Änderungsgesetz zur Einführung des Mehrstimmenwahlrechts für die Wahl des Rates der Bürger
§1
Der §8 (2) des Wahlgesetz wird wie folgt geändert:
Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen zu vergeben. Ein Panaschieren ist möglich: Die Vergabe der Stimmen kann auf mehr als einer Parteiliste erfolgen. Dem Wahlberechtigten ist es jedoch nur möglich eine Stimme einem Kandidaten zu geben.
§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
👍👎
Stimmen Sie bitte mir Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.
Die Abstimmung dauert fünf Tage.