Folgender Antrag steht zur Diskussion:
ZitatAlles anzeigenGesetz zur Änderung des Einkünftesteuergesetzes
§ 1
§7 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
§ 7 - Steuersätze
Der Steuersatz beträgt
1. für alle zu besteuernden Erwerbseinkünfte 25 %;
2. für zu besteuernde Ertragseinkünfte,
a) die einen Betrag von 5 Millionen Talir nicht überschreiten, 50 % und
b) aller Ertragseinkünfte oberhalb dieses Betrages 75 %.
§ 2
§8 des Einkünftesteuergesetzes wird wie folgt geändert:
§ 8 - Steuergutschriften
(1) Der nach §7 ermittelte Steuerbetrag wird um eine Steuergutschrift reduziert.
(2) Die Steuergutschrift beträgt:
1. 18.000 Talir für Erwachsene und
2. 6.000 Talir für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind.
(3) Eine die Steuerschuld übersteigende Steuergutschrift wird ausgezahlt.
§3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.