Beiträge von Josip Olić

    Verfassungsänderungsantrag

    (Änderung Artikel 6 – Bundesversammlung)

    Die Bundesversammlung möge beschließen:

    Artikel 1 – Neufassung von Artikel 6

    I. Die Bundesversammlung besteht aus zwei getrennten Kammern:

    1. dem Bundesrat, bestehend aus den Regierungsoberhäuptern der Republiken Aressinien, Kaysteran, Pelagonien und Vesteran;
    2. der Bundeskammer (Bürgerrat), bestehend aus fünf durch allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahl bestimmten Abgeordneten.

    II. Bundesrat und Bundeskammer tagen getrennt. Gemeinsame Sitzungen finden nur statt, soweit diese Verfassung dies ausdrücklich vorsieht.

    III. Beide Kammern geben sich eigene Geschäftsordnungen.

    IV. Die Gesetzgebung erfolgt durch übereinstimmende Beschlüsse beider Kammern, sofern diese Verfassung nichts anderes bestimmt.

    Artikel 2 – Folgeänderungen

    Bestimmungen der Verfassung, die dieser Struktur widersprechen, werden entsprechend angepasst oder aufgehoben.

    Artikel 3 – Inkrafttreten

    Diese Änderung tritt gemäß Artikel 9 Absatz V der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien in Kraft.

    Begründung

    Ziel der Änderung ist die klare institutionelle Trennung zwischen föderaler Vertretung (Bundesrat) und demokratischer Bürgervertretung (Bundeskammer), um Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden, die Effizienz der Gesetzgebung zu erhöhen und die föderale Struktur des Staates zu stärken.


    Das Wort hat die Premijerka Vesterans.

    Moltars Wappen ist fertig. Die Grundfarben sind quasi die Muratovacs. Beide Städte verbindet ja die isfahnisch-harnarische Herrschaft in der Vergangenheit stärker. Der Halbmond symbolisiert zum einen diese Vergangenheit aber auch das Tal, in welchem Moltar liegt.

    Die Wurzel des Namens liegt im medianischen Mons Altaris (Altarberg). Archäologische Funde am Hang des Skenalmassivs oberhalb des heutigen Stadtzentrums deuten darauf hin, dass sich dort eine medianische Kultstätte befand, die vermutlich dem Gott Terminus (Gott der Grenzen) gewidmet war, passend zur Lage am Gebirgspass.


    In einem Prozess der Elision wurde aus Mons Altaris das kompakte Monaltar. Unter dem Einfluss der Isfahnen im 15. Jahrhundert assoziierten es mit dem charnarisch-setaranischen Wort „mu'attar“ (معطر) für „duftend“. Die drullische Herrschaft von 1660-1736 medianisierte den Namen wieder zum heutigen Moltar. Die achtblättrige Rosette spiegelt dies im Wappen wieder, welches in ähnlicher Form seit dem frühen 19. Jahrhundert existiert.


    Mehr unter: https://wiki.severanija.net/Mo…ologie_und_Namensherkunft


    Das Wappenmotiv gilt als einer der Ausgangspunkte für das spätere Flaggendesign der Republik Kaysteran Mitte des 20. Jahrhunderts.





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    schlage ich gemäß Artikel 8 Absatz IV der Verfassung Herrn Slobodan Tesla zur erneuten Ernennung als Vorsitzender Richter des Obersten Gerichts für die nächsten Monate vor. Ich ersuche die Bundesversammlung um Zustimmung zu diesem Vorschlag.


    Ernennen Sie Slobodan Tesla zum Obersten Richter?
    Die Wahl dauert fünf Tage (oder wenn eine Mehrheit erreicht sein sollte).

    Die Abstimmung dauert 5 Tage und endet am 24.5.26 um 19:30

    Änderungsgesetz zur Anpassung der Bundesgesetzgebung an die neue Verfassungsstruktur von 2025


    Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über die Volksverteidigung

    In Artikel 8 Absatz 2 wird das Wort „Rat der Republiken“ durch „Bundesversammlung“ ersetzt.



    Artikel 2 - Änderung des Referendumsgesetzes (RefG)

    Das Referendumsgesetz wird wie folgt geändert:


    In § 2 Absatz 2 wird das Wort „Bundesrat“ durch „Bundesversammlung“ ersetzt.

    In § 4 Absatz 1 wird das Wort „Bundesrat“ durch „Bundesversammlung“ ersetzt.



    Artikel 3 - Änderung des Republiksvertretungsgesetzes (RepVertG)


    In § 1 wird das Wort „Bundesrat“ durch „Bundesversammlung“ ersetzt.



    Artikel 4 - Neufassung des Staatssymbolgesetzes (StaatSymbG)


    § 7 erhält folgende Fassung:

    „§ 7 Siegel der Bundesversammlung

    (1) Das Siegel der Bundesversammlung Severaniens ist rund und stellt auf silbernen Grund eine blaue Illustration des Gebäudes der Bundesversammlung dar, über der ein roter Stern schwebt. Der Rand des Siegels ist blau und zeigt in kyrillischer Schrift die Worte »Savezna skupština« in der oberen Hälfte und »Socijalistička Savezna Republika Severanija« in der unteren Hälfte.

    (2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird von der Bundesversammlung Severaniens bestimmt.

    (3) Das Führen des Siegels ist der Bundesversammlung Severaniens vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf dessen Anordnung geschehen.“


    Artikel 5 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


    Die Regierung hat das Wort in Person von Innenminister Novak.

    Auch Spit hat nun eine offizielle Flagge:



    Ich habe schon lange diese Farbkombination und Tricolore nutzen wollen. Jetzt ist es Spit geworden. Weil Herót ja weiter wartet auf ein Stückchen Land auf der CartA-Karte.

    Artikel 1 – Änderung des § 8

    § 8 wird wie folgt neu gefasst:

    § 8 – Wahl der Bundesversammlung

    (1) Die Wahl zur Bundesversammlung erfolgt auf der Grundlage von Listen.

    (2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Liste zuweist.

    (3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Listen verteilt.

    (4) Die Vergabe der Mandate innerhalb einer Liste erfolgt nach der von der Partei oder Organisation eingereichten Rangfolge der Kandidaten.

    (5) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.

    (6) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.

    Artikel 2 – Änderung des § 9 (Nachrücken)

    § 9 wird wie folgt neu gefasst:

    § 9 – Nachrücken

    Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt, Tod oder Mandatsverzicht, so rückt der nächstplatzierte, noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Liste nach.


    Dies ist der ursprüngliche Antrag von Vesteran, mit den festgestellten, notwendigen Änderungen bzgl. Benamung der Listen für die Verfassungskonformität.


    Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.

    Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    Artikel 1 – Änderung des § 8 (Wahl des Rates der Bürger)

    § 8 wird wie folgt neu gefasst:

    § 8 – Wahl des Rates der Bürger

    (1) Die Wahl zum Rat der Bürger erfolgt auf der Grundlage von Listen.

    (2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Liste zuweist.

    (3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Listen verteilt.

    (4) Die Vergabe der Mandate innerhalb einer Liste erfolgt nach der von der Partei oder Organisation eingereichten Rangfolge der Kandidaten.

    (5) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.

    (6) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.

    Artikel 2 – Änderung des § 9 (Nachrücken)

    § 9 wird wie folgt neu gefasst:

    § 9 – Nachrücken

    (1) Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt, Tod oder Mandatsverzicht, so rückt der nächstplatzierte, noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Liste nach.

    (2) Ist die Liste erschöpft, bleibt das Mandat unbesetzt.


    Premijerka Jelić, können wir uns dann auf diese Fassung einigen für die kommenden Wahlen?