Es heißt doch laut Verfassung gar nicht mehr Rat der Bürger, sondern Bundesversammlung. Das sollte angepasst werden.
Danke für die Feststellung. Es wurde jedoch bereits geändert und so verabschiedet, kein Wunder dass Premijerka Jelić da falsch zitiert. Aber die Regierung Mijatović hat das Gesetzesarchiv nicht aktualisiert und auch alle anderen Gesetze nicht angepasst, wie schon frühzeitig seitens der PROGRES darauf hingewiesen wurde.
Artikel 1 – Änderung des § 8
§ 8 wird wie folgt neu gefasst:
§ 8 – Wahl der Bundesversammlung
(1) Die Wahl zur Bundesversammlung erfolgt auf der Grundlage von Listen.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Liste zuweist.
(3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Listen verteilt.
(4) Die Vergabe der Mandate innerhalb einer Liste erfolgt nach der von der Partei oder Organisation eingereichten Rangfolge der Kandidaten.
(5) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.
(6) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.
Artikel 2 – Änderung des § 9 (Nachrücken)
§ 9 wird wie folgt neu gefasst:
§ 9 – Nachrücken
(1) Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt, Tod oder Mandatsverzicht, so rückt der nächstplatzierte, noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Liste nach.
(2) Ist die Liste erschöpft, so benennt die Partei oder Organisation einen Nachrücker.