Gesetz über die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive

  • Gesetz über die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive

    1.Der Präsident der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien kann nicht gleichzeitig ein Mitglied des Rates der Bürger oder der Republiken sein.

    2.So vorhanden,ist der Sitz am Beginn der Legislaturperiode niederzulegen.

    3.Wahlen für den vakanten Sitz sind nicht später als einen Monat nach Beginn der Vakanz abzuhalten.

    4.Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft und gilt nicht retroaktiv.


    Ich eröffne hiermit die Debatte, der Abgeordnete Dubel-Hacac hat das Wort.

  • Frau Präsidentin,

    Meine Damen und Herren!

    Es handelt sich hier um einen bedeutenden Schritt zur Gewaltenteilung.Präsident*innen können ex officio natürlich jederzeit Rederecht haben.Aber das höchste exekutive Amt im Staate mit einer Abgeordnetentätigkeit zu verbinden,das geht nicht.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Ich würde vorschlagen das Gesetz insoweit anzupassen, dass die Vakanzen weiterhin nach den Listen vergeben werden und würde die Regelung in drei ersatzlos streichen, da bereits geregelt.


    Gesetz über die Trennung von Bundespräsidialamt und Sitz in der Bundesversammlung

    1. Der Präsident der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien kann nicht gleichzeitig Mitglied des Rates der Bürger oder des Rates der Republiken sein.
    2. Sofern vorhanden, ist der Sitz in einem der Räte vor dem Amtsantritt als Bundespräsident niederzulegen.
    3. Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft und gilt nicht rückwirkend.


    Uns ist glaube ich bewusst, dass wir zur Zeit nur ein Gesetz auf den Weg bringen können. Fraglich ist ob das dauerhaft eine Verfassungsänderung sein müsste. Für die nächsten Wahlen wäre es allerdings schon damit bindend.

  • Pochituvana pretsedatelko,

    pochituvan pratenik gospodin Dubel-Hacac,

    pochituvani pratenitsi na Sobranieto,


    wir lehnen den vorliegenden Gesetzesantrag entschieden ab.


    Aus Sicht der Bundesregierung birgt die vorgeschlagene Trennung unnötige Risiken und könnte die bestehende Funktionsweise unseres Systems beeinträchtigen. Die Möglichkeit, dass das Staatsoberhaupt auch eine Rolle in der Legislative innehat, hat in anderen demokratischen Systemen und auch in Severanien gut funktioniert, ohne dabei die grundlegenden Prinzipien der Gewaltenteilung zu gefährden.


    Man sollte sorgfältig abwägen, bevor man solche fundamentalen Änderungen vorschlägt, und sicherstellen, dass Entscheidungen im besten Interesse der demokratischen Prinzipien und der Effizienz unserer Bundesrepublik liegen.

  • Die NAPRED wird einer solchen Regelung vorerst nicht zustimmen. Wir erkennen hier keinen Mehrwert für das System. Im Zweifel ist es sogar eine Stärkung des Systems, wenn der Bundespräsident dadurch ein Stimmrecht hat.

    Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back


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