Ich würde mir wünschen, dass ich dasselbe sagen könnte.
Unabhängig von meiner nicht erwiderten Passion, schlage ich vor, dass wir uns doch in soweit einigen könnten, dass unserer beide Fraktionen ein dreiköpfiges Gericht unterstützen. Das ist ein erster Schritt.
Ich könnte mir folgendes vorstellen: die Amtszeit wird auf 12 Monate gesetzt. Verstirbt ein Richter oder ist er nicht mehr in der Lage das Amt auszuüben ist das Richteramt nachzubesetzen für den Rest der angebrochenen Amtszeit. So ist die Bundesversammlung unter normalen Umständen alle drei Legislaturperioden nur damit beschäftigt. Es könnte immer im Januar eines Jahres auf dem Kalender der Bundesversammlung stehen.
Um einen Schritt auf die Regierungsfraktion zuzugehen, wäre es natürlich im Sinne der Jurisdiktion, dass es eine zweimonatige Frist gibt, welche zum Überschreiten erlaubt ist, so dass das Gericht weiter in der Lage ist zu richten. Wir haben ja gesehen, dass es auch mal Probleme geben mag, dass ein Kandidat die Fragestunde übersteht.
Darüberhinaus wäre aber natürlich auch weiter ein eingeschränktes Vorschlagsrecht des Präsidenten denkbar, nennen wir es "Erstvorschlag" – es muss aber klar sein, dass das eher eine Formalität ist, es darf sich dadurch kein Blockaderecht ergeben, so wie es zur Zeit ausgespielt wird.