Eine gewisse Begründung der Regierung für diesen Schritt ist damit gegeben, wenn sie mich auch nicht recht überzeugt.
Ich frage mich trotzdem, ob der Vorgang überhaupt mit den Grundsätzen der Verfassung in Einklang steht. Schließlich ist dort nicht umsonst die Rede von "souveränen Teilrepubliken". Woraus leiten Regierung und Parlament also die Vollmacht ab, die Souveränität der beiden Republiken derart beschränken, sie in ihrer unabhängigen Existenz praktisch abschaffen zu wollen? Ich bin der Ansicht, dass dazu mindestens eine Volksabstimmung in den betroffenen Gebieten erforderlich ist.
Ganz abgesehen davon ist dieser Entwurf mehr als schlampig. Bereits die Überschrift - "Verfassungsverwaltungsreform A&P". Was soll das sein, ein Gesetz? "A&P" in einem offiziellen Dokument? Mir scheint, daran wurde seit dem ersten Referentenentwurf nichts mehr geändert. Außerdem ist die Formulierung "werden in der Verfassung [...] zusammengefasst" sehr schwammig. Die Verfassung sollte meiner Ansicht nach nicht so pauschal, sondern nur konkret verändert werden. Das heißt, alle Textstellen, die entsprechend geändert werden sollen, müssen explizit genannt sein.
Man möge mich nicht falsch verstehen: Als glühender pelagonischer Nationalist trete ich zwar für die fortdauernde Unabhängigkeit meiner Heimat ein, sehe aber andererseits die Gründe, die für eine erneute Vereinigung mit den aressinischen Brüdern sprechen. Trotzdem, auf diese Weise - über den Kopf der Völker hinweg und auf äußerst fragwürdige Art - kann das nicht geschehen.