Beiträge von Marko Boban

    Lassen Sie mich ganz konkret werden: In Vesteran und Pelagonien haben die Präsidenten Radenković und Ilievski einen Wahlleiter zu ernennen, um Wahlen zu veranlassen. In Aressinien kann der Rat der Bürger tätig werden: Der amtierende Präsident Ahmetšpahić ist länger als 28 Tage seinen Amtsgeschäften fern geblieben, sodass gemäß Artikel III, Punkt 5 der Verfassung der Republik Aressinien Neuwahlen auszuschreiben sind.

    Auszug aus der vesteranischen Verfassung

    (2) Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von vier Monaten vom Volk gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach zehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben.


    Auszug aus der pelagonischen Verfassung

    Artikel 12.

    Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten gewählt.


    Artikel 13.

    Im Falle des Todes, des Rücktritts oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.

    Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden.


    Vesteran: Wahl des letzten vesteranischen Premijers: April 2022 - faktisch aber nicht angetreten also ist Radenkovic auch schon ähnlich lang ohne Legitimierung im Amte. Ich weiß nicht, wie sie das nicht sehen können oder das weiter verklären können. Ich sehe Radenkovics Ansinnen, aber ich definiere "handeln" anders.


    Pelagonien: Der vorläufige Präsident (welcher nicht mal "vervorläufigt" wurde) hat ebenfalls nichts getan.

    Nur als Erinnerung: wir haben Artikel 7 IV. in unserer Verfassung:

    Sollte eine Republik nicht in der Lage sein, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, übernimmt bis zur Wiederherstellung einer rechtmäßigen staatlichen Ordnung der Bundesrat kollektiv die Aufgaben der lokalen Verfassungsorgane.

    (Auch hier sei vernachlässigt, dass die Regelung noch nicht mal die Bundesversammlung umfasst)


    Ich bin der Meinung die Bundesregierung nimmt allein mit der faktischen Ablehnung gegen das bestehende Gesetz sogar billigend in Kauf, dass die Teilrepubliken politisch veröden! Wenn gleich Kaysteran ein ganz besonderer Fall war, blicken wir auf die vergangenen Jahre ist doch die Bilanz wie die Republiken mit der Verantwortung umgehen desaströs.


    Mit Ihren Aussagen, werter Präsident Mažuranić, stelle ich also fest: Das Gesetz soll faktisch nicht angewendet werden, die Bundesregierung soll absolute Entscheidungshoheit besitzen, wann der Fall eintritt.

    Danke für diese Offenbarung.

    Artikel 1 – Grundsätze

    Die PROGRES ist die progressive, sozial-liberale und ökologische Partei Severaniens die sich für eine moderne Gesellschaft und für den Schutz der Umwelt engagiert.


    Artikel 2 – Name und Sitz

    Die Partei führt den Namen „PROGRES“ und die Kurzbezeichnung „PRO“. Sie hat ihren Sitz in Duranje.


    Artikel 3 – Mitgliedschaft

    (1) Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft und -rechte ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Über die Aufnahme entscheidet die/der Vorsitzende in eigener Zuständigkeit.

    (2) Ein Mitglied, welches schuldhaft in grober Weise die Interessen der Partei verletzt, kann durch die Parteiversammlung ausgeschlossen werden.

    (3) Eine Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.


    Artikel 4 – Parteiversammlung

    (1) Alle Parteimitglieder der Partei bilden die Parteiversammlung. Sie fällt alle Entscheidungen, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.

    (2) Anträge in der Parteiversammlung können von jedem Parteimitglied eingebracht werden. Über diese wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden.


    Artikel 5 – Vorsitzende/r

    Die/der Vorsitzende wird von der Parteiversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen namentlich gewählt. Sie/er repräsentiert die Partei nach außen, koordiniert ihr Auftreten und ihre Programmatik, verwaltet ihre Finanzen und leitet die Sitzungen der Parteiversammlung. Die Wahl einer/eines Vorsitzenden erfolgt turnusmäßig alle acht Monate. Bei frühzeitigem Ausscheiden kann vorzeitig eine Neuwahl erfolgen.


    Artikel 6 – Statut

    (1) Das Statut tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

    (2) Änderungen des Statut sind durch eine 3/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.

    Artikel 1 – Grundsätze

    Die PROGRES ist die progressive, sozial-liberale und ökologische Partei Severaniens die sich für eine moderne Gesellschaft und für den Schutz der Umwelt engagiert.


    Artikel 2 – Name und Sitz

    Die Partei führt den Namen „PROGRES“ und die Kurzbezeichnung „PRO“. Sie hat ihren Sitz in Duranje.


    Artikel 3 – Mitgliedschaft

    (1) Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft und -rechte ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Über die Aufnahme entscheidet die/der Vorsitzende in eigener Zuständigkeit.

    (2) Ein Mitglied, welches schuldhaft in grober Weise die Interessen der Partei verletzt, kann durch die Parteiversammlung ausgeschlossen werden.

    (3) Eine Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.


    Artikel 4 – Parteiversammlung

    (1) Alle Parteimitglieder der Partei bilden die Parteiversammlung. Sie fällt alle Entscheidungen, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.

    (2) Anträge in der Parteiversammlung können von jedem Parteimitglied eingebracht werden. Über diese wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden.


    Artikel 5 – Vorsitzende/r

    Die/der Vorsitzende wird von der Parteiversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen namentlich gewählt. Sie/er repräsentiert die Partei nach außen, koordiniert ihr Auftreten und ihre Programmatik, verwaltet ihre Finanzen und leitet die Sitzungen der Parteiversammlung. Die Wahl einer/eines Vorsitzenden erfolgt turnusmäßig alle vier Monate. Bei frühzeitigem Ausscheiden kann vorzeitig eine Neuwahl erfolgen.


    Artikel 6 – Statut

    (1) Das Statut tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

    (2) Änderungen des Statut sind durch eine 3/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.


    Bitte stimmen sie mit Ja, Nein oder Enthaltung

    Liebe Mitgründer, ich habe folgendes Statut ausgearbeitet und möchte es zur Diskussion freigeben. Ich habe gerade für den Anfang eine recht einfache geschrieben. Vielleicht werden wir sie im Laufe der Zeit Begebenheiten anpassen müssen oder aus Fehlern lernen müssen. Ich bin jedoch optimistisch, dass wir hiermit einen Grundstock geschaffen haben.

    Artikel 1 – Grundsätze

    Die PROGRES ist die progressive, sozial-liberale und ökologische Partei Severaniens die sich für eine moderne Gesellschaft und für den Schutz der Umwelt engagiert.


    Artikel 2 – Name und Sitz

    Die Partei führt den Namen „PROGRES“ und die Kurzbezeichnung „PRO“. Sie hat ihren Sitz in Duranje.


    Artikel 3 – Mitgliedschaft

    (1) Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft und -rechte ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Über die Aufnahme entscheidet die/der Vorsitzende in eigener Zuständigkeit.

    (2) Ein Mitglied, welches schuldhaft in grober Weise die Interessen der Partei verletzt, kann durch die Parteiversammlung ausgeschlossen werden.

    (3) Eine Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.


    Artikel 4 – Parteiversammlung

    (1) Alle Parteimitglieder der Partei bilden die Parteiversammlung. Sie fällt alle Entscheidungen, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.

    (2) Anträge in der Parteiversammlung können von jedem Parteimitglied eingebracht werden. Über diese wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden.


    Artikel 5 – Vorsitzende/r

    Die/der Vorsitzende wird von der Parteiversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen namentlich gewählt. Sie/er repräsentiert die Partei nach außen, koordiniert ihr Auftreten und ihre Programmatik, verwaltet ihre Finanzen und leitet die Sitzungen der Parteiversammlung. Die Wahl einer/eines Vorsitzenden erfolgt turnusmäßig alle vier Monate. Bei frühzeitigem Ausscheiden kann vorzeitig eine Neuwahl erfolgen.


    Artikel 6 – Statut

    (1) Das Statut tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

    (2) Änderungen des Statut sind durch eine 3/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen.

    Werter Minister Petrovic, werter Präsident Mažuranić,

    ich frage mich schon, warum der Bund eben es nicht als seine Aufgabe sehen sollte die Teilrepubliken zu unterstützen. Die Idee und der Gedanke welchen ich ihrem Bild entnehme ist aus meiner Sicht kein realpolitischer sondern ein idealpolitischer Zustand.

    Betrachte ich die Fristen, die entsprechend ein Vorschlag sind den ich oben recht mathematisch ausgeführt habe, würde ich umgekehrt gerne wissen, Minister Petrovic, was aus ihrer Sicht ein für Sie angemessener Zeitraum wäre. Dass es nicht mehr mehrjährig sein kann und darf, da sind wir uns doch hoffentlich einig.

    Beachtet man, dass eine Amtsdauer 6 Monate oder ugf. 26 Wochen beträgt, sind jedoch allein die drei Wochen bereits fast ein Achtel einer Amtsperiode.


    Ich würde der Argumentation folgen, dass die Teilrepubliken den Zustand selber lösen müssen und dass die Souveränität der Teilrepubliken einen wichtigen Grundsatz in der SSRS darstellen. Ich bin aber der Überzeugung dass der Bund die Pflicht hat, die demokratische Ordnung aufrechtzuerhalten und dass dies entweder durch eine angemessene Zeitspanne oder eine Begründung durch das Eintreffen bestimmter Umstände (keine Kandidatenfindung nach ausgeschriebener Wahl) ausreichend begründet ist. Gerade die geschäftsführenden Tätigkeiten die gerade die Gesetzgebung angehen sind sonst gefährdet. Das Gesetz wird niemanden im Bund berechtigen mehr Macht in den Teilrepubliken auszuüben, ich bin der Überzeugung dieses Gesetz wird sogar die Republiken wiederum stärken, da der Rahmen nun endlich ausgewogen und deutlich klarer definiert ist.

    Das wäre soweit die erste Überarbeitung Kollege Stanković, entsprechend noch ohne die Diskussion um die Frage: ist der Gouverneur tatsächlich voll geschäftsführend?



    §1 - Geltungsbereich

    Dieses Gesetz regelt die kollektive Übernahme der Aufgaben der Verfassungsorgane durch den Bundesrat die Bundesversammlung Severaniens gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    §2 - Einleitung des Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt

    (1) Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr länger als drei Wochen kein Staatsoberhaupt vorsteht.

    (2) Der Präsident Severaniens stellt diesen Zustand fest und beruft einen Gouverneur (guverner) zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik.

    (2b) Die Bundesversammlung hat das Recht, der Berufung des Gouverneurs mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. In diesem Fall wählt der Bundesrat die Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit den Gouverneur.

    (3) Der Präsident Severaniens hat die Dienstaufsicht über den Gouverneur.


    §3a - Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt

    (1) Der Gouverneur schreibt in der Teilrepublik Wahlen zum Staatsoberhaupt der Teilrepublik aus.

    (2) Solange kein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur erklärt, verlängert sich die Frist der Ausschreibung solange, bis ein solcher Kandidat gefunden ist.

    (3) Hat ein Einzelkandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen verfehlt, so schreibt der Gouverneur die Wahlen erneut aus.


    §3b - Aufgaben und Rechtsrahmen des Gouverneurs

    (1) Dem Gouverneur obliegen keine Rechte zur Stimmabgabe in der Bundesversammlung noch des Erlasses von Verordnungen in der Republik die über die Zielerreichung in §3a hinaus gehen.

    (2) Soweit es die Gesetze der jeweiligen Republik vorsehen, kann der Gouverneur die dem Staatsoberhaupt zugewiesenen prozessualen Aufgaben in der Legislative übernehmen.

    (3) Der Gouverneur ist dazu berechtigt, Gesetze die durch die Legislative der Republik verabschiedet wurden zu verkünden bzw. diese zu veröffentlichen.


    §4 - Ende des Verfahrens zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt

    (1) Das Verfahren und das Amt des Gouverneurs endet ordentlich bei erfolgreicher Wahl eines neuen Staatsoberhauptes der Teilrepublik.

    (2) Die Bundesversammlung kann das Verfahren jederzeit mit qualifizierter Mehrheit außerordentlich beenden und den Gouverneur abberufen.


    §5 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Dr. McCoy trägt Bart? Alternate-Timeline-Mirror-Universe?

    Sozusagen, ne die Rolle "Billy Butcher" aus "The Boys". Hat sich auch auf die beiden Schauspieler (Jack Quaid und Erin Moriarty) in deinem Creedence Clearwater Revival-Video bezogen, die beide neben ihm die Hauptrollen in "The Boys" spielen. Gott, ich liebe diese Serie.

    Lieber Kollege Boban,


    welche Überlegungen liegen der Drei-Wochen-Frist zugrunde? Wird nach zwei Wochen Vakanz noch kein Gouverneur benötigt?

    Gewiß doch: IdR sollte eine Republik bspw. eine Republik genau auf diesen Zustand durch Stellvertreterregelungen gewappnet sein, der organisatorische Aufwand bspw. bei einer unvorgesehenen Neuwahl ergibt bei mir mit Ausschreibung (ca. 7 Tage), der meist angewandten Pause zwischen Ausschreibungsende und Wahlbeginn von ca. 5-8 Tagen und wiederum 5 Tagen mit der Durchführung der Wahl eben ca. 3 Wochen. Das war nur Mathematik. Man kann ebenso begründen, dass schon nach 14 Tagen (also eben einer möglichen Nichtfindung von Kandidaten) bereits hier Handlungspflicht besteht.

    Zitat

    Ferner eine Frage zu § 5 Abs. 1: Der Gouverneur leitet doch geschäftsführend die Regierung der Teilrepublik. Er ist Spitze der Verwaltung, steht den Polizeikräften vor. Er ist zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ich kann nicht erkennen, dass dies nach Ihrer Formulierung des § 5 Abs. 1 noch weiterhin gegeben ist.

    Geschäftsführend? Nein, das kann ich wiederum nicht in der Form bislang nicht erkennen. Oberstes Ziel, so lege ich das aus, ist die Wiederherstellung der Ordnung. Sollte dies darüberhinaus gehen, so sollten die Aufgaben und Pflichten noch deutlich stärker herausgearbeitet werden um keinen Missbrauch zu ermöglichen

    Zitat

    Die Absätze 2 und 3 regeln eigentlich nichts, denn auch ohne diese Absätze können Gesetze der Teilrepubliken doch genau diese Aufgaben vorsehen. Also entweder ist das Bundessache und das Bundesgesetz regelt es oder es ist Republikssache und die Gesetze der Republik regeln es. Man kann es natürlich so da hinein schreiben als Erläuterung. Aber wie gesagt, eine Notwendigkeit sehe ich jetzt nicht.

    Bei Paragraph 5(2) stimme ich ihnen zu, das entspricht wohl mehr der ERläuterung bei §5(3) sehe ich durchaus eine Lücke, die man natürlich auch im Republiksrecht schließen könnte, was aber nach Bundesrecht einheitlich geregelt werden könnte.

    Zitat

    Noch eine formale Bitte: Können wir Paragraphen nicht nachträglich umwidmen? § 5 ist regelt eigentlich das Inkrafttreten des Gesetzes, dieser entfällt in Ihrem Vorschlag nun ersatzlos. Es wäre meines Erachtens stringenter, diesen Paragraphen bestehen zu lassen und Ihre Regelungen einzufügen als § 3a.

    Dieser Überarbeitung stehe ich offen ggü. und werde eine Veränderung erarbeiten *simoff* ich hab den §6 mit der verkündung vergessen zu pasten *sim on*

    Werte Mitabgeordnete,

    in Kaysteran haben wir, wie Sie sicher wissen, nun schon etwas Erfahrung gesammelt. Die Gesetzgebung hier soll den Rahmen des Gouverneurs in einem neuen Paragraphen genauer definieren.


    1. Der Gouverneur soll zum einen klar begrenzt sein, in seiner Tätigkeit und seinem Ziel aber umgekehrt dadurch nicht komplett handlungsunfähig sein. Gerade die Gesetzgebungsprozesse sollten durch die Möglichkeit einer Leitung des Republikparlaments und einer Verkündung von Gesetzen den Prozess ermöglichen.


    2. Ich schlage vor, dass nach einer dreiwöchigen Nichterfüllung die Gouverneursregelung eingesetzt werden soll. Dies verschafft Klarheit und gleichermaßen bringt es den Bund in eine klare und zeitlich abhängige Handlungspflicht.


    3. Darüberhinaus gab es ein paar Anpassungen bzgl Bundesrat->Bundesversammlung, welche wohl übersehen wurden bei der letzten Revision, und ein paar andere Fehler die ich beseitigt habe.

    Liebe Anwesende,

    ich habe hier noch einen Vorschlag, den ich gerne mindestens debattieren möchte. Im Idealfall aber auch dem neuen Haus der Republik dann bereits vorschlagen möchte.


    Ziel ist es vor allem die Aufgaben bzw. die Wahl des/der Vorsitzenden zu regeln, bzw. eine entsprechende StellvertreterInnenregelung zu etablieren. Die Wahlen sollen alle vier Monate stattfinden.


    Weitere Änderungen:

    • passende, moderne und inklusive Sprache
    • Regelung des Titels (der/die Hauspräsident/Hauspräsidentin (severo-kay.: Predsjednik Doma/Predsjednica Doma; centar-kay.: Dom Prezidentij/Dom Prezidentija)
    • -5-14 tägige Aussprache, keine kürzere Aussprache mehr möglich
    • Verfassungsänderungsaussprachen nicht mehr verpflichtend 7 Tage
    • -Stärkung der kayischen Sprachgewohnheit: "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung)

    Ich beantrage folgende Änderung des Republiksvertretungsgesetz (RepVertG)