Änderung Wahlgesetz (WahlG)

  • Artikel 1 – Änderung des § 8 (Wahl des Rates der Bürger)

    § 8 wird wie folgt neu gefasst:

    § 8 – Wahl des Rates der Bürger

    (1) Die Wahl zum Rat der Bürger erfolgt auf der Grundlage von Parteilisten.

    (2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Partei zuweist.

    (3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Parteilisten verteilt.

    (4) Die Vergabe der Mandate innerhalb einer Parteiliste erfolgt nach der von der Partei eingereichten Rangfolge der Kandidaten.

    (5) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.

    (6) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.

    Artikel 2 – Änderung des § 9 (Nachrücken)

    § 9 wird wie folgt neu gefasst:

    § 9 – Nachrücken

    Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt, Tod oder Mandatsverzicht, so rückt der nächstplatzierte, noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Parteiliste nach.


    Das Wort hat Premijerka Jelić

  • Sehr geehrte Abgeordnete,


    mit diesem Antrag beenden wir die unübersichtlichen Einzelkandidaturen und langen Wahlzettel.


    Künftig wählen die Bürger nur noch die Parteien und die Mandate werden automatisch in der von der Partei festgelegten Reihenfolge besetzt. So wird die Wahl übersichtlich, nachvollziehbar und kohärent.


    Bitte unterstützen Sie gleichzeitig eine bereinigte Neufassung des gesamten Gesetzes mit korrekter Nummerierung, die ich am Ende der Debatte vorlegen werde.

  • Wenngleich ich das System mag, da es denn Wähler direkt partizipieren lässt, wer in die Bundesversammlung kommen soll und wer nicht, sehe ich durchaus Problematiken darin, dass das Wählen unnötig kompliziert ist. Das katastrophale Interface für die Abgabe der Wahl tut ihr übriges.


    Ich gebe im übrigen zu bedenken, dass bei Erschöpfung der Parteiliste auch eine Regelung eintritt. Sei es Nachnominierung oder Nichtbesetzung des Mandats.


    Die Möglichkeit keine Einzelkandidaten mehr antreten zu lassen sondern zwingend "Parteilisten" kann ich nicht vertreten. Hier muss es weiter die Möglichkeit geben oder eine Alternative durch "freie Wahllisten" o.ä.

  • Zu den „freien Wahllisten“: Mein ursprünglicher Entwurf hatte diese Möglichkeit offen gehalten. In der politischen Praxis der Bundesrepublik hat sich jedoch gezeigt, dass Wahlvorschläge seit Jahren ausschließlich über Parteien erfolgen und auch das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt strikt parteigebunden ist. Vor diesem Hintergrund ist eine reine Parteienlistenwahl keine Einschränkung realer Beteiligung. Sie ist die Abbildung der tatsächlichen politischen Ordnung in einer klaren, rationalen Regelung.

  • Zu den „freien Wahllisten“: Mein ursprünglicher Entwurf hatte diese Möglichkeit offen gehalten. In der politischen Praxis der Bundesrepublik hat sich jedoch gezeigt, dass Wahlvorschläge seit Jahren ausschließlich über Parteien erfolgen und auch das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt strikt parteigebunden ist. Vor diesem Hintergrund ist eine reine Parteienlistenwahl keine Einschränkung realer Beteiligung. Sie ist die Abbildung der tatsächlichen politischen Ordnung in einer klaren, rationalen Regelung.

    Das ist keine 2,5 Jahre her, dass ich genauso über diese Möglichkeit zum ersten mal in die Bundesversammlung gewählt worden bin. Ihr Narrativ ist also falsch.


    Verwechseln sie zudem nicht das vesteranische Recht mit dem severanischen. Dieses Vorschlagsrecht ist nur in Vesteran für die Wahl des Premijer vorhanden.

  • Dann bauen wir das halt ein. Wir wollen Schluss machen mit langen Wahlzetteln und einer Zusammensetzung der Bundesversammlung, über deren Größe, Inaktivität und Ineffizienz Sie sich selbst regelmäßig beklagen.


    Bitte belehren Sie mich auch nicht über das geltende Recht. Der Punkt ist, was sich als sinnvoll, handhabbar und politisch verantwortbar erwiesen hat.


    Man kann sich nicht andauernd über eine aufgeblähte, dysfunktionale Bundesversammlung beschweren und gleichzeitig jede strukturelle Reform blockieren. Parteien sollen Verantwortung für Programme und Personal übernehmen und Wähler klar Parteien wählen, nicht endlose Namenslisten. Damit ist jetzt Schluss.

  • Seien Sie doch nicht so undankbar Frau Premijerka, wenn juristische Kompetenz im Raum ist. Die PROGRES ist mit ihrer Fraktion wieder uneingeschränkt aktiv gewesen.


    Prinzipiell ist die Initiative bzw. der Kernpunkt des Anliegens ja auch nicht auf Ablehnung gestossen.


    Ich spreche mich für eine Unterstützung dieser Punkte aus:
    - Freie Listen könnten ausdrücklich weiter kein Nachrückrecht haben,

    - Sitze werden nach Listenplatz vergeben und

    - Nachrücken wird auch nach Erschöpfung der Liste durch die Partei möglich

  • Wieso sollten freie Listen kein Nachrückrecht haben? Das macht ihre Teilnahme doch de facto nutzlos und destabilisiert erneut den Rat. Unser Parlament braucht funktionierende Kontinuität. Wieso sträuben Sie sich denn so dagegen?

  • Wieso sollten freie Listen kein Nachrückrecht haben? Das macht ihre Teilnahme doch de facto nutzlos und destabilisiert erneut den Rat. Unser Parlament braucht funktionierende Kontinuität. Wieso sträuben Sie sich denn so dagegen?

    Es macht schon Sinn Parteien nach dem Parteiengesetz Vorteile zu gewähren.

  • Wieso sträuben Sie sich denn so dagegen?

    Ja was denn jetzt? Erst nicht für freie Listen sein, weil Parteien ausreichend sind und jetzt Parteien unnötig machen?


    Josip hat deutlich gemacht, was vorstellbar ist. Wir können auch gerne einen Vorschlag ausarbeiten - aber denken sie nicht Kompromisse finden sich leichter über Anschuldigungen.

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