Gesetzblatt der Republik Vesteran

  • Im Namen des Volkes der Republik Vesteran verkünde ich die folgende vom Volke beschlossene Verfassung:



  • gez. Dr. Bogdan Savic


  • Staatstrauerverordnung - Mittwoch 16.07.2008


    Die Regierung der Republika Vesteran ordnet für Mittwoch den 16.07.2008 eine 24 stündige Staatstrauer mit Halbmastbeflaggung vor allen öffentlichen Gebäuden an, zu Ehren eines Helden der Republika, der von uns gegangen ist, Milovan Š ćepanović. Regionalpolitiker, Gewerkschaftsfunktionär, Sohn des Prasovo... er wird eine große Lücke hinterlassen. Das Land steht in seiner Schuld. In diesen Stunden gehören den Hinterbliebenen das Beileid Vesterans.


    Gezeichnet,
    Bogdan Savic
    Premijer der Republika Vesteran


  • gez. Dr. Bogdan Savic


  • Gez. Bogdan Savic




  • Gez. Bogdan Savic


  • Zitat

    Aufhebung des Sozialgesetzes (SozG)


    § 1
    Das Sozialgesetz wird aufgehoben.


    § 2
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.




  • Ich hole hiermit die noch nicht erfolgte Verkündung der letzten Änderung der Geschäftsordnung der Skupština nach:


    Änderung der Geschäftsordnung


    Einziger Artikel

    (1) § 1 Absatz 1 Geschäftsordnung der Narodna Skupština wird neu gefasst: „Der Präsident der Narodna Skupština wird von ihren Mitgliedern mit einfacher Mehrheit bis auf Weiteres gewählt. Unbeschadet von Absatz 3 kann eine Neuwahl des Präsidenten nach frühestens sechs Monaten erfolgen.“

    (2) Die Änderung tritt unmittelbar nach Beschluss in Kraft.


    Neue Geschäftsordnung:


    Geschäftsordnung der Narodna skupština


    § 1 - Die Präsidentschaft

    (1) Der Präsident der Narodna skupština wird von ihren Mitgliedern mit einfacher Mehrheit bis auf Weiteres gewählt. Unbeschadet von Absatz 3 kann eine Neuwahl des Präsidenten nach frühestens sechs Monaten erfolgen.

    (2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und übt das Hausrecht aus.

    (3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.


    § 2 - Anträge und Debatten

    (1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens fünf Tage zur Debatte verfügbar sein. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn fünf Tage keine Wortmeldung eines Mitglieds oder Erwiderung eines anderen Mitglieds kam oder wenn die fragestellenden Mitglieder bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind.

    (2) Besteht kein Diskussionsbedarf oder ist das Ende der Debatte erreicht, so ist eine Abstimmung einzuleiten.


    § 3 - Abstimmungen


    Abstimmungen laufen fünf Tage. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Narodna SkupŠ¡tina. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.


    § 4 - Abweichungen

    Abweichende Handhabungen von dieser Geschäftsordnung sind zulässig, wenn sie durch die Narodna SkupŠ¡tina mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.


    § 5 - Schlussbestimmungen

    Die Geschäftsordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.


  • Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit des Premijers/der Premijera


    §1 Die Verfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)


    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministri) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstens bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.


    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führen die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.


    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severanien, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.


    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der älteste Staatsminister den Vorsitz.


    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    §2


    Artikel 2 (2) erster Satz der Verfassung wird wie folgt geändert:

    Der Premijer wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt.


    §3


    Mit der Verkündung dieses Gesetzes treten die Änderungen in Kraft

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