Gesetz über die Volksverteidigung

  • Zur Debatte steht folgender Antrag:


    Das Wort hat der Antragsteller!

  • Werte Kollegen,


    mit dem vorliegenden Entwurf wird die Territorialverteidigung (TO) als gleichwertiger Organisationsbereich der Streitkräfte neben der Severanischen Volksarmee geschaffen. Im Gegensatz zur SNA wird die TO von den Gebietskörperschaften und gesellschaftspolitischen Institutionen aufgestellt.


    Im Krieg und im Falle einer unmittelbaren Kriegsgefahr müssen bezüglich des Einsatzes der Einheiten der Territorialverteidigung die Stäbe der kleineren Gemeinschaften die Befehle der Stäbe der breiteren gesellschaftspolitischen Gemeinschaften ausführen. Desweiteren müssen im Krieg alle Stäbe die Operationen der Territorialverteidigung in ihrem Bereich mit den Plänen und Operationen der Severanischen Volksarmee abstimmen.


    Ich bitte um Zustimmung!

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