Erledigt
Beiträge von Boris Pantelic
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Willkommen in der Jedinstvo, Genosse
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Stattgegeben.
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Die Abstimmung ist beendet.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. -
Ich stelle fest das eine unumstössliche Mehrheit besteht und schliesse die Abstimmung.
3 von 5 Abgeordneten (60%) haben abgestimmt.
Auf den Antrag entfielen 3 Da, 0 Ne und 0 Uzdržavanje.
Damit ist der Antrag einstimmig ANGENOMMENGeschlossen.
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Ich bedanke mich, Genosse Rajic
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Sehr schön.
Damit haben sich alle Abgeordneten gemeldet.Die Sitzung ist geschlossen.
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Verehrte Abgeordnete,
die Regierung hat folgendes beantragt:
Zitat
Staatsbürgerschafts- und Wahlrechtsgesetz (StaBWrG)§ 1
Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft der Federativna Republika Severanija ist eine Anmeldung beim Bürgeramt im Forum nötig.§ 2
Jede reale Person hat nur das Recht auf eine Staatsbürgerschaft der Federativna Republika Severanija, diese Besitzt aktives und passives Wahlrecht, nach ablauf einer zwei Wochen Frist.§ 3
Zusätzliche Bürgerschaften in der Republika Severanija sind mit lediglich passivem Wahlrecht zulässig, sofern die Staatsbürgerschaft mit aktivem Stimmrecht erkennbar ist.
Eine Registrierung erfolgt auf freiwilliger Basis.§ 4
Weitere Staatsbürgerschaften im Ausland sind erlaubt.§ 5
Jeder Antrag an das Bürgeramt muss zur Vermeidung von Mehrfachanmeldungen mit einer E-Mail-Adresse erfolgen, die einer realen Person eindeutig zugeordnet werden kann. Auf Wunsch ist diese Adresse durch das Bürgeramt vertraulich zu behandeln.§ 6
Jeder Staatsbürger ist verpflichtet die Teilrepublik anzugeben in der er Wohnhaft ist und diese bei einem Umzug umzumelden.§ 7
Das Bürgeramt kann einen Antrag auf Staatsbürgerschaft ablehnen, wenn zu erwarten ist, dass der Antragsteller eine Gefahr für die Sicherheit und Souveränität der Federativna Republika darstellt.§ 8
Der Staatsbürger ist verpflichtet, an von der Staatsregierung mit Zustimmung der Skupština durchgeführten Volkszählungen teilzunehmen. Die Staatsregierung darf hierbei keine weiteren Angaben als diejenigen verlangen, die zur Erlangung der Staatsbürgerschaft notwending sind, und hat angekündigte Abmeldungen zu berücksichtigen. Zwischen zwei Volkszählungen müssen mindestens 90 Tage vergehen.§ 9
Die Staatsbürgerschaft kann rückwirkend entzogen werden, wenn der Antragsteller wissentlich falsche Angaben tätigte oder die Antragstellung nur als Scheinidentität für eine ausländische Macht erfolgte.§ 10
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft und ersetzt das bisherige Staatsbürgerschaftsgesetz (StaBG).
Es wurde keine Aussprache innerhalb der Frist beantragt, daher schreiten wir direkt zur Abstimmung.Stimmen Sie dem Antrag zu?
Bitte stimmen sie mit Da (Ja), Ne (Nein) oder Uzdržavanje (Enthaltung) ab.
Diese Abstimmung läuft maximal 4 Tage oder bis alle Abgeordneten abgestimmt haben oder eine unumstössliche Mehrheit erreicht wurde. -
Verehrte Abgeordnete,
die Regierung hat folgendes beantragt:
Zitat
Wahlgesetz (WahlG)§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Wahl des Predsednik federacije, die Wahl der Federativna skupština der Federativna Republika Severanija und sowie nichts näheres durch ein Gesetz einer Teilrepublik bestimmt wurde, die Wahl des Predsednik der jeweiligen Republik.§ 2 Wahlleiter
(1) Der Predsednik federacije der Federativna Republika Severanija beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Predsednik federacije und eines ermächtigten Vertreters schlägt der Pretsednik skupštine einen Wahlleiter vor. Der Wahlleiter wird durch eine einfache Mehrheit in der Skupština bestätigt.
(2) Der Wahlleiter trägt dafür Sorge, daß die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, er hat für ein funktionierendes Abstimmungs-Modul zu sorgen.
(3) Der Wahlleiter verkündet zügig nach Wahlende die Ergebnisse.§ 3 Wahlbenachrichtigungen
(1) Alle wahlberechtigten Bürger müssen spätesten zwei Wochen vor Wahlbeginn von den Wahlen in Kenntnis gesetzt werden.
(2) Dies gilt gleichzeitig als Wahlberechtigung.§ 4 Wahldauer
(1) Die Wahlen beginnen mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter.
(2) Die Wahl dauert fünf Tage. Sie kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.§ 5 Wahlergebnis
(1) Das Wahlergebnis gibt der Wahlleiter im Forum der Predsednik federacije bekannt.§ 6 Wahl des Predsednik federacije
(1) Der Predsednik federacije wird von allen Bürgern, die das aktive Wahlrecht besitzen, in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl bestimmt.
(2) Die Amtszeit des Predsednik federacije wird durch die Verfassung festgelegt.
(3) Kandidaturen für das Amt des Predsednik federacije müssen mindestens eine Woche vor dem Wahlbeginn vorliegen.
(4) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.
(5) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen den beiden meistgewählten Kandidaten des ersten Wahlganges statt.
(6) Fällt das Ergebnis so aus, das mehrere Kandidaten gleich viel Stimmen erhalten, so findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt. Sollte keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen, findet ein dritter Wahlgang statt.
(7) Sollte auch im dritten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so wird von der Federativna skupština aus den verblienden Kandidaten der Predsednik federacije gewählt.§ 7 Wahl der Federativna skupština
(1) Die Federativna skupština wird in freier gleicher und geheimer Wahl von allen Bürgern, die das aktive Wahlrecht erfüllen, für eine Dauer von 110 bis 140 Tagen gewählt.
(2) Die Federativna skupština besteht aus fünf Abgeordneten. Diese Zahl der Abgeordneten kann erhöht werden, wenn das Wahlergebnis zusätzliche Mandate erforderlich macht.
(3) Die Sitze in der Federativna skupština werden über Listenwahl vergeben.
(4) Die Parteien erstellen Listen mit ihren Kandidaten. Diese Listen müssen spätestens sieben Tage vor Wahlbeginn bei der Wahlleitung eingereicht werden. Kein Kandidat darf auf mehreren Listen gleichzeitig verzeichnet sein.
(5) Eine Partei kann ihre Parteimitglieder oder parteilose Bürger aufstellen. Eine gemeinsame Liste mehrerer Parteien sowie eine Listen parteiloser Bürger sind zulässig.
(6) Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Dabei finden bei der Auszählung nur Listen Berücksichtigung, denen mindestens ein Mandat gemäß ganzzahligem Anteil der Auszählung zusteht.
(7) Ein Abgeordneter verliert seinen Sitz, wenn er aus der Partei oder Listenverbindung austritt oder seinen Hauptwohnsitz nicht mehr in Severanija hat. Die betroffene Partei oder Listenverbindung kann dann einen neuen Angeordneten benennen.§ 8 Wahl eines Predsednik einer Teilrepublik
Diese erfolgt gemäß des selben Verfahrens und Bestimmungen der Wahl des Predsednik federacije in § 6, jedoch sind lediglich wahlberechtigte Staatsbürger mit Wohnort in der jeweiligen Republik zulässig und stimmberechtigt. Der § 8 verfällt sobald eine Teilrepublik eine eigene Regelung verabschiedet.§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verabschiedung in Kraft und ersetzt das bisherige Wahlgesetz.
Es wurde keine Aussprache innerhalb der Frist beantragt, daher schreiten wir direkt zur Abstimmung.Stimmen Sie dem Antrag zu?
Bitte stimmen sie mit Da (Ja), Ne (Nein) oder Uzdržavanje (Enthaltung) ab.
Diese Abstimmung läuft maximal 4 Tage oder bis alle Abgeordneten abgestimmt haben oder eine unumstössliche Mehrheit erreicht wurde. -
Schön, das sich langsam eine Opposition formiert.
Freue mich schon auf die Konflikte -
Zitat
Original von Petro Juric
aber schon durch ihre Kontakte zu Regimen wie dem Tchinos beweist,
Mir gefällt ihr abfälliger Ton gegenüber unseren Genossen in Tchino nicht und was sie daraus herleiten wollen. Tchino ist ein sozialistischer und demokratischer Staat.Wenn hier, wie sie es ausdrücken eine "Scheindemokratie" herrscht, liegt das nicht an der Jedinstvo.
Ist es unsere Schuld, wenn es die Opposition nicht schafft sich zu organisieren und Rückhalt in der Bevölkerung zu finden? Eher nicht.Ansonsten begrüsse ich die Gründung der Demokratska Stranka da sie das Parteienspektrum erweitert.
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Wie mir scheint besteht kein Ausspachebedarf.
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Zitat
Original von Dragan Darkovic
Wenn es dich nicht stört misch ich mich in die beiden Diskussionen direkt ein, Stimmrecht behälst weiter du.
Kein Problem.
Bin noch nicht dazu gekommen die Änderungen weiterzugeben, hatte leider wenig Zeit bisher. -
Verehrte Abgeordnete,
die Regierung hat folgendes beantragt:
Zitat
Verfassungsverwaltungsreform A&P§1 Die Republiken "Pelagonien" und "Aressinien" werden in der Verfassung zu der gemeinsamen Republik "Aressinien und Pelagonien" zusammengefasst.
§2 Sie bilden fortan wieder eine gemeinsame Republik im Rahmen der Verfassung der Republika Severanija.
§ 3 Das Gesetz und die Änderungen treten mit der Verkündung in Kraft.
Der Abgeordnete Todorovski hat Aussprache beantragt.
Die Aussprache ist eröffnet und dauert mindestens zwei Tage. -
Sollte zu den Anträgen Aussprachebedarf bestehen bitte ich innerhalb von 48 Stunden diese zu beantragen ansonsten wird direkt die Abstimmung eingeleitet.
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Kann ich das so übernehmen in die Diskussion?