Wie sieht es mit einem Ausweis für unter 16 Jährige, also einem Kinderausweis aus?
Und wird es einen seperaten Reisepass geben?
Wie sieht es mit einem Ausweis für unter 16 Jährige, also einem Kinderausweis aus?
Und wird es einen seperaten Reisepass geben?
Falls fpr Arresinija und Pelagonija noch Namen gesucht werden... ich hab hier was aus dem Archiv gegraben.
Da stimme ich zu, es würde Sinn machen, wenn Gebirge und Flüsse einen großen Teil der Grenzziehungen ausmachen.
Als zweiten wichtigen und zweitgrößten Fluss sollte man den Vic einzeichnen, der durch Vinasy läuft.
Ich würde ebenfalls Portograd an entweder Vic odder Seve Mündung positionieren, da es Sinn macht, dass sich eine große Handels- und Hafenstadt an einer großen Flussmündung entwickelt, statt einfach in der Landschaft.
Wie kommt es das der Vorschlag Astronomie nicht kommt.
Nötig wäre aus meiner Sicht mindestens die Dauer von Abstimmungen.
Bei #1 und #2 wäre sowieso noch ein Streitpunkt offen... die Stadt Portograd war Jahre lang ein fester Bestandteil der Republika Vesteran. Ich sehe nicht wieso diese plötzlich in Pelagonija liegen soll.
Das Gesetz sieht gut durchdacht aus, jedoch möchte ich anmerken, dass ein gedruckter Wohnort auf dem Ausweis, möglichst mit Republikzugehörigkeit das Ausweisen bei Wahlen deutlich beschleunigen würde.
So kann ohne eine Prüfung im Register sofort gesehen werden, wer zu lokalen Wahlen berechtigt ist.
Oder ist dies u.a. durch die "Staatszugehörigkeit" gemeint? In dem Fall ist die Wortwahl eventl. schlecht gewählt, denn soweit ich weiß ist Severanija die Staatszugehörigkeit, da wir einen Bundesstaat führen und keinen Staatenbund.
Dann eine weitere Frage: Es ist von einer "Ausstellende Behörde" die Rede. Wenn der Bund dieses Gesetz ausführt, so ist folglich eine Bundesbehörde gemeint. Wäre es nicht sinnvoller hier u.a. den Landes- oder besser noch Kommunalbehörden diese Pflicht zu übertragen?
Ist zusätzlich ein Reisepass geplant?
Ein letzter Punkt. Wie steht es für Einwohner unter 16 Jahren? Ist eine Art Kinderausweis geplant oder ist ihr einziges Identifikationsdokument eine Geburtsurkunde?
Die Republika Vesteran hat eine Debatte zu folgendem Gesetzesantrag gefordert. Diese ist hiermit eröffnet.
ZitatAlles anzeigen
Personalausweisgesetz
§ 1 - Ausweispflicht
(1) Jeder Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien, der dass 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen Ausweis (lična karta) zur persönlichen Identifizierung zu besitzen.
(2) Der Personalausweis ist nach einheitlichem Muster in Kartenform auszustellen und enthält die in § 2 genannten Angaben.
§ 2 – Inhalt des Personalausweises
(1) Auf der Vorderseite des Ausweises sind enthalten:
- Foto;
- Seriennummer;
- Name;
- Vornamen;
- Geburtsdatum;
- Unterschrift;
- Staatszugehörigkeit und Wappen der SSRS.
(2) Auf der Rückseite des Ausweises sind enthalten:
- Körpergröße;
- Geschlecht;
- Geburtsort;
- Ausstellende Behörde;
- Ausstellungsdatum;
- Gültigkeitsdauer;
- Maschinenlesbare Zeile.
(3) Jeder Ausweis enthält zudem einen Kartenchip, auf dem folgende Informationen gespeichert sind:
- die gedruckten Informationen des Ausweises;
- Adresse des Inhabers;
- elektronische Signatur.
§ 3 – Gültigkeit
Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise fünf Jahre.
§ 4 – Verwendung
(1) Der Personalausweis kann auch zur Identifikation bei Behörden und Unternehmen, zur Identifikation im Internet (Jugenschutz, e-Commerce), als Sozialversicherungskarte, als Studierendenausweis, als Bibliothekskarte oder zu vergleichbaren Zwecken verwendet werden.
(2) Der Personalausweis darf weder zum automatischen Abruf personenbezogener Daten noch zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
§ 5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Die Republika Vesteran beantragt eine Debatte zum Personalausweisgesetz.
Das stimmt, jedoch können Abstimmungen trotzdem leicht überlesen werden, wenn ein paar Tage keine Stimme abgegeben wurde und andere Debatten und Themen wie Straßenfeste nach oben rücken.
Ich bleibe dabei, dass Abstimmungen für ihre Dauer (meist 5 Tage) oben festgehalten werden.
Wenn wir das Thema Verwaltung schon anschneiden... besteht Interesse an einer Geschäftsordnung? Sonst leite ich die SkupŠ¡tina weiter nach bestem Wissen und Gewissen.
Städte der Republika Vesteran:
01. VinaСi - 1.575.000 - http://home.arcor.de/aurolus/Archiv/veststadt2/
02. Bergerac - 350.000 - http://micronation.net/severanija/bergerac/
03. Bechtograd - 252.000 - http://behtograd.severanija.net/
04. Prasovo - 249.000
05. Slubica - 176.000
06. Templic - 148.000
07. Krajlovac - 140.000 - http://home.arcor.de/aurolus/Kraijlovac/
08. Rumonica - 75.000
09. Osovac - 71.000
10. Banja - 45.000
sonstige Städte:
- Vodenica
- Brdo
- Sredina
- Zamak
- Krcevina
- Nadanja
- Oranica
- Njiva
- Naselje
ZitatOriginal von Nikola Mihajlov
Ich würde mal Geographie/Kartographie noch mitreinnehmen, ist auch angemessen, hier ist ja immer Bedarf in den MNs.
Hier wäre eine Kooperation mit Kaysteran sicher angebracht. Unsere heimische Kartographie ist noch nicht annähernd soweit entwickel, obwohl ich höre dass es in Pelagonien so einige Talente geben soll.
Die Universität in Vinasi auf gesetzliche Beine zu stellen ist sicher ein wichtiger Schritt, den wir angehen sollten. Unabhängig eines Rahmengesetzes oder Staatsvertrages wird dies nötig sein.
ZitatAlles anzeigenOriginal von NataŠ¡a Jović
Laut alter Website gibt es folgende Fakultäten:
- Vesteranische Geschichte
- Staranistik
- Theologie
- Politikwissenschaften
- Volkswirtschaftslehre
sowie die neue Fakultät für Rechtswissenschaften von NebojŠ¡a.
Wir sollten eventl. über eine technische Hochschule in Bechtograd nachdenken, die vor allem die dortige Industrie in Energietechnik, Nuklearphysik und seit einiger Zeit Gentechnik gerecht wird.
Zitat
Wenn Aressinien und Pelagonien hinzukommen, kann man um aressinische bzw. pelagonische Geschichte sowie Islamwissenschaften ergänzen. Vllt. noch eine Fakultät Grafik/Design.
Ich wäre dafür durch einen möglichen Staatsvertrag spezialisierungen der Hochschulen zu verteilen, je nach Standortvorteil.
Islamwissenschaften können z.B. direkt in Pelagonien studiert werden. Es gibt keinen Grund wieso die Studenten das nicht direkt vor Ort lernen sollten, ebenfalls würde z.B. Rechtswissenschaften in Aresinje als Ort des obersten Gerichtes Sinn machen oder wie genannt Energietechnik im Nuklearzentrum Bechtograd.
Das heißt nicht, dass Standartfächer wie Politik, Wirtschaft, Recht, Staranistik nicht an mehreren Standorten vertreten sein sollen.
Ein Staatsvertrag oder auch Rahmengesetz sollte in erster Linie die bundesweite Anerkennung und Gleichberechtigung der Abschlüsse sicherstellen.
Dies ist aus meiner Sicht auch bei normalen Schulabschlüssen nötig.
Desweiteren könnte ich mir über einen Staatsvertrag eine Absprache der Spezialisierungen des Hochschulwesens vorstellen.
Naja, der Vorteil ist, dass Abstimmungen, selbst wenn ein paar Tage keine Stimme abgegeben wurde nicht untergehen.
Da die Threads zeitlich begrenzt sind, sehe ich keine zu große Verwirrung.
Die Abstimmungen sind nach 5 Tagen wieder weg.
Bei Debatten können wir gerne diskutieren ob es sinnvoll ist diese zu fixieren. Momentan habe ich nur diejenigen Debatten fixiert bei denen in kürze ein konkreter Vorschlag zu erwarten ist, über den anschließend abgestimmt werden soll.
Hier wäre es auch denkbar, dass Debatten erst nach Setzung einer Frist und einem konkreten Vorschlag als "wichtig" für alle Bürger markiert werden.
Bogdan Savic - Da
Ich eröffne die Abstimmung über folgenden Antrag:
ZitatAlles anzeigen
Sozialgesetz der Republik Vesteran
§ 1 - Grundlagen
Zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz gewährt die Republik Vesteran seinen Bürgern die in diesem Gesetz bestimmten Sozialleistungen. Ihre Höhe ist jährlich gemäß der Inflationsrate anzupassen.
§ 2 - Einkommensabhängige Lohnersatzleistungen
(1) Die Rente wird nach 40 Arbeitsjahren gewährt und beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens. Studium und Kindererziehung nach Absatz 2 zählen als Arbeitsjahre. Eine geringere Zahl an Arbeitsjahren reduziert die Rentenhöhe anteilig.
(2) Das Erziehungsgeld steht allen nicht erwerbstätigen Müttern oder Vätern für 12 Monate ab der Geburt des Kindes zu. Das Erziehungsgeld kann auch nacheinander bezogen werden, wenn sich beide Erziehungsberechtigte für jeweils 12 Monate um die Erziehung des Kindes kümmern und in dieser Zeit nicht erwerbstätig sind. Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.
(3) Arbeitslosengeld steht allen erwerbsfähigen Arbeitssuchenden für maximal 12 Monate ab Beginn der unverschuldeten Arbeitslosigkeit zu. Die erneute Gewährung von Arbeitslosengeld ist zulässig, wenn der Antragsteller zwischenzeitlich mindestens 36 Monate erwerbstätig war. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.
(4) Krankengeld wird bei einer ununterbrochenenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigeit von mindestens vier Wochen gewährt und beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.
§ 3 - Sozialgeld
(1) Sozialgeld wird volljährigen Staatsbürgern der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gewährt, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Gebiet der Republik Vesteran haben und nicht genügend verwertbares Vermögen und eigene Einkünfte haben, um für sich und seine Angehörigen zu sorgen. Sozialgeld wird nachrangig und ergänzend gewährt, wenn eigene Einkünfte oder Lohnersatzleistungen geringer sind als das Sozialgeld.
(2) Das Sozialgeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und beträgt 500 Talir zuzüglich Mehrbedarfe bei Behinderungen und einer nach den örtlichen Gegebenheiten differenzierten Pauschale für Unterkunft und Heizung (Wohngeld).
(3) Eigene Einkünfte bleiben zu 50 Prozent anrechnungsfrei.
(4) Empfänger von Sozialgeld müssen sich um Arbeit bemühen und angebotene Stellen annehmen, sofern diese keine Überforderung darstellen und nicht sittenwidrig sind. Bei Verstößen gegen die Arbeitspflicht kann der Betroffene zu einem gemeinnützigen Arbeitsdienst herangezogen werden. Die Pflicht zur Arbeitsbemührung entfällt bei bei Erwerbsunfähigen und Studenten.
(5) Für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben, wird ohne Prüfung bestimmter Voraussetzungen ein Kindergeld in Höhe von 50 Prozent des Sozialgeldes gezahlt.
§ 4 - Finanzierung
Zur Finanzierung der in diesem Gesetz bestimmten Leistungen wird ein umsatzbezogener Sozialbeitrag von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern erhoben. Seine Höhe wird durch eine Rechtsverordnung bestimmt.
§ 5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Stimmen sie diesem Antrag zu?
Bitte stimmen sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje ab.
Die Abstimmung dauert mangels Geschäftsordnung 5 Tage, außer ein unumstößliches Ergebnis ist erreicht oder alle Stimmen wurden Abgegeben.
Von meiner Seite wurden alle Fragen geklärt.
Damit ist die Debatte beendet.
Bogdan Savic - Da
Ich eröffne die Abstimmung über folgenden Antrag:
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Feiertagsgesetz
§ 1 - Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.
§ 2 - Feiertage
(1) Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - Orthodoxes Weihnachten
- 08.03. - Frauentag
- Karfreitag und Ostersonntag
- 01.05. - Tag der Arbeit
- Pfingsten
- 09.09. - Tag des Bundes
- 10.12. - Unabhängigkeitstag
- 25.12. - 1. Weihnachtsfeiertag
- 26.12. - 2. Weihnachtsfeiertag
(2) Ostern, Pfingstsonntag und Pfingstmontag werden nach den Bestimmungen der vesteranisch-orthodoxen Kirche zeitlich festgelegt.
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen sie diesem Antrag zu?
Bitte stimmen sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje ab.
Die Abstimmung dauert mangels Geschäftsordnung 5 Tage, außer ein unumstößliches Ergebnis ist erreicht oder alle Stimmen wurden Abgegeben.