Reform oder Restauration? Die Strukturfehler des MOV-Gesetzes



  • Reform oder Restauration? Die Strukturfehler des MOV-Gesetzes

    Unter dem Deckmantel der Modernisierung etabliert der neue Wirtschaftsgesetzentwurf der Bundesregierung eine Zweiklassenökonomie.

    von Jana Markoviќ | Veligrad

    Der vorliegende Entwurf zum „Gesetz zur Modernisierung und Ordnung der Volksökonomie“ (MOV-Gesetz) wird in den Debatten der Bundesversammlung als alternativloser Schritt zur Behebung von Investitionsstaus und technologischen Rückständen beworben. Verwiesen wird auf internationale Marktmechanismen und den Bedarf an agileren Unternehmensformen. Eine Analyse der Gesetzesartikel zeigt jedoch: Das Gesetz ordnet die Volksökonomie nicht nur neu, es verändert ihre DNA. An die Stelle eines integralen, selbstverwalteten Wirtschaftssystems tritt ein duales Modell, das privatkapitalistische Logiken strukturell legalisiert.

    Die Demontage der Schwellenwerte

    Zentraler Dreh- und Angelpunkt der bundesstaatlichen Argumentation ist die sogenannte „Innovationswirtschaft“ (Säule II). Artikel 10 des Entwurfs legt fest, dass zweckgebundene Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen eine Grenze von 100 Beschäftigten nicht überschreiten dürfen, ohne in eine Arbeitnehmergenossenschaft (AG) überführt zu werden. Die in Artikel 9 definierten „Regionalen Innovationszonen“ erlauben es, diesen Schwellenwert um das Zwanzigfache anzuheben. Rechnerisch bedeutet dies: Ein privates Unternehmen darf in diesen Zonen bis zu 2.000 Lohnarbeiterinnen und Lohnarbeiter beschäftigen, ohne die Eigentums- und Herrschaftsverhältnisse an die Werktätigen abtreten zu müssen. Wenn Betriebe dieser Größenordnung von der Transformationspflicht befreit werden, verlässt der Gesetzgeber den Rahmen der Gründungs- oder Mittelstandsförderung. Ökonomisch betrachtet ist dieser Faktor 20 keine Innovationsklausel, sondern schlichtweg die gesetzlich verankerte Kapitulation vor dem Großkapital.

    Der Irrtum der „Mitbestimmung“

    Der Entwurf versucht, diese strukturelle Asymmetrie sozial abzufedern. Ab dem 101. Beschäftigten soll den Arbeitenden in den Innovationszonen ein „paritätisches Mitspracherecht in strategischen Fragen“ eingeräumt werden (Art. 9, Abs. 4). Wer die historische Entwicklung unserer Bundesrepublik kennt, muss hier stutzen.

    Paritätische Mitbestimmung ist ein Konzept der imperianisch-ratelonischen Sozialpartnerschaft. Sie setzt voraus, dass es zwei antagonistische Klassen gibt: die Kapitalgeber auf der einen und die Lohnabhängigen auf der anderen Seite, die an einem Tisch Kompromisse aushandeln. Das Prinzip der Arbeiterselbstverwaltung beruht jedoch auf der Aufhebung dieses Gegensatzes. Ein Sitz am Tisch der Geschäftsführung ersetzt nicht die Kontrolle über die Produktionsmittel. Die Werktätigen werden in der neuen Säule II von Eigentümern des gesellschaftlichen Reichtums zu bloßen Verhandlungspartnern degradiert.

    Rückfall in den Etatismus

    Neben der Öffnung für private Kapitalakkumulation offenbart der Entwurf eine zweite, ebenso gravierende Schwachstelle: eine Rückkehr zu staatsbürokratischer Lenkung. Artikel 2 legt fest, dass strategische Sektoren im „unveräußerlichen Eigentum der Republik“ verbleiben.

    Die empirische Erfahrung früher realsozialistischer Modelle lehrt uns jedoch, dass reines Staatseigentum unweigerlich zur Herrschaft der Ministerialbürokratie über die Arbeiterklasse führt. Die Alternative dazu war stets das gesellschaftliche Eigentum – dezentral verwaltet durch die jeweiligen Arbeiterkollektive vor Ort, nicht durch ein Ministerium. Indem das Gesetz nun wieder den Staat als obersten Eigentümer und über das „Zentrale Volksökonomieregister“ (Art. 11) als Überwachungsinstanz installiert, droht eine Technokratisierung der Solidarwirtschaft. Die Macht verschiebt sich von den Werkshallen in die Amtsstuben und in die Etagen der neuen Generaldirektionen (Art. 13).

    Fazit

    Das MOV-Gesetz ist keine bloße technische Anpassung. Es dokumentiert einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel. Es schafft eine gespaltene Arbeiterklasse: Eine Hälfte verbleibt in der demokratisch organisierten Solidarwirtschaft, die andere Hälfte wird in der Innovationswirtschaft zu klassischen Lohnempfängern gemacht, ausgestattet mit Scheinrechten.

    Wer die Wirtschaft modernisieren will, muss die Arbeiterselbstverwaltung mit neuen technologischen und kybernetischen Mitteln ausstatten. Wer jedoch Ausnahmezustände für Betriebe mit 2.000 Angestellten schafft, modernisiert nicht das System – er bereitet dessen Ersetzung vor.

    Die Autorin ist Redakteurin der Iskra für Parlaments- und Wirtschaftsfragen.

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