Abgeordneter Boban, die Situation ist sehr komplex. Insgesamt ist es wichtig, die spezifischen Umstände in Pelagonien und anderen Teilrepubliken sorgfältig zu prüfen und die geltenden Gesetze und Verfassungsbestimmungen genauestens zu beachten. Eine umfassende und rechtskonforme Bewertung ist notwendig, um festzustellen, ob die Ernennung eines Gouverneurs erforderlich ist oder ob die Teilrepublik in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
In Pelagonien besteht in der Tat eine rechtmäßige Übergangsregelung. Die Verfassung sieht vor, dass im Falle der dauernden Verhinderung des Präsidenten das Amt des vorläufigen Präsidenten vom Vorsitzenden der Volksversammlung übernommen wird.
Die Volksversammlung Pelagoniens kann natürlich weiterhin kommissarisch tagen. Wenn die Volksversammlung ihre Sitzungen abhält und weiterhin gesetzgeberische Funktionen ausübt, ist dies ein Indikator dafür, dass die staatliche Ordnung nicht vollständig zusammengebrochen ist. Die Teilrepublik ist demnach selbst in der Lage, ihre inneren Angelegenheiten zu regeln, und daher die Ernennung eines Gouverneurs nicht unbedingt erforderlich.
Die Durchführung von Wahlen obliegt der Zuständigkeit der Teilrepublik selbst.