Boris Stanković, Repräsentant der Sozialistischen Bundesrepublik bei der CartA und von 1993 bis 1997 Wirtschaftsminister der Republik Vesteran unter Ministerpräsident Slobodan Vujević, tritt anlässlich einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz vor die Fernsehkameras.
Liebe Mitbürger, liebe Genossen!
Ich habe mich dazu entschieden, heute vor die Presse zu treten, um meine Idee von sozialistischen Steuergesetzgebung vorzustellen.
Mein Bruder Dragan - Bog hab ihn selig - hat gemeinsam mit den Bürgern Vesteran mit der Sezession Vesterans vor nunmehr fast zehn Jahren einen Grundstein für unseren sozialistischen Staat gelegt. Der andere Grundstein kam mit der Vereinigung Vesterans mit der Republik Aressinien und Pelagonien zur Föderativen Republik Severanien dazu. Schließlich hat sich Kaysteran der severanischen Föderation angeschlossen.
Nach und nach durchdringt die Idee vom Sozialismus die Gesetzgebung. Dies geschieht nicht von Knall auf Fall sondern schrittweise, denn die Gesetzgebung zwingt dem Volk kein Verhalten auf, sondern bildet die Meinung der Mehrheit des Volkes ab und schafft schließlich verbindliche Regeln für alle.
Das severanische Steuergesetz ist sehr unbestimmt formuliert. Das möchte ich ändern und hoffe auf die Unterstützung des Volkes und der Regierung.
Was wird besteuert?
Ich möchte unterscheiden zwischen zweier Arten von Einkünften:
[list=1]
[*]Einkünfte aus Arbeit
[*]Einkünfte aus Vermögen[/list=1] Warum diese Unterscheidung?
Einkünfte aus Arbeit sind die Haupteinkünfte der Werktätigen Severaniens. Diese bedürfen einer besonderen Würdigung, ganz gleich, ob es um den Arbeiter im VIČ-Werk Bechtograd oder um den kleingewerblich tätigen Kioskbesitzer in Duranje geht, denn meist wird aus Einkünften aus Arbeit der Lebensunterhalt bestritten. Einkünfte aus Arbeit müssen daher begünstigt besteuert werden.
Einkünfte aus Vermögen wie Zinsen, Mieten oder Dividenden hingegen zielen auf die Vermehrung des vorhandenen Vermögens ab. Diese sollten daher einer höheren Besteuerung unterliegen als die Einkünfte aus Arbeit.
Wie wird besteuert?
Wie erwähnt, soll die Höhe der Besteuerung von der Einkunftsart abhängen. Unser derzeitiges Steuerrecht legt fest, dass die Steuerbelastung die Hälfte der erzielten Einnahmen nicht überschreiten darf. Ich stelle dies - zumindest für die Einkünfte aus Vermögen - in Frage, denn wenn wir schon eine Vermögensteuer haben, das heißt wenn wir zulassen, dass vorhandenes Vermögen duch Steuer vermindert wird, dann muss doch die Möglichkeit bestehen, die Einnahmen, das heißt die Vermehrung des Vermögens, ab einer bestimmten Höhe auch zu mehr als 50 Prozent zu besteuern.
Ich möchte diese Gedanken offen zur Diskussion stellen und hoffe, dass der eine oder andere eine Meinung hat, die er auch äußert.
Vielen Dank.