Und jetzt soll ich aufgrund meiner Amtsbefugnisse und dieses fragwürdigen Gesetzes feststellen, dass die Volksrepublik nicht in der Lage ist, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben? Die Narodno Sobranie tagt.
Tagend?
Artikel 5.
Die Volksversammlung wird von den Bürgern der Volksrepublik Pelagonien auf vier Monate nach Wahlkreisen gewählt, und zwar nach der Norm: ein Volksdeputierter auf 50 000 Einwohner.
Wohl kaum… es fand keine Wahl statt seit der letzten Reform. Aber sie erklären mir sicher gleich, dass die nie gewählten Abgeordneten weiterhin kommissarisch im Amt bleiben, womöglich lebenslang. 
Ich wiederhole das hier aus der pelagonischen Verfassung
Artikel 13.
Im Falle des Todes, des Rücktritts oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.
Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden.
Ich erinnere an die geltende Regelung:
(1) Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr kein Staatsoberhaupt vorsteht.
Das Kriterium ist also auf pelagonischer Seite bereits lange eingetreten. Pelagonien ist da also noch sehr genau.
Einen kommissarischen Präsidenten oder Premijer mehr als eine Legislaturperiode - teilweise über 5 oder wie im Falle Kaysterans wohl eher 10 Legislaturperioden als im Rahmen des Rechts zu sehen, damit konnte ich fürwahr nicht rechnen.