Herzlichen Glückwunsch!
Beiträge von Herta Markiević
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Ich fühle mich nach wie vor im Amt.
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Ist selbstverständlich anwesend.
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Премјера Вестерана
ERNENNUNGSURKUNDE
Gemäß § 4 Wahlgesetz der Republik Vesteran ernenne ich Herrn Vaclav Dubel-Hacac zum Wahlleiter und beauftrage ihn mit der Durchführung der Wahl.
gez.
- Премјера Вестерана -
Vinaši, 27.08.2024 (jul.) | 09.09.2024 (greg.)
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Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Herzlich willkommen!
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Für Vesteran war auch Herta anwesend und spendierte respektvollen Applaus.
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Премјера Вестерана
Ausschreibung
Gemäß § 4 WahlG ist durch den Premijer ein Wahlleiter zu benennen. Bewerbungen für die anstehende Wahl im September werden bis 18.08.(jul.) bzw. 31.08.2024 (greg.) entgegen genommen.
gez.
- Премјера Вестерана -
Vinaši, 09.08.2024 (jul.) | 22.08.2024 (greg.)
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Ich glaube, die gesetzlichen Bestimmungen sind klar genug, dass ordnungsgemäße Wahlen durchgeführt werden können. Herr Dubel-Hacac kann ja nochmal in den einschlägigen Texten nachlesen.
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Antwortet ebenfalls per Kurznachricht:
Gospodin Mihajlov, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne werde ich und meine Partei ihre Kandidatur unterstützen. Ich bin überzeugt, dass es uns dieses Mal gelingen wird, die Menschen in diesem Land von einer besseren Wahl zu überzeugen. Herzliche Grüße, Ihre H. Markievic
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Bietet die Nominierung eines gemeinsamen Präsidentschaftskandidaten für die kommende Wahl an.
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Премјера Вестерана
Vinaši, 20.06.2024
Sehr geehrte Frau Bajramović,
wie angekündigt, möchte ich Ihnen meinen Entwurf für eine Verfassungsänderung zukommen lassen. Nach Artikel 2 soll der folgende Artikel eingefügt werden:
Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)
(1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.
(2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.
(3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.
(4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.
(5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.
Ich möchte aus aktuellem Anlass auf die Debatte auf Bundesebene zur Vertretung der Republiken hinweisen. Vesteran würde mit den Bestimmungen des Art. 2 (3) das Eingreifen des Bundes erhebnlich minimieren können und ein landesgesetzliches Instrumentarium für diesen Fall schaffen.
Ihrer Rückmeldung und Ihren Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf sehe ich interessiert entgegen.
Srdačan pozdrav
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Премјера Вестерана
Vinaši, 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Mihajlov,
wie angekündigt, möchte ich Ihnen meinen Entwurf für eine Verfassungsänderung zukommen lassen. Nach Artikel 2 soll der folgende Artikel eingefügt werden:
Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)
(1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.
(2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.
(3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.
(4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.
(5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.
Ich möchte aus aktuellem Anlass auf die Debatte auf Bundesebene zur Vertretung der Republiken hinweisen. Vesteran würde mit den Bestimmungen des Art. 2 (3) das Eingreifen des Bundes erhebnlich minimieren können und ein landesgesetzliches Instrumentarium für diesen Fall schaffen.
Ihrer Rückmeldung und Ihren Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf sehe ich interessiert entgegen.
Srdačan pozdrav
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Премјера Вестерана
Vinaši, 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Trkulja,
wie angekündigt, möchte ich Ihnen meinen Entwurf für eine Verfassungsänderung zukommen lassen. Nach Artikel 2 soll der folgende Artikel eingefügt werden:
Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)
(1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.
(2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.
(3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.
(4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.
(5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.
Ich möchte aus aktuellem Anlass auf die Debatte auf Bundesebene zur Vertretung der Republiken hinweisen. Vesteran würde mit den Bestimmungen des Art. 2 (3) das Eingreifen des Bundes erhebnlich minimieren können und ein landesgesetzliches Instrumentarium für diesen Fall schaffen.
Ihrer Rückmeldung und Ihren Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf sehe ich interessiert entgegen.
Srdačan pozdrav
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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,
wir laufen leider genau in das Szenario, vor dem ich schon vor Wochen gewarnt habe. Die Regierung irrlichtert durch den Konflikt und hat keine klare rote Linie. Wenn es jetzt heißt, dass es ein koordinierte Vorgehen mit den Verbündeten geben soll, klingt das erstmal gut. Die Taten werden zeigen, was diese wohlklingenden Worte tatsächlich meinen.
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Die Bundesversammlung hat vor allem eindeutig klar gemacht, dass eine militärische Intervention aus severanischer Sicht nicht angestrebt wirde. Ich erwarte nach wie vor ein deutlich stärkeres Engagement der Regierung und kann die bisherige Haltung keineswegs bestätigt sehen.
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Herr Präsident, einer weiteren Konkretisierung stehe ich sehr offen gegenüber. Die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes sollten aus meiner Sicht aber behutsamt, auf ein Minimum beschränkt und wirklich nur in schwerwiegenden Fällen als ultima ratio zum Einsatz kommen. Ein selbstständiges Verfahren der Länder sollte stets Vorrang haben.