Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüss

  • PoŠ¡tovani Kolege,


    Beim MSG gibt es meiner Meinung nach auch viel zu restriktive Absätze welche ich mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbaren kann, deshalb bringe ich folgende Änderung zur Debatte


  • Ich würde das Gesetz grundsätzlich so lassen, allerdings § 3 ändern:


    § 3 – Kinder- und Jugendschutz
    Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.


    § 1 würde ich umbenennen in


    § 1 – Zweck


  • Der angepasste Entwurf.

  • Ich meinte, dass wir das bisherige Gesetz so lassen, aber den Schutz begrenzen auf Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren. Diese sollten vor Gewalt etc. geschützt werden.


  • Wie ist die Meinung zu meinem Vorschag?



  • Die Abstimmung hat begonnen.

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