Beiträge von Ivan Nikolić

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    Original von Josip Olić
    Hab mal kurz gequatscht mit dem US Präsi Scriptatore. Jens warst du nicht der Astor Botschafter? Können wir die Tage mal kurz quatschen via ICQ? Der Besuch sollte vorbereitet werden und ich würde dich unter Umständen mit einbinden wollen für den Anfang des Gesprächs im Weißen Haus.


    Meine ID "Vladimir Petrovski" ist dort offiziell noch Botschafter. Der kann gerne wieder aktiver werden, wenn nötig. :)

    Hohes Haus!


    Der vorliegende Antrag soll sicherstellen, dass unsere Heimat nicht von Billigerzeugnissen aus irgendwelchen Drittwelt-Kinderfabriken überschwemmt wird und die miltärische wie Versorgungssicherheit Severaniens gewährleistet ist. Zudem wird die Möglichkeit eines Embargos auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.


    Ich bitte daher um Zustimmung.

    Antrag der Regierung:



    Quelle: derStandard.at

    Zitat

    Original von Josip Olić
    Thema Zölle: Sollten wir diese nicht in Erwägung ziehen? Gut ich meine nicht unbedingt in diesem Gesetz, aber so allgemein, weiterführend.


    Das Steuergesetz sieht einen Einfuhrzoll in Höhe der Verbrauchssteuer vor, um sicher zu gehen, dass importierte Güter genauso besteuert werden wie im Inland produzierte Waren.


    Zwar wären zusätzliche Zölle durchaus denkbar, allerdings würden die anderen Staaten im Gegenzug auch Zölle auf unserer Erzeugnisse erheben. Da ist es vielleicht einfacher, wenn das Handelsministerium eine Gesundheitsgefährdung unterstellt (irkanische Grippe, ganz schlimm!) und einfach die Grenzen dicht macht. ;)


    Zitat

    Dem Gesetz kann ich so nur zustimmen.


    Supi.

    Nachschlag:



    Der Entwurf soll sicherstellen, dass unsere Heimat nicht von Billigerzeugnissen aus irgendwelchen Drittwelt-Kinderfabriken überschwemmt wird und wir Kontrolle darüber haben, ob lebenswichtige Güter und High-Tech unser Land verlassen.

    Nachschlag:



    Der Entwurf soll sicherstellen, dass unsere Heimat nicht von Billigerzeugnissen aus irgendwelchen Drittwelt-Kinderfabriken überschwemmt wird und wir Kontrolle darüber haben, ob lebenswichtige Güter und High-Tech unser Land verlassen.

    Wie besprochen aktualisiert:


    Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    In der Tat fehlt in diesem Entwurf die Rechtsform des Einzelkaufmanns, wie wir sie im bisherigen Gewerbegesetz haben.


    Das Konstrukt "Einzelkaufmann" wurde in diesem Entwurf bewusst nicht berücksichtigt, da es weder rechtlich noch wirtschaftlich eine Notwendigkeit gibt, zwischen Einzelkaufmann und Handelsgesellschaft zu trennen. Der Tischler mit drei Gesellen, zwei Lehrlingen und einer Bürokraft hat dann schlichtweg eine Handelsgesellschaft.


    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Der Begriff Konzern ist nun sehr aus dem Zusammenhang gerissen, da es ja eigentlich keine bestehende Gewerbeform ist. Man sollte das vielleicht doch ein wenig verdeutlichen.


    Da muss nichts verdeutlicht werden - wenn ein Industrieller in Kaysteran seinen Industriebetrieb mit 120 Beschäftigten in drei formal-rechtlich eigenständige Unternehmen á 40 Beschäftigte aufspaltet, die aber weiterhin wirtschaftlich zusammengehören, dann ist das ein Konzern und dieser wird so behandelt, als sei er ein Unternehmen.


    Zitat

    Schoen das Sie mir hier zustimmen. Denke jedoch, dass nun jeder Unternehmer dieses jurisitische Schlumpfloch suchen wird, so dass es gleich eine Selbststaendige Personalabteilung, Marketingabteilung oder Putzkolonee geben wird.
    Outsourcing ist modern, aber man sollte es nicht uebertrieben. Wenn man so dann die Anzahl der neu gegruendeten Unternehmen kuenstlich steigern will, dann weiter so.
    Ich warne nur vor einer sehr unueberschaubaren Unternehmenslandschaft, die sich so entwickeln wird.


    Diese Aufspaltung macht aber keinen Sinn, weil eben durch § 5 Abs. 5 das vermeintliche Schlupfloch geschlossen wurde. Das ist übrigens schon geltendes Recht. Da bringt es auch nichts, wenn die zuvor abhängig beschäftigte Marketingabteilung als vermeintlich eigenständiges Unternehmen ausgegliedert wird - wenn dieses von der Porduktionsabteilung abhängig ist, dann zählen die weiterhin zusammen als ein Unternehmen.


    Wenn Betriebsteile allerdings so weit von einander abgespalten und umgebaut werden, dass sie keine wirtschaftliche Einheit mehr bilden, dann ist das völlig ok so, weil mehrere kleine Unternehmen anstelle eines dominierenden Großunternehmens gut für den Wettbewerb und damit verbraucherfreundlicher Service und Innovation gestärkt werden.

    Zitat

    Original von Duro Jurković
    1) Das Gesetz spricht im Paragraphen 5 "im Jahresdurchschnitt mehr als x Beschäftigte". Wie werden hier Beschäftigte definiert? Wenn eine Lokalzeitung zum Beispiel 15 Redakteure aber neunzig 14-jährige hat, die am Samstag morgen um ihr Taschengeld aufzubessern die Zeitung rundbringen, ist es dann ein Grossunternehmen? Und haben in so einem Fall dann alle Beschäftigte das gleiche Mitspracherecht?


    Da ausdrücklich von "im Jahresdurchschnitt" die Rede ist, sind - um bei diesem Beispiel zu bleiben - 90 Hilfskräfte / 50 Samstage = 1,8 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt. Das Mitspracherecht ist hier aber ein berechtigter Kritikpunkt.


    Ergänzung:


    Zitat

    Zentrales Verwaltungsorgan des Arbeitskollektivs ist der aus den seit mindestens drei Monaten im Betrieb Beschäftigten zusammengesetzte Arbeiterrat, der den für die Geschäftsführung verantwortlichen Direktor bestimmt. Die Mitglieder des Arbeiterrates haben grundsätzlich gleiches Stimmrecht.


    Damit dürfte dieses Problem behoen sein.


    Zitat

    2) Im Paragraphen 8 gibt es einige mehr als schwammige Ausdrücke. Um mal anzufangen, was bedeutet sich Entstehen auf "Kosten der Allgemeinheit"?


    Ein Gesetz sollte allgemeingültige Regelungen treffen. "Schwammige" Ausdrücke kann ich da nicht erkennen. Wenn z. B. ein Industriebetrieb die Umwelt schädigt oder ein Handelsbetrieb Druck auf seine Beschäftigten ausübt, um schlechtere Arbeitsbedingungen zu erzwingen, dann kein Unternehmer ernsthaft erwarten, zusätzlich zum daraus erzielten Profit auch eine Entschädigung in voller Höhe zu erhalten.


    Das muss dann im Einzelfall ggf. geprüft werden und notfalls der Rechtsweg eingeschlagen werden. Es ist aber schlichtweg unmöglich, jeden denkbaren Einzelfall detailliert aufzuführen.

    Hohes Haus,


    der vorliegende Entwurf ist eine Überarbeitung des bisherigen GewerbeG. Neben der Einführung von Kommunalen Unternehmen und einigen Ergänzungen stellt insbesondere der Punkt "Enteignung und Entschädigung" eine wesentliche Ergänzung dar, der die in der öffentlichen Debatte zum bisherigen GewerbeG geäußerte Kritik aufgreift.