• Antrag:


    Antrag auf Amtsenthebung des Premiers Von Vesteran

    1.Die vesteranische Nationalversammlung enthebt Boris Stankovic hiermit aufgrund fortgesetzter Inaktivität und damit verbundener Unfähigkeit der Amtsausübung seines Amtes.

    2.Die vesteranische Nationalversammlung legt ein Datum für Neuwahlen fest,diese dürfen nicht später als einen Monat nach Verabschiedung dieses Gesetzes abgehalten werden.

  • Antrag:


    Antrag auf Amtsenthebung des Premiers Von Vesteran

    1.Die vesteranische Nationalversammlung enthebt Boris Stankovic hiermit aufgrund fortgesetzter Inaktivität und damit verbundener Unfähigkeit der Amtsausübung seines Amtes.

    2.Die vesteranische Nationalversammlung legt ein Datum für Neuwahlen fest,diese dürfen nicht später als einen Monat nach Verabschiedung dieses Gesetzes abgehalten werden.

    Ich unterstütze den Antrag soweit, dass vor allem Punkt 2 umgesetzt wird, damit wird 1) dann automatisch nicht mehr notwendig!

  • Ich unterstütze diese Antrag grundsätzlich auch. Muss aber an dieser Stelle einmal auf unsere Verfassung verweisen:


    (5) Der Premijer kann nur bei grober Pflichtverletzung und auf Grund eines Urteils des severanischen Vrhovni sud durch die Nationalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen seines Amtes enthoben werden. Bei mehr als 30 Tagen andauernder Abwesenheit kann auf einen Entscheid des Vrhovni sud verzichtet werden.


    Ich prüfe derzeit noch, wie die Bedingungen des Satz 2 auszulegen sind, da wir ansonsten erst ein Urteil des Vrhovni sud anstrengen müssten.


    hmwsing.png

    Премјера Вестерана a.D., Председника Севераније a.D.
    Vorsitzende der DOMOVINA - Narodna Seljačka Stranka | Präsidentin der Narodna Skupština a.D.

    Staatsministerin für Unionsangelegenheiten a.D. | Ehemaliges Mitglied des Unionsrates
    Upravnika oblasti von Bechtograd a.D. | Gradonačelnika von Prezren a.D.

  • Ich unterstütze diese Antrag grundsätzlich auch. Muss aber an dieser Stelle einmal auf unsere Verfassung verweisen:


    (5) Der Premijer kann nur bei grober Pflichtverletzung und auf Grund eines Urteils des severanischen Vrhovni sud durch die Nationalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen seines Amtes enthoben werden. Bei mehr als 30 Tagen andauernder Abwesenheit kann auf einen Entscheid des Vrhovni sud verzichtet werden.


    Ich prüfe derzeit noch, wie die Bedingungen des Satz 2 auszulegen sind, da wir ansonsten erst ein Urteil des Vrhovni sud anstrengen müssten.

    Aber das ist doch müßig wenn doch im Wahlgesetz steht:

    § 4 - Wahlleiter

    Der Premijer beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Premijer wird der Wahlleiter durch die Skupstina bestimmt. Der Wahlleiter verkündet unverzüglich nach Wahlende das Ergebnis.



    Zusammen mit dem Fakt, dass turnusmäßig der Premijer alle 4 Monate stattfindet und dies bereits mehr als zwei Monate der Fall ist, ist das doch der schnellere Weg.

  • Ah, sehr richtig, die Wahl ist in der Tat überfällig. Dann werde ich zur Tat schreiten.


    Danke, Genosse.

    hmwsing.png

    Премјера Вестерана a.D., Председника Севераније a.D.
    Vorsitzende der DOMOVINA - Narodna Seljačka Stranka | Präsidentin der Narodna Skupština a.D.

    Staatsministerin für Unionsangelegenheiten a.D. | Ehemaliges Mitglied des Unionsrates
    Upravnika oblasti von Bechtograd a.D. | Gradonačelnika von Prezren a.D.

  • Ich schlage vor, die Verfassungsreform der Domovina und ehemaligen Premijera weiter umzusetzen. Ich schlage zudem eine Verlängerung der Amtszeit des/der Premijer/-a vor.



    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)

    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.

    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.

    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.

    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.

    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2

    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3

    Mit der Verkündung des Gesetzes treten die Änderungen in Kraft.

  • Ich bitte darum eine Abstimmung über das bereits diskutierte Gesetz einzuleiten.


    Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit des Premijers/der Premijera


    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)


    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministri) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstens bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.


    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führen die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.


    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severanien, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.


    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der älteste Staatsminister den Vorsitz.


    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2


    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3


    Mit der Verkündung dieses Gesetzes treten die Änderungen in Kraft.


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