Das ist wohl schon etwas älter
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V E R F A S S U N G
Verfassung der Republik Severanien
Präambel
Die Völker Vesterans, Pelagoniens und Aressiniens, entschlossen, die nationale Unabhängigkeit zu verteidigen, die Grundrechte der Staatsbürger zu garantieren, die wesentlichen Grundsätze der Demokratie festzulegen, den Vorrang der Rechtsstaatlichkeit zu sichern und den Weg für ein sozialistisches Gesellschaftssystem unter Beachtung des Willens der Bürger zu eröffnen, errichten auf der Grundlage ihrer über tausendjährigen kulturellen Verbundenheit die Republika Severanija als gemeinsamen Staat.
I. Grundlegende Bestimmungen
Artikel 1
Severanien ist eine demokratische, soziale, freiheitliche, rechtstaatliche und souveräne Republik im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft.
Artikel 2
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus und steht dem Volk als Gemeinschaft freier und gleichberechtigter Staatsbürger zu. Das Volk übt die Gewalt mittels freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl seiner Vertreter sowie in direkter Abstimmung aus.
Artikel 3
Die Freiheit, Gleichheit, nationale Gleichberechtigung, Friedfertigkeit, soziale Gerechtigkeit, die Achtung der Menschenrechte, die Erhaltung der Natur und der Umwelt sowie die Herrschaft des Rechts sind die höchsten Werte der Verfassungsordnung der Republika Severanija.
Artikel 4
In der Republika Severanija haben die Gesetze in Einklang mit der Verfassung zu stehen, die übrigen Vorschriften sowohl mit der Verfassung als auch mit dem Gesetz.
Artikel 5
Die Hauptstadt der Republika Severanija ist Vinaši. Die Nationalfarben, die Nationalflagge, die Nationalhymne und das Wappen der Federativna Republika werden durch Gesetz bestimmt.
Artikel 6
In der Republika Severanija wird den Angehörigen aller nationaler Minderheiten Gleichberechtigung gewährt. Den Angehörigen aller Völker und Minderheiten wird die Freiheit der Äußerung ihrer nationalen Zugehörigkeit, der freie Gebrauch ihrer Sprache und Schrift sowie kulturelle Autonomie zugesichert.
Artikel 7
Die Republika Severanija schützt die Rechte und Interessen ihrer Staatsbürger, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten, und unterstützt ihre Verbindung zur Heimat.
Artikel 8
Das Meer, die Meeresküste und die Inseln, die Gewässer, der Luftraum, Bodenschätze und andere Naturschätze, aber auch Grundstücke, Wälder, die Pflanzen- und Tierwelt, andere Teile der Natur, Liegenschaften und Sachen von besonderer kultureller, historischer, wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung, deren Interesse für die Federativna Republika Severanija durch Gesetz bestimmt wird, genießen ihren besonderen Schutz.
Artikel 9
Die Ordnung des Wirtschaftslebens muss den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit entsprechen. Sie muss allen ein menschenwürdiges Dasein sichern. Die Wirtschaft hat dem Wohle des ganzen Volkes und der Deckung seines Bedarfs zu dienen. Sie hat jedermann einen seiner Leistung entsprechenden Anteil an dem Ergebnis der Produktion zu sichern. Im Rahmen dieser Aufgaben und Ziele ist die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen gewährleistet.
Artikel 10
Die Republika Severanija trägt besondere Sorge für die Existenzsicherung und Bildung ihrer Bürger.
II. Grundrechte
Artikel 11
Die Bürger der Republika Severanija haben alle durch diese Verfassung garantieren Rechte und Freiheiten, unabhängig von ihrer Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Glauben, politischer oder anderer Überzeugung, sozialer Herkunft, Vermögen, Abstammung, Bildung, gesellschaftlichen Stellung oder anderen persönlichen Eigenschaften.
Artikel 12
Jedes menschliche Wesen hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Niemand darf irgendeiner Form von Misshandlung oder, ohne seine Einwilligung, ärztlichen oder wissenschaftlichen Experimenten unterzogen werden.
Zwangsarbeit und Arbeitspflicht sind, außer auf gesetzlicher Grundlage in Kriegs- oder Notstandszeiten oder im Rahmen des Wehr- oder Zivildienstes, verboten.
Artikel 13
Jeder hat das Recht auf Schutz vor Einmischungen in sein Privatleben und auf die Unverletzlichkeit seiner Wohnung.
Artikel 14
Jedermann hat das Recht, seine Ansichten in Wort, Schrift, Druck, Bild oder auf andere Weise auszudrücken, ebenso wie frei Ideen und Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Jedem wird das Recht auf friedliche Versammlung und öffentlichen Protest zuerkannt.
Artikel 15
Den Bürgern wird das Recht garantiert, sich frei zum Schutz ihres Vorteils oder zur Verfolgung sozialer, wirtschaftlicher, politischer, nationaler, kultureller oder anderer Überzeugungen und Ziele zu vereinigen. Dazu können Bürger frei politische Parteien, Gewerkschaften und andere Vereinigungen gründen, sich diesen anschließen oder aus ihnen austreten. Die Gewerkschaften und andere Interessenvertretungen schützen und vertreten die Interessen der Arbeitnehmer, Genossenschaftsmitglieder und Unternehmer.
Artikel 16
Jeder Bürger besitzt das Recht auf Arbeit und auf die freie Wahl der Arbeit und der Beschäftigung. Jeder hat das Recht auf Erholung, Freizeit und geregelten, bezahlten Urlaub.
Artikel 17
Die Staatsbürger der Republika Severanija besitzen ein Recht auf soziale Sicherheit. Sie sind im Alter, im Krankheits- und Invaliditätsfall, im Witwen- und Waisenstand und bei einer ohne eigenes Verschulden eingetretenen Arbeitsunfähigkeit zum Empfang einer staatlichen Versorgung berechtigt, die ihr Auskommen sichert.
Artikel 18
Die Freiheit wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Schaffens wird garantiert. Die Republika Severanija fördert und unterstützt die Entwicklung der Wissenschaft, Kultur und Kunst.
Artikel 19
Die Republika Severanija sichert den Staatsbürgern das Recht auf Bildung zu. Realisiert wird dieses Recht durch die Verbreitung und allgemeine Zugänglichmachung der Bildung, durch eine kostenlose und obligatorische Grundschule, durch eine Mittel- und Hochschulausbildung, die für jeden seinen Fähigkeiten entsprechend erreichbar ist, sowie durch die materielle Unterstützung derjenigen, die am Unterricht teilnehmen.
Artikel 20
Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet. Einschränkungen ergeben sich aus den Gesetzen und den sozialen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft. Beschränkungen des Eigentums und Enteignungen können nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage, welche auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, vorgenommen werden.
III. Staatspräsident
Artikel 21
Der Predsednik države ist das Staatsoberhaupt der Republika Severanija.
Er ist ihr höchster Repräsentant im In- und Ausland, sorgt für die Achtung der Verfassung, sichert das Bestehen und die Einheit der Federativna Republika und das ordnungsgemäße Wirken der Staatsgewalt.
Das Amt des Predsednik federacije ist mit weiteren Staatsämtern außer auf kommunaler Ebene unvereinbar.
Artikel 22
Der Predsednik države wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes auf Vorschlag der Narodna skupština direkt und geheim für die Dauer von fünf Monaten vom Volk gewählt.
Zum Predsednik države gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach sieben Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben.
Falls einer dieser Kandidaten verzichtet, nimmt der nach der Zahl der erhaltenen Stimmen nachfolgende Kandidat am zweiten Wahlgang teil.
Erreicht auch in der Stichwahl kein Kandidat die erforderliche Mehrheit oder tritt im ersten oder zweiten Wahlgang nur ein einziger Kandidat an, der die Mehrheit verfehlt, wählt die Narodna skupština nach sieben Tagen den Predsednik države mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Abgeordneten.
Die Wahl des Predsednik države ist spätestens 170 Tage nach dem Ende der letzten Wahl oder spätestens 20 Tage nach dem vorzeitigen Ausscheiden eines Amtsinhabers durchzuführen.
Das weitere wird durch Gesetz geregelt.
Artikel 23
Der Predsednik države genießt Indemnität und Immunität, welche nur durch einstimmigen Beschluss der anwesenden Abgeordneten der Narodna skupština aufgehoben werden kann.
Er kann wegen einer Meinungsäußerung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, inhaftiert oder bestraft werden. Er ist nur seinem Gewissen verpflichtet.
Artikel 24
Der Predsednik države leitet die Sitzungen der Narodna skupština, ohne selbst ein Stimmrecht zu besitzen.
Er bringt auf Antrag der Regierung oder eines Abgeordneten Beschlussanträge ein und verkündet beschlossene Gesetze, Verträge und Resolutionen.
Der Predsednik države schreibt Wahlen und Referenden aus und ist für ihre Durchführung verantwortlich.
Artikel 25
Der Predsednik države erlässt im Falle des Kriegszustands oder des Notstands oder wenn die Organe der staatlichen Gewalt außerstande sind, ordnungsgemäß die verfassungsmäßigen Funktionen auszuüben, Verordnungen mit Gesetzeskraft und trifft außerordentliche Maßnahmen.
Der Predsednik države unterbreitet der Federativna skupština Verordnungen mit Gesetzeskraft zur Bestätigung, sobald sie wieder zusammentreten kann oder der Kriegszustand oder Notstand beendet ist.