Es ist toll zu sehen, dass die Arbeiten vorankommen. Gerade die Elektrifizierung Richtung Adrina wird die Alternative Bahn hoffentlich weiter stärken!
Beiträge von Marko Boban
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was sind Cronjobs?
Das ist vereinfacht gesagt ein Programm/Skript auf dem Server, welches immer zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem Zeitintervall ausgeführt wird.
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Proletarier aller Länder, repariert die Cronjobs!
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WEren die aCCOUNTS auf das neue Forum transferiert?
Also das kann ich mir kaum vorstellen, dass ein modernes Forum noch einen Konverter hat für das alte Teil.
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Im neuen Forum können sie auf mich zählen!
phpBB?
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Tschüß Verland!
Die waren eh inaktiv.
Scheint aber noch jemand da zu sein und sich drum kümmern zu wollen.
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Naja ist/war ja auch eine Forensoftware, welche seit fast 20 Jahren oder so nicht mehr aktualisiert wurde. Mittlerweile kommt ein 500er, tippe also der Hoster hat die alte PHP-Version endgültig deaktiviert. Denke nicht, dass wir das Verland-Forum jemals wiedersehen werden.
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Und insoweit ist es auch die Ultima ratio. Leider war das eben oft notwendig in der Vergangenheit und gerade die Regelungen in den Republik etwas problematisch. Was ich mich aber Frage ist, warum nicht der Weg in Vesteran gegangen werden soll, neben dem durchaus sinnvollen Vorschlag, der Skupština auch wirklich eine Regelung zu geben im Zweifel die Wahlen organisieren zu dürfen.
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Änderungsgesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran
§1
Das Gesetz regelt Änderungen zum bisherigen PWahlG.
§2
Der §2(1) des PWahlG wird wie folgt geändert:
(1) Bewerbungen sind spätestens 120 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich bekanntzugeben.
§3
Der §3(3) des PWahlG wird wie folgt geändert:
(2) Das Wahlamt ist eine dem Präsidenten der Republik Kaysteran unterstellte Behörde. Im Falle der Vakanz oder Absenz vom Amt des Präsidenten, obliegt dem Haus der Republik die Weisungsbefugnis.
§4
Der §3 des PWahlG wird um (6) und (7) erweitert:
(6) Eine Absenz des Präsidenten kann durch das Haus der Republik festgestellt werden. Dies kann dann erfolgen, sollte der Präsident mehr als 30 Tagen nicht anwesend sein, oder die turnusgemäßen Wahlen mehr als 14 Tage ausstehen.
(7) Falls kein Präsident im Amt ist oder seine Absenz festgestellt wurde, kann das Haus der Republik Wahlleiter und Wahltermin bestimmen.
§5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Das Gesetz hat die notwendige Mehrheit bekommen.
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Beide Kammern haben das Gesetz angenommen.
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Wir hatten in der Vergangenheit definitiv schon eine Verkehrskarte in Kaysteran. Die stimmt wohl jetzt nicht mehr 100%ig, weil ich die Lage etwas umgemodelt habe. Aber ich glaube Bahn habe ich da noch nicht so beachtet. Und irgendwo war das schon mal Thema und es gab Skizzen dazu, aber die existieren wohl leider nicht mehr wenn ich mich recht erinnere.
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Natürlich befürworte ich den Ausbau des (alten) Schienennetzes hin zu einem modernen. Kaysteran wird hier auch zeitnah aktiv werden, denn Transport, gerade umweltfreundlicher, wie die Schiene es bietet, ist durchaus eine sinnvolle Konkurrenz. Gerade die Ultrakurzflüge, die vor allem Zubringer sind, kann man damit ersatzlos streichen.
Die Regierung wird daher den Bau von Schnellstrecken unterstützen und freut sich mit einem neuen Anbieter Kajsteranske željeznice auch das fördern zu können. Die genauen Modalitäten des Gesamtausbaus sind noch nicht final geklärt, wir sind aber recht weit und vor allem einig neben dem alten nicht-elektrifizierten Netz eine moderne Alternative in unserer Republik anbieten zu können!
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Freut sich auch mal wieder an der ascatinischen Küste sein zu können
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Die kommenden 10 Tage bin ich hauptsächlich nur lesend unterwegs. Hoffe zwischendurch auch mal Muse zu haben kleineres zu machen, aber letzte Tage vor meinem Monat in Frankreich und einfach kackenviel zu tun.
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Änderungsgesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran
§1
Das Gesetz regelt Änderungen zum bisherigen PWahlG.
§2
Der §2(1) des PWahlG wird wie folgt geändert:
(1) Bewerbungen sind spätestens 120 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich bekanntzugeben.
§3
Der §3(3) des PWahlG wird wie folgt geändert:
(2) Das Wahlamt ist eine dem Präsidenten der Republik Kaysteran unterstellte Behörde. Im Falle der Vakanz oder Absenz vom Amt des Präsidenten, obliegt dem Haus der Republik die Weisungsbefugnis.
§4
Der §3 des PWahlG wird um (6) und (7) erweitert:
(6) Eine Absenz des Präsidenten kann durch das Haus der Republik festgestellt werden. Dies kann dann erfolgen, sollte der Präsident mehr als 30 Tagen nicht anwesend sein, oder die turnusgemäßen Wahlen mehr als 14 Tage ausstehen.
(7) Falls kein Präsident im Amt ist oder seine Absenz festgestellt wurde, kann das Haus der Republik Wahlleiter und Wahltermin bestimmen.
§5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder des Dom
Zastupnici Doma Republike (Abgeordnete des Dom Republike)
Stimmen Sie bitte mit:
"Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend).
Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.
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Ich schieße die Debatte.
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Im Namen der Jedinstvo-Fraktion beantrage ich hiermit eine dringliche Debatte zur aktuellen Eskalation in Zedarien.
Präsident Vedad Mehmedbašić hat als Antragssteller das Wort.
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