HANDELSVERTRAG
zwischen der
Union Auroras und der Republik Severanien
Die Regierungen Auroras und Severaniens beschließen, die vorliegende Vereinbarung eines Handelsvertrages zu unterzeichnen, um damit dem Willen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu intensivieren, Ausdruck zu verleihen.
Repräsentant und Diener der Union Sam Third, im Namen der Union Auroras, und der Prätor für zivile Angelegenheiten Radivoj Jevremovic, im Namen der Republik Severanien, zusammengekommen am 21. Januar 2007 in Vinasy, beschließen, den Handelsvertrag zwischen den Völkern unserer beiden Länder zu unterzeichnen.
Allgemeine Bestimmungen
Paragraph 1: Die Länder werden entwickelte technologische Ausstattungen austauschen, in Bereichen von gemeinsamem Interesse. Sie werden basierend auf Prinzipien des gegenseitigen Nutzens zur Nutzung und Ausnutzung zur Verfügung gestellt.
Paragraph 2: Die Seiten werden mit dem Ziel, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der beiden Länder beizutragen, Kenntnisse im wissenschaftlich-technischen Bereich austauschen.
Paragraph 3: In Anbetracht alles Vorhergehenden beschließen die Regierung der Union Auroras und die Regierung der Republik Severaniens, folgende Aktionen durchzuführen.
Von den Seiten im Rahmen des Handelsvertrages durchzuführende Aktionen
ERSTENS: Severanien stellt Ausrüstungen von Spitzentechnologie zur Verfügung, die, mit Unterstützung aurorianischer Fachkräfte, zur schnellen und hochwertigen Förderung von Uran beitragen werden.
ZWEITENS: Severanien wird im Rahmen der vorliegenden Aktionen die Gehälter des severanischen Personals der Fachkräfte zur Uranförderung bestreiten.
DRITTENS: Im Bereich des Bildungswesens wird sich der Austausch und die Zusammenarbeit auf die Unterstützung bei Methoden, Programmen und Techniken des Bildungs-Erziehungs-Prozesses, die für die beiden Seiten von Interesse sind, erstrecken.
VIERTENS: Die Seiten räumen den jeweiligen Luftfahrtslinien Erleichterungen ein. Das betrifft den Passagier- und Frachttransport von und in eines der beiden Länder und die Benutzung von Flughafenservice, Einrichtungen oder andere Erleichterungen, sowie den internen Transport von Passagieren und Frachten im jeweiligen Territorium.
FÜNFTENS: Die aus dem jeweiligen Land kommenden Exporte von Gütern und Dienstleistungen können mit Produkten, in der Nationalwährung oder anderen gegenseitig annehmbaren Währungen bezahlt werden.
SECHSTENS: Severanien wird eine weitreichende Zusammenarbeit im Energie- und Bergbaubereich fördern, die folgendes einschließen wird: Erweiterung der Lieferung von Uran, raffinierten Produkten, Flüssiggas und Asphalt, bis zu Mengen, die erforderlich sind, um die interne Nachfrage zu decken. Der Lieferumfang wird bei Nachfragefluktuationen neu festgsetzt. Die Tarifpreise für sämtliche Ressourcen werden von der aurorianischen Regierung festgelegt.
SIEBTENS: Die Regierungen der Union Auroras und der Republik Severanien beseitigen umgehend die Zollgebühren und alle anderen nichttariflichen Schranken für alle Importe des jeweiligen Landes aus einem der beiden Staaten.
Neue Maßnahmen wirtschaftlicher und sozialer Art können der vorliegenden Vereinbarung zwischen den beiden unterzeichnenden Seiten zugefügt werden.