Feiertage
(1) Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - Orthodoxes Weihnachten
- 08.03. - Frauentag
- 01.04. - Tag der Streitkräfte
- Karfreitag und Ostersonntag
- 01.05. - Tag der Arbeit
- Pfingsten
- 01.06. - Kindertag
- 01.10. - Erntedankfest
- 10.12. - Unabhängigkeitstag
- 25.12. - 1. Weihnachtsfeiertag
- 26.12. - 2. Weihnachtsfeiertag
(2) Ostern, Pfingstsonntag und Pfingstmontag werden nach den Bestimmungen der vesteranisch-orthodoxen Kirche zeitlich festgelegt.
§3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.