• Vorschlag zur Änderung der kaysteranischen Verfassung:


    Artikel 5

    (1) An der Spitze des Staates steht der Präsident der Republik, der vom Sabor Volk auf die Dauer von sechs Monaten gewählt wird.

    (2) Gewählt ist derjenige, für den mindestens drei Fünftel der Anwesenden stimmen.

    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

    (3) Hat eine zweimalige Wahl nicht zum Ziel geführt, so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, die bei der zweiten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist, wer die größere Stimmenzahl erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

    Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach zehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Falls einer dieser Kandidaten verzichtet, nimmt der nach der Zahl der erhaltenen Stimmen nachfolgende Kandidat am zweiten Wahlgang teil.

    (4) Der Präsident der Republik legt vor dem Sabor folgenden Eid ab:

    „Ich schwöre bei meiner Ehre und meinem Gewissen, dass ich meine Pflichten nach dem Willen und im Interesse des Volkes erfüllen, für das Wohl der Republik sorgen und die Verfassung sowie die anderen Gesetze einhalten werde.“

  • In Ermangelung einer Wahlbehörde, schlage ich vor, dass wir die Wahl der Bundesversammlung abwarten, die dann laut Bundesverfassung bis zur Wiederherstellung einer rechtmäßigen staatlichen Ordnung kollektiv die Aufgaben der lokalen Verfassungsorgane in Kaysteran übernimmt.

  • Wahlberechtigt wären Stand heute folgende Bürger Kaysterans:

    • 14043 | Ivanković | Bojidar | wexel+republik-dionysos=de
    • 14045 | Bilić | Ivo | dawdler+gmx=de
    • 14049 | Kressnić | Biljana | pmeinse+xemail=de
    • 14054 | Leoš | Oliver | pioleo32+gmail=com
    • 14056 | Rajić | Dušan | tillet+discardmail=de
    • 14059 | Rebić | Davorin | adrian=richter+web=de
    • 14064 | Stojanović | Aleksandar | janusthefist+gmail=com
    • 20004 | Radošević | Đorđe | leachim17+web=de
    • 20006 | Lukić | Ivo | webmaster+virtualnations=de

    Wir könnten Wahl-Tools wie ElectionBuddy, Simply Voting und Election Runner für die Wahl zum Sabor nutzen. Ich würde die Wahlleitung übernehmen, wenn keine Einwände bestehen.

  • Demokratische Wahlen und die demokratische Grundordnung zu wahren sind nicht so unsere Stärke wie es scheint. Alles in allem ein katastrophaler Zustand. Vielleicht wäre es Zeit, dass die Bundesbehörden reagieren und für Kaysteran die Aufgaben übernehmen um dann entsprechend demokratische Wahlen zu ermöglichen, statt sich mit der Ausweitung von Spionagenetzwerken und der Ausweisung eigener Diplomaten zu beschäftigen.

  • Man muss sich schon fragen, warum der Bund hier in fast allen Republiken nicht reagiert. Kaysteran hat faktisch keine Regierung, einen Apparat der nicht agiert oder reagiert, sondern nur sich selbst verwaltet.
    Ich sehe hier keinen Präsidenten, keinen der die Verantwortung übernimmt. Der Präsident der Sozialistischen Bundesrepublik muss hier von seinem Recht Gebrauch machen, die Republiken handlungsfähig zu machen. Herr Mažuranić, agieren Sie!

    In der Vergangenheit haben wir schon oft genug gesehen, wie unser Land und unsere Teilrepubliken in das Chaos rutschten. Gerade die dunklen Zeiten zwischen 2010 und 2015 mit all den Krisen, Putschversuchen, antidemokratischen Strömungen sollten uns noch gut in Erinnerung sein. Sie alle waren das Resultat einer politischen Elite, die sich nicht um die Dinge kümmerte, welche den Bürger wichtig war, die sich um die Absicherung des eigenen Wohlstands mehr scherte als um eine funktionierenden Staat mit all seinen Ressourcen die ALLEN Bürgern gehören.


    Ich fürchte darum, dass es wieder so kommen wird.

  • Es liegt in der Verantwortung der politischen Führung und der Regierung der einzelnen Republiken, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine handlungsfähige Regierung zu gewährleisten und die Interessen der Bürger zu vertreten.


    Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind über das Fehlen einer handlungsfähigen Regierung in Kaysteran. Artikel 7, Absatz IV der Bundesverfassung besagt, dass der Bundesrat in solchen Fällen tätig werden kann, um die rechtmäßige staatliche Ordnung in einer Teilrepublik wiederherzustellen.

  • Es liegt in der Verantwortung der politischen Führung und der Regierung der einzelnen Republiken, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine handlungsfähige Regierung zu gewährleisten und die Interessen der Bürger zu vertreten.


    Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind über das Fehlen einer handlungsfähigen Regierung in Kaysteran. Artikel 7, Absatz IV der Bundesverfassung besagt, dass der Bundesrat in solchen Fällen tätig werden kann, um die rechtmäßige staatliche Ordnung in einer Teilrepublik wiederherzustellen.

    Gehört es nicht auch zur Verantwortung des Bundes und seiner Exekutive, funktionierende Systeme zu etablieren und zu initiieren?


    Lustig übrigens dass sie den Bundesrat erwähnen, ich dachte wir hätten eine Bundesversammlung bestehend aus dem Rat der Republiken (faktisch non existent) und dem Rat der Bürger. Kann es sein, das die aktuelle Version der Verfassung inkonsistene Begriffsdefinitionen besitzt?


    Wie auch immer: wenn sich - und allein das ist schon ein Skandal - der Bund als nicht zuständig sieht dann geht dieser Appell nun an das hohe Haus, die Savezna skupština und mit ihr die wohl einzigen aktiven Mitglieder: Edin Handanović, Herta Markiević, Radovan Radenković und (sieh an!) Aleksandar Mažuranić diesen Zustand durch Wahlen oder einen Verweser für alle Republiken zu klären oder/und die legalen Bedingungen zu schaffen, dass dies in Zukunft automatisierter funktioniert oder funktionieren.

  • Es ist wichtig, dass engagierte Personen ihre Stimme erheben und sich für positive Veränderungen in Kaysteran einsetzen. Die Chefin des Bundeswahlamtes, eine Bürgerin Kaysterans, hat sich bereits vor einiger Zeit dieser Angelegenheit angenommen und unternommen, eine Wahlinitiative innerhalb der Republik Kaysteran zu starten. Es ist äußerst erfreulich, dass nun endlich Reaktionen aufgetreten sind. Die Bundesregierung hegt die Hoffnung, dass diese den Weg für weitere positive Entwicklungen ebnen werden – mit dem Ziel, die Stabilität und Funktionsfähigkeit der kaysteranischen Republik sicherzustellen und den Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden.

  • Liebe Bundesregierung,

    leider sehe ich gerade keine Veränderung an dieser Stelle. Es mag sein, dass die Wahl des Sabors (mit einer unzureichenden Regelung zur Anzahl der Sitze oder andere Vorgaben) vom Wahlamt durchgeführt werden könnte. Aber faktisch passiert das nicht.

    Ich mag übertreiben mit dem Wort Verfassungskrise. Aber neben Regelungen in der Verfassung Kaysterans mit der Reglung, dass der Präsident vom Sabor gewählt wird, aber mit dem immer noch gültigen PWahlG konkurriert, in welchem der Präsident direkt gewählt wird vom Volke (wobei mir bewusst ist, dass der Verfassungsrang höher ist) macht mir der Aufwand hier wirklich Sorge.


    Die Frage ist: macht das in der jetzigen Situation auch Sinn?


    Wir haben auch die Möglichkeit über den Bund zu gehen und einen Guverner einzusetzen nach dem RepVertG.


    Zitat

    §2 - Einleitung des Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt

    (1) Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr kein Staatsoberhaupt vorsteht.

    (2) Der Präsident Severaniens stellt diesen Zustand fest und beruft einen Gouverneur (guverner) zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik.



    Und genau hier sehe ich weiterhin den Bund in der Verantwortung einen Plan auszuarbeiten und seiner Verantwortung nachzukommen.
    Sollte sich der Sabor konstituieren können, so wäre entsprechend auch hier der Wille des Sabors nötig den zutiefst chaotischen Status Quo zu ändern! Das ist nur gewährleistet mit einem Guverner!

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