Ihre Vorwürfe und Unterstellungen sind bedauerlicherweise fehlgeleitet und zeugen von einem erschreckenden Missverständnis der zugrunde liegenden Prinzipien unserer Bundesrepublik. Es ist enttäuschend zu sehen, wie Sie versuchen, politisches Kalkül über die Integrität unserer Verfassung zu stellen.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Souveränität und die demokratischen Prinzipien in unseren Teilrepubliken zu schützen. Wir sind nicht im Amt, um überzogene Machtbefugnisse zu beanspruchen, sondern um unsere Bundesrepublik auf einer soliden Grundlage zu erhalten.
Die Anwendung des Gesetzes erfolgt nicht leichtfertig, sondern unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und in Absprache mit den relevanten Behörden vor Ort. Wir sind verantwortungsbewusst und achten darauf, dass diese Bestimmung nur dann zum Einsatz kommt, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Eine maßgeschneiderte Herangehensweise zu verfolgen ist unerlässlich.
Lassen Sie mich ganz konkret werden: In Vesteran und Pelagonien haben die Präsidenten Radenković und Ilievski einen Wahlleiter zu ernennen, um Wahlen zu veranlassen. In Aressinien kann der Rat der Bürger tätig werden: Der amtierende Präsident Ahmetšpahić ist länger als 28 Tage seinen Amtsgeschäften fern geblieben, sodass gemäß Artikel III, Punkt 5 der Verfassung der Republik Aressinien Neuwahlen auszuschreiben sind.
