Dragi Građani,
Ich bringe folgendes Gesetz zur Aussprache. Ich lege die Frist zur Äußerung vorerst auf 4 Tage, bis zum Mittwoch den 13. April 2016, fest. Sie kann bei Bedarf verlängert werden.
ZitatAlles anzeigenPersona non Grata Gesetz
§1 - Vorwort
(1) Dieses Gesetz dient dazu um Personen das Betreten des Territoriums der Teilrepublik Aressinien innerhalb Severaniens zu untersagen
(2) Personen welche in Aressinien zur Persona non Grata erklärt wurden, dürfen ungehindert in die restlichen Teilrepubliken Severaniens reisen
(3) Das Volk Aressiniens ist mit jenem Gesetz nicht bestrebt die Einheit Severaniens in Gefahr zu bringen
(4) Die Regierung Aressiniens nimmt mit diesem Gesetz das Recht auf Selbstverwaltung innerhalb der sozialistischen Bundesrepublik Severanien wahr
§2 - Zweck
(1) Durch dieses Gesetz kann der Predsjednik Aresinije bestimmte Personen zur Persona non Grata (unerwünschte Person) erklären.
(2) Personen können aus folgenden Gründen zur Persona non Grata erklärt werden:
- Wenn sie eine Gefahr für Recht und Ordnung darstellen
- Wenn sie gegen die Regierung Severaniens und/oder Aressiniens hetzen und zum Umsturz aufrufen
- Wenn sie in anderen Ländern vorbestraft sind und die Gefahr besteht dass sie in Aressinien eine Straftat begehen
- Wenn sie vor einer Haftstrafe und/oder einem Gerichtsverfahren fliehen
(3) Der Predsjednik kann jede Person welche zur Persona non Grata erklärt wurde begnadigen und ihnen das ungehinderte Betreten des Territoriums der Teilrepublik Aressinien wieder ermöglichen
§3 - Verstöße
(1) Bei Missachtung des PnG Statuses und illegalem Betreten des Territoriums der Teilrepublik Aressinien droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren welche vom Predsjednik ausgesprochen wird
(2) Ausländische Staatsbürger und/oder Personen mit besonderem Status haben das Recht in ihr Ursprungsland zurückgebracht zu werden
(3) Schwerkranke Personen welche sich trotz des PnG Statuses illegal in Aressinien aufhalten, haben das Recht auf einen Krankenhausaufenthalt bis sie wieder im Stande sind ihre gesetzesmäßige Haftstrafe anzutreten
§4 - Zuständigkeit
(1) Die Ernennung zur Persona non Grata obliegt dem Predsjednik
(2) Die Begnadigung von Personen obliegt dem Predsjednik
(3) Die Zuständigkeit zur Überprüfung von Personen auf ihren Status obliegt der Polizei im Auftrag des Predsjednik
(4) Die Inhaftierung bei Verstößen gegen dieses Gesetz obliegt der Polizei, nach vorheriger Aussprache einer Strafe durch den Predsjednik, im Auftrag des Predsjednik
§5 - Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt durch die Annahme durch die Narodna SkupŠ¡tina Republike Aresinije in Kraft