Vielen Dank für die Ausführungen
Ich möchte hier offen sagen, dass ich es als schwierig erachte, hier über den strafrechtlichen Weg zu richten. Sicherlich: Es wird - in welcher Form auch immer geartet - ein Schaden vorliegen. Würde ich hier ein Urteil fällen, wäre dies ein Präzedenzurteil für ähnliche Fälle. Dies hätte wohl zur Folge, dass jede mögliche Unachtsamkeit, die auch "nur" einen Blechschaden verursachte, vor Gericht landen wird. Dieser Zustand wäre für ein freiheitliebendes Land durchaus ein Problem.
Ich unterbreche die Sitzung und werde mit der Beschädigten und dem Beschuldigten korrespondieren.