ZitatAlles anzeigenFeiertagsgesetz der Republik Pelagonien (FeiertagsG RP)
§ 1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz legt die auf dem Gebiet Pelagoniens geltenden Feiertage fest.
§ 2 - Grundlagen
(1) Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei.
(2) Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.
§ 3 - Feiertage
(1) Feste Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - Weihnachten
- 01.02. - Tag der staranischen Einheit
- 08.03. - Frauentag
- 01.05. - Tag der Arbeit
- 20.07. - Tag der Republik (Nationalfeiertag)
- 09.09. - Tag des Bundes
(2) Bewegliche Feiertage sind:
- Ostern - von Karfreitag bis zum 2. Ostertag
(3) Die beweglichen Feiertage werden nach den Traditionen und Bestimmungen der orthodoxen Kirche zeitlich festgelegt.
§ 4 - Ehren- und Gedenktage
Ehren- und Gedenktage werden vom Präsidenten der Republik Pelagonien festgelegt.
§ 5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Beiträge von Aleksandar Ivanov
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Die Abstimmung wird beendet, das Gesetz ist einstimmig angenommen.
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Gewonnen.
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Schön, dass Sie der Totenstarre erwacht sind, Gospodin Peladić.
ZitatDas Gesetz ist Politik, die Ausgestaltung ist eben Ausgestaltung. Das sollte man nicht durcheinanderwerfen. Das eine ist keineswegs vom anderen abhängig.
Sie schreiben den Gebrauch der kayischen Sprache für den offiziellen Gebrauch (also z. B. als Name für Behörden) vor und wissen nichtmal, wie man solche Worte bildet.
ZitatWeil sich meine Lust in Grenzen hält, etwas auszugestalten, das sowieso an den Rand gedrängt werden soll und das für den Alltag auch nicht wirklich hilfreich ist - es ist nunmal Tatsache, dass kein Mensch längere Aufsätze in Kayisch verfassen will, sondern nur Wortfetzen tatsächlich eingesetzt werden (oder mittlerweile eben auch das nicht mehr).
Beispiele für Wortfetzen:
- Behördennamen
- Firmennamen
- WahlslogansFür alle drei Beispiele müssen Sie wissen, wie Sie ein Adjektiv an ein Substantiv hängen oder wie die richtige Verbform lautet. Vieles wurde hier im Thread schon erarbeitet und muss nur zusammengefasst werden. Ich finde es seltsam, dass diejenigen, die am lautesten den Erhalt des Kayischen fordern, dazu keine Lust haben.
Ich habe kein Problem mit dem Kayischen, wenn es in Grundzügen vernünftig ausgestaltet ist.
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Sicherlich wird Jurković antreten. Eine Kandidatur Malevas könnte die KU im Hinblick auf ihr doch sehr zurückhaltendes Engagement nicht ernsthaft vertreten.
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Um das Niwoh mal wieder etwas zu drücken:
Wer errät, wo das geklaut ist, bezahlt ein Jahr keinen Mitgliedsbeitrag für seine severanische Stabü!
[YOUTUBE]kC2WDh9YwUA[/YOUTUBE]
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Zitat
Original von NataŠ¡a Jović
Du hast "Watchmen" noch nicht gesehen, hm?Ich habe nur "JFK" und "Ruby" gesehen.
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Hat der nicht Kennedy umgebracht?
Aber machen Sie es sich doch bequem!
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Doch, Halid spricht serbisch.
Es ging darum, dass die Sprache ausgestaltet wird. Außer einigen komisch geschriebenen Vokabeln gibt es bisher nichts. Keine Grammatik, keine Regeln, nach denen die Wortneubildung stattfindet, nichts. Darüber haben wir hier doch lang und breit gesprochen. Wieso macht das denn keiner von euch Kayisch-Heinis?
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Ich finde es befremdlich, dass jetzt ein Gesetz zur "kayischen Sprache" diskutiert wird, während hier monatelang nichts passiert ist.
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Man kann übrigens auch Fan werden, ohne Staatsbürger zu sein.
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Pelagonien schließt sich der Äußerung von Gospodin Olić an.
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Ich habe auch Probleme beim Schlucken.
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Denkbar ist das, allerdings wäre ich für einen früheren Zeitpunkt. Bezüge zu anderen staranischen/slawischen Staaten würde ich komplett vermeiden, da kein derartiger Staat bisher längere Zeit bestand hatte.
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Ja, so sehe ich das auch. Wenn jemand nach Drull fragt, kann man ihm das ja sim-off erklären.
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Ich auch, deshalb dusche ich meist mehrmals täglich.
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Zur Abstimmung steht folgender Antrag:
ZitatFeiertagsgesetz der Republik Pelagonien (FeiertagsG RP)
§ 1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz legt die auf dem Gebiet Pelagoniens geltenden Feiertage fest.§ 2 - Grundlagen
(1) Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei.
(2) Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.§ 3 - Feiertage
(1) Feste Feiertage sind:
- 01.01. - Neujahr
- 07.01. - Weihnachten
- 01.02. - Tag der staranischen Einheit
- 08.03. - Frauentag
- 01.05. - Tag der Arbeit
- 20.07. - Tag der Republik (Nationalfeiertag)
- 09.09. - Tag des Bundes
(2) Bewegliche Feiertage sind:
- Ostern - von Karfreitag bis zum 2. Ostertag
(3) Die beweglichen Feiertage werden nach den Traditionen und Bestimmungen der orthodoxen Kirche zeitlich festgelegt.§ 4 - Ehren- und Gedenktage
Ehren- und Gedenktage werden vom Präsidenten der Republik Pelagonien festgelegt.§ 5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.Stimmen Sie mit Da oder Ne. Die Abstimmung dauert vier Tage.