Beiträge von Marko Boban

    Ich hab das schon an anderer Stelle vor Monaten geschrieben: Systemfehler. Populistische Kackscheiße die damals jede Partei, außer der Linken glaube ich, mitgetragen hat. Wenn du als Volkswirtschaft keine Schulden machen kannst, während der Zins auf Rekordtief ist, du höchst kreditwürdig bist, dann hast du vielleicht das Geld deiner Kinder "gespart", aber die Infrastruktur ist dann auch so abgenutzt, dass sie von den Kindern für mehr Geld und höherem Zins neugekauft werden muss. Ach nein, du verbietest deinen Kindern ja Schulden zu machen, dann gibt's eben gar nix. Ist ja nicht so, dass davon neue Fernseher gekauft werden.

    Regionalgliederungsgesetz der Republik Kaysteran (RegGGRK)


    § 1 – Verwaltungsebenen


    (1) Die Republik Kaysteran besteht aus vier Verwaltungsebenen:

    • Republik (Republika)
    • Regionen (Regije)
    • Gespanschaften (Županije)
    • Städte (Gradovi) bzw. Gemeinden (Općine).

    (2) Die höhere Verwaltungsebene übt die Fachaufsicht über die niedrigere Verwaltungsebene aus. Jede Verwaltungsebene organisiert und verwaltet sich selbst im Rahmen der Gesetze.


    § 2 – Regionen (Regije)


    (1) Eine Region entscheidet selbstständig über Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Wasser- und Forstwirtschaft, Verkehrswesen und Raumordnung, soweit es die Region betrifft. Jede Region wird von einem Gouverneur (Upravitelj) geleitet, der in der Region wohnt und vom Predsjednik ernannt und entlassen wird.

    (2) Die Republik Kaysteran ist in acht Regionen (Regije) gegliedert:

    • Duranjska Regija
    • Centar
    • Kaja (Kaya)
    • Gornje Poseverlje
    • Kravnice
    • Skenal
    • Primorska
    • Askatinska Obala

    (3) Die Aufteilung der Regionen obliegt der Republik über eine Regierungsverodnung mit einem entsprechenden kartographischen Anhang.


    § 3 – Gespanschaften (Županije)


    (1) Eine Gespanschaft (Županija) entscheidet selbstständig über örtliche Raumplanung, Wirtschaftsentwicklung, Verkehr und Infrastruktur, Arbeit und öffentliche Beschäftigung sowie Planung und Entwicklung von Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Kultureinrichtungen, soweit es die Županija betrifft.

    (2) Jede Gespanschaft wird von einem Präfekten (Župan) geleitet, der in der Gespanschaft wohnt und vom Gouverneur der Region ernannt und entlassen wird.

    (3) Durch eine Verordnung der Republik können Städte die Aufgaben einer Gespanschaft übernehmen.

    (4) Die Gliederung der Gespanschaft erfolgt durch eine Verordnung der Republik Kaysteran.


    § 4 – Städte und Gemeinden (Gradovi/Općine)


    (1) Gemeinden (Općine) sind selbstverwaltete Gebietskörperschaften aus einer oder mehreren Siedlungen mit mindestens 5.000 Einwohnern.

    (2) Städte (Gradovi) sind gemeindefreie Orte mit mehr als 20.000 Einwohnern.

    (3) Städte und Gemeinden entscheiden selbstständig über Stadt- und Gemeindeplanung, Verkehr und Infrastruktur, Versorgung mit Energie und Wasser, Brandverhütung und -bekämpfung, Rettungsdienste, medizinische Grundversorgung sowie Schulen und Kinderbetreuung, soweit es die Kommune betrifft.

    (4) Jede Kommune wird von einem Bürgermeister (Gradonačelnik) geleitet, der in der Kommune wohnt.


    §5 – Abschlussbestimmungen


    (1) Das bisherige Gesetz zur regionalen Gliederung (RGG) verliert seine Gültigkeit.

    (2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


    Folgendes Gesetz steht zur Abstimmung:


    Änderungsgesetz zur Geschäftsordung des Dom Republike


    §1

    Der §3 (4) wird wie folgt geändert:

    (4) Zu Beginn einer Debatte wird die Dauer auf fünf Tage festgelegt. Auf Antrag eines Mitglieds des Hauses der Republik oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.


    §2

    Der §3 (5) wird wie folgt geändert:

    Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Dauer auf fünf Tage fest. Eine Abstimmung oder Wahl kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.


    §3

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


    Abstimmungsberechtigt sind lediglich:
    Zastupnici Doma Republike (Abgeordnete des Dom Republike)


    Stimmen Sie bitte mit:

    "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend).

    Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.

    Änderungsgesetz zur Geschäftsordung des Dom Republike


    §1

    Der §3 (4) wird wie folgt geändert:

    (4) Zu Beginn einer Debatte wird die Dauer auf fünf Tage festgelegt. Auf Antrag eines Mitglieds des Hauses der Republik oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.


    §2

    Der §3 (5) wird wie folgt geändert:

    Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Dauer auf fünf Tage fest. Eine Abstimmung oder Wahl kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.



    §3

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


    Ich habe dieses Gesetz zur Debatte eingestellt, da mir auffiel, dass es noch ein paar kleinere Formulierungsfehler gab. Zudem ist die Debattenverlängerung durch die Hälfte der Mitglieder illusorisch, ein einfacher Antrag sollte reichen, die Zeit ist ja dennoch in einem guten Rahmen begrenzt.

    Folgendes Gesetz steht zur Abstimmung:

    Regionalgliederungsgesetz der Republik Kaysteran (RegGGRK)


    § 1 – Verwaltungsebenen


    (1) Die Republik Kaysteran besteht aus vier Verwaltungsebenen:

    • Republik (Republika)
    • Regionen (Regije)
    • Gespanschaften (Županije)
    • Städte (Gradovi) bzw. Gemeinden (Općine).

    (2) Die höhere Verwaltungsebene übt die Fachaufsicht über die niedrigere Verwaltungsebene aus. Jede Verwaltungsebene organisiert und verwaltet sich selbst im Rahmen der Gesetze.


    § 2 – Regionen (Regije)


    (1) Eine Region entscheidet selbstständig über Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Wasser- und Forstwirtschaft, Verkehrswesen und Raumordnung, soweit es die Region betrifft. Jede Region wird von einem Gouverneur (Upravitelj) geleitet, der in der Region wohnt und vom Predsjednik ernannt und entlassen wird.

    (2) Die Republik Kaysteran ist in acht Regionen (Regije) gegliedert:

    • Duranjska Regija
    • Centar
    • Kaja (Kaya)
    • Gornje Poseverlje
    • Kravnice
    • Skenal
    • Primorska
    • Askatinska Obala

    (3) Die Aufteilung der Regionen obliegt der Republik über eine Regierungsverodnung mit einem entsprechenden kartographischen Anhang.


    § 3 – Gespanschaften (Županije)


    (1) Eine Gespanschaft (Županija) entscheidet selbstständig über örtliche Raumplanung, Wirtschaftsentwicklung, Verkehr und Infrastruktur, Arbeit und öffentliche Beschäftigung sowie Planung und Entwicklung von Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Kultureinrichtungen, soweit es die Županija betrifft.

    (2) Jede Gespanschaft wird von einem Präfekten (Župan) geleitet, der in der Gespanschaft wohnt und vom Gouverneur der Region ernannt und entlassen wird.

    (3) Durch eine Verordnung der Republik können Städte die Aufgaben einer Gespanschaft übernehmen.

    (4) Die Gliederung der Gespanschaft erfolgt durch eine Verordnung der Republik Kaysteran.


    § 4 – Städte und Gemeinden (Gradovi/Općine)


    (1) Gemeinden (Općine) sind selbstverwaltete Gebietskörperschaften aus einer oder mehreren Siedlungen mit mindestens 5.000 Einwohnern.

    (2) Städte (Gradovi) sind gemeindefreie Orte mit mehr als 20.000 Einwohnern.

    (3) Städte und Gemeinden entscheiden selbstständig über Stadt- und Gemeindeplanung, Verkehr und Infrastruktur, Versorgung mit Energie und Wasser, Brandverhütung und -bekämpfung, Rettungsdienste, medizinische Grundversorgung sowie Schulen und Kinderbetreuung, soweit es die Kommune betrifft.

    (4) Jede Kommune wird von einem Bürgermeister (Gradonačelnik) geleitet, der in der Kommune wohnt.


    §5 – Abschlussbestimmungen


    (1) Das bisherige Gesetz zur regionalen Gliederung (RGG) verliert seine Gültigkeit.

    (2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



    Stimmen Sie mit:

    "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend).


    Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.

    Beantragung eine Debatte über Änderung des GOG


    Änderungsgesetz zur Geschäftsordung des Dom Republike


    §1

    Der §3 (4) wird wie folgt geändert:

    (4) Zu Beginn einer Debatte wird die Dauer auf fünf Tage festgelegt. Auf Antrag eines Mitglieds des Hauses der Republik oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.


    §2

    Der §3 (5) wird wie folgt geändert:

    Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Dauer auf fünf Tage fest. Eine Abstimmung oder Wahl kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.



    §3

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

    Also vielleicht reicht es TV-seitig den RSS als Jedinstvo-nah zu etablieren, ein FOX-artiges Gegenstück für die NAPRED und eben der PROGRES irgendwie einen social-media Kanal oder Portal zu geben.

    Zeitungen sind ja mal unabhängig dazu und RT1 würde ich auch weiter betreiben, weil Kaysteran manchmal auch wie eine Partei sein kann ;)

    Ich könnte mir solch eine Aufteilung an Medien vorstellen, vielleicht schon wieder zu breit oder zu groß gedacht.

    BezeichnungMediumPolitische Ausrichtung/Politische Nähe zu ParteiForm
    RSSFernsehsender, staatlichsozialistisch-orthodox oder sozialistisch-liberal je nach Regierung | Jedinstvoneutral
    RT1
    Fernsehsender, ÖRbürgerlich-konservativ, patriotisch-kaysteranisch | keineneutral, bundeskritisch
    KURIRBoulevardblattArbeiter/Kleinbürgerlich, nationalistisch | NAPREDniveaufrei, versteckt xenophob
    tbd1Blog/Zeitung/Radio/TV/Channelliberal | PROGRESmoralisch, intellektuell, empörend
    tbd2Blog/Zeitung/Radio/TV/Channelsozialistisch-liberal | Jedinstvointellektuell, faktisch
    tbd3Blog/Zeitung/Radio/TV/Channelrechts-bürgerlich | NAPRED-nahempörend, alternative Fakten

    kaysteran_wappen_header.png
    Predsjednik Kajsterana – Prezidentij Kajsteranij

    Verordnung 23/03


    Duranje, 18. November 2023


    Hiermit ordne ich die höchste Gefahrenstufe für alle Kräfte der Policija an.


    Die Häfen von Spit und Adrina werden gesperrt für die zivile Nutzung und unterstehen bis auf weiteres den polizeilichen Behörden. Die zivile Schifffahrt wird über die Häfen von Opta, Duka und Sastrovnik umgeleitet.


    gez.

    Marko Boban

    Warum ist dieser Gesetzesentwurf so wichtig? Weil er eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt, die ich Ihnen nun kurz erläutern möchte.


    Erstens, er schafft eine klare Differenzierung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen der Verwaltungsgliederung, um die Effizienz, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und mögliche Kompetenzkonflikte oder Überschneidungen zu vermeiden. Damit wird die öffentliche Verwaltung bürgernäher, bürokratieärmer und leistungsfähi

    ger.

    Zweitens, er verbessert die rechtliche Grundlage für die Defintion der Regionsgrenzen und ihrer Untergliederungen, die auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien wie der geographischen Lage, der historischen Entwicklung, der kulturellen Identität, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kohäsion basiert, um die territoriale Gerechtigkeit, die regionale Entwicklung und die partizipative Demokratie zu fördern. Damit wird die regionale Vielfalt, die regionale Identität und die Bürgerbeteiligung gestärkt.


    Drittens, er definiert die Gespannschaften als die mittlere Ebene der Verwaltungsgliederung, die zwischen den Regionen und den Gemeinden angesiedelt sind und die eine wichtige Rolle bei der Koordination und der Umsetzung der regionalen Politiken spielen. Damit wird die regionale Anpassung, die regionale Integration und die regionale Zusammenarbeit gefördert.


    Viertens, er legt die Zuständigkeiten der Gespannschaften fest, die ihnen von den Regionen oder dem Bund übertragen werden können, wie zum Beispiel die Raumplanung, der Umweltschutz, die Verkehrsinfrastruktur, die Sozialhilfe, die Bildung oder die Kultur. Damit wird die lokale Autonomie, die lokale Selbstverwaltung und die Subsidiarität gefördert.


    Meine Damen und Herren, dieser Gesetzesentwurf ist ein Meilenstein für die Reform und die Modernisierung unserer Verwaltungsstruktur. Er ist das Ergebnis eines langen und intensiven Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren auf allen Ebenen der Verwaltungsgliederung.

    Er ist ein Ausdruck unseres gemeinsamen Willens, unser Land voranzubringen, unsere Regionen zu stärken und unsere Gemeinden zu unterstützen. Er ist ein Zeichen unseres Vertrauens in unsere Demokratie, unsere Rechtsstaatlichkeit und unsere Solidarität.