Gesetz über die medizinische und soziale Grundversorgung in Aresinija

  • Besser spät, als nie. Ein Gesetzesentwurf zur Gewährleistung der medizinischen und sozialen Grundversorgung in unserer Republik.


  • Warum ein nebeneinander von staatlichen und pirvaten Versicherungen? Da wäre es doch sinnvoller, wenn der Staat die Rahmenbedingugen vorgibt und der Bürger frei zwischen privaten bzw. betrieblichen Angeboten wählen kann. Dabei sollte es natürlich einen Basistarif geben, den der Anbieter keinem Antragsteller verweigern darf.


    Die SV würde ich da komplett rausnehmen. Besser wäre es, Renten- und Sozialversicherung gesondert zu regeln.

  • Ich habe die Doppelstruktur in diesen Entwurf eingebaut, aufgrund des folgendes Absatzes der severanischen Verfassung:


    Zitat

    Artikel 3.6 der severanischen Verfassung
    Die Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien besitzen ein Recht auf soziale Sicherheit. Sie sind im Alter, im Krankheits- und Invaliditätsfall, im Witwen- und Waisenstand und bei einer ohne eigenes Verschulden eingetretenen Notlage zum Empfang einer staatlichen Versorgung berechtigt, die ihr Auskommen sichert.


    Die Idee ist dementsprechend, dass die staatliche Versicherung nur für Fälle ist, in denen Bürger sich nicht selbst versichern können. Ein alternatives -und von mir auch bevorzugtes- Modell wäre den Markt völlig zu liberalisieren, aber durch Gesetze und finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, dass jeder Bürger sich versichern kann (SimOff: Aufgrund solcher "sozialistischen" Modelle legen die Republikaner ja gerade die ganze USA platt ;) SimOn). Da müsste man allerdings rechtlich prüfen, ob dies verfassungskonform wäre, da die Versorgung nicht mehr direkt, sondern nur indirekt vom Staat kommt.


    Was den Punkt zur gesonderten Gesetzgebung angeht: das könnte man tatsächlich auch trennen. Wenn wir hier alle Änderungsvorschläge gesammelt haben, werde ich die beiden Punkte dann angepasst und getrennt erneut präsentieren.

  • Ich finde es auf jeden Fall lobenswert, dass dieser erster Gesetzesentwurf weiterhin das Bestehen bereits existierender privater, islamischer Wohlfahrtsorganisationen und Versicherungen möglich macht. Wir haben dort mir Takaful-Versicherungen, also Scharia-konformen Versicherungen die auf gegenseitige Unterstützung im Schadensfall basieren, in den letzten Jahren schon gute Strukturen geschaffen. Diese sollte der Staat nicht durch übermässigen Einfluss schädigen.

    "Der Islam ist ein vollständiges System, dass alle Bereiche des Lebens umfasst und eine solide und deutliche Ordnung gibt. Er ist sowohl Anbetung wie Führung, Staat wie Religion, Spiritismus wie Wirken, Beten wie Kämpfen, Qu’ran wie Schwert."

  • Vorschlag:


    Kranken- und Sozialversicherungsgesetz (KSVG)


    § 1 – Allgemeine Bestimmungen
    Die Republik Aressinien gewährleistet ihren Bürgern eine soziale Absicherung im Falle von Erwerbslosigkeit, Krankheit, Invalidität und im Alter.


    § 2 – Krankenversicherung
    (1) Jeder Bürger der Republik Aressinien ist krankenversichert. Versicherungsträger sind die nationale Krankenversicherung (Zavod za zdravstveno osiguranje) sowie von der Regierung zugelassene private Versicherungsunternehmen.
    (2) Die Krankenversicherung umfasst:
    a) die obligatorische Grundversicherung, welche die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Unfall übernimmt; sowie
    b) die freiwillige private Zusatzversicherung.
    (3) Die obligatorische Grundversicherung kommt auch für die notwendigen Kosten der unmündigen Kinder im gemeinsamen Haushalt des Versicherten auf. Bei Arbeitsunfähigkeit erstattet sie dem Unternehmen nach 15 Tagen die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung.
    (4) Der Beitrag zur obligatorischen Krankenversicherung beträgt 12 Prozent des Einkommens. Die privaten Versicherungen können andere Beiträge festlegen; das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, einen höheren Beitrag abzuführen.
    (5) Die privaten Versicherer können abhängig vom Leistungsumfang und der Selbstbeteiligung unterschiedliche Policen anbieten. Für jede Art von Police darf es unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Versicherten nur einen einheitlichen Beitrag geben.
    (6) Krankenhäuser und Kliniken, Kurhäuser und Reha-Zentren sowie Alten- und Pflegeheime können sowohl durch öffentliche wie private Anbieter betrieben werden. Ihre Dienste werden von den Krankenkassen (öffentlich und privat) eingekauft.
    (7) Das nationale Krankenversicherungsinstitut stellt durch Qualitätskontrollen, Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Präventionsmaßnahmen eine möglichst effektive und qualitativ hochwertige Versorgung sowohl von öffentlichen wie privaten Anbietern sicher.


    § 3 – Sozialversicherung
    (1) Jeder erwerbstätige Bürger der Republik Aressinien ist in der nationalen Sozialversicherung (Zavod za socijalno osiguranje) versichert.
    (2) Die Sozialversicherung umfasst:
    a) die Arbeitslosenunterstützung. Arbeitslose Werktätige haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie in den letzten 18 Monaten vor Antragstellung zumindest 12 Monate beschäftigt gewesen sind. Das Arbeitslosengeld beträgt 50 % des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre, mindestens jedoch 1.500 und höchstens 6.000 Talir. Arbeitslose haben zuem einen Anspruch auf Unterstützung bei der Arbeitssuche, Vermittlung und Integration.
    b) die Alters- und Invalidenversicherung. Versicherte haben bei Invalidität oder Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine Rente, sofern sie in den letzten 18 Monaten vor Antragstellung zumindest 12 Monate beschäftigt gewesen sind. Die Alters- und Invalidenrente beträgt zwei Prozent des Einkommens für jedes Versicherungsjahr, mindestens jedoch 1.500 und höchstens 9.000 Talir.
    (3) Witwen und Witwer erhalten die Alters- und Invalidenrente des verstorbenen Versicherten, sofern sie unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder im gemeinsamen Haushalt haben.
    (4) Der Beitrag zur obligatorischen Sozialversicherung beträgt 24 Prozent des Einkommens und ist vom Unternehmen direkt an das nationale Sozialversicherungsinstitut abzuführen.


    § 4 – Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • Der Entwurf sieht vor, dass die nationale Krankenversicherung und private Anbieter miteinander konkurrieren, es aber keine soziale Auslese geben darf (also z. B. Kassen nur junge und gesunde Personen aufnehmen und die ganzen Risikogruppen beim Staat bleiben).


    Die Sozialversicherungsbeiträge überweist der Betrieb direkt an die Zavod za socijalno osiguranje; die Krankenversicherungsbeiträge entweder an die nationale Zavod za zdravstveno osiguranje oder einen privaten Versicherer.


    Bei der Rentenhöhe sieht der Entwurf 2 % des Einkommens für jedes Versicherungsjahr vor - bei 40 Beitragsjahren gibt es 80 % des Einkommens als Rente, bei 30 Beitragsjahren entsprechend nur 60 %. Die Unter- und Obergrenzen sichern, das die Leistung wenigstens das Existenzminimum deckt, aber anderseits bezahlbar bleibt.


    Auf Unsinn wie eine "Beitragsbemessungsgrenze", wodurch das Einkommen oberhalb einer bestimmten Grenze beitragsfrei wäre, wurde bewusst verzichtet, um die Beiträge für alle relativ günstig zu halten.

  • Ein sehr interessanter Entwurf zur Krankenversicherung (Ich denke, dass wir besser später zur Sozialversicherung kommen). Mein Eindruck ist, dass wir einen Konsens darüber haben (und die Verfassung schreibt es uns auch vor), dass alle Bürger unserer Republik eine Krankenversicherung benötigen.


    Je mehr ich darüber ich darüber nachdenke, umso mehr bereitet mir jedoch dieses Nebeneinander von staatlicher und privater Versicherung Bauchschmerzen. Erfahrungsgemäß bringt das sehr häufig Probleme: entweder die staatlichen Versicherungen werden bevorteilt, weil sie halt den ganzen Staat finanziell und institutionell hinter sich haben; oder ober die staatlichen Versicherungen werden zum Auffangbecken für betriebswirtschaftlich uninteressante Kunden, für die dann die Steuerzahler aufkommen, während die interessanten Kunden zu den privaten Anbietern gehen. Ihr Entwurf probiert das ein wenig durch den Punkt 5 aufzufangen, aber da frage ich mich dann: Wenn alle den selben Preis anbieten müssen, wo bleibt dann der Wettbewerb?


    Ich denke darum, dass wir grundsätzlich drei Optionen haben (I) der Staat regelt alles; (II) wir haben staatliche und private Versicherungen nebeneinander; und (III) wir haben private Versicherungen, die durch den Staat kontrolliert und beeinflusst werden. Persönlich tendiere ich im Moment aus den oben genannten Gründen zur dritten Option. Meiner Meinung nach könnten wir probieren einen Entwurf in diese Richtung entwickeln, der nicht die Verfassung verletzt.

  • Es gibt eben nicht den gleichen Preis für alle, sondern gleiche Preise je Angebot. Beispielsweise könnte eine Krankenkasse ein Angebot machen, dass der Beitrag nur 9 % beträgt, aber der Versicherte für bestimmte Leistungen selbst aufkommt oder ein Eigenanteil vereinbart wird. Die gleiche Kasse kann ein anderes Angebot machen, dass der Beitrag 14 % beträgt, dafür aber der Chefarzt persönlich morgens den Kaffee ans Bett bringt.


    Die Kasse darf aber nicht sagen: Der Sportstudent muss für Police A nur 9 % zahlen, der einbeinige Rentner muss für die gleiche Police aber 13 % zahlen, weil er ein größeres Risiko darstellt. Sie darf verschiedene Angebote machen, aber diese müssen für jeden, unabhängig von Geschlecht, Alter und Vorerkrankungen, gleichermaßen offen stehen. Andere Kassen können andere Policen bieten, aber auch hier darf es keine Diskriminierung geben. Der Wettbewerb findet dann durch Preis, Preis-Leistungsverhältnis, Service und Effizienz statt und nicht über Risikoselektion.


    Zwischen der KV und der SV besteht auch ein fundamentaler Unterschied: Die KV dient vor allem der Absicherung von Behandlungs- und Heilmittelkosten (die Lohnfortzahlung ist nur ein kleiner Posten), während die SV (insbesondere die Rente) den Lebensstandard sichen soll.

  • Ich habe da jetzt mal ein eigenes Gesetz zur medizinischen Versorgung in der Republik Aressinien draus gemacht, weil es sonst viel zu lang wurde und es besser ist die beiden Dinge zu trennen. Ich habe das Gesetz jetzt völlig überarbeitet und hoffe nun eine gute Mischform gefunden zu haben.


  • Finde ich soweit ok, bis auf kleinere Formulierungen.


    Allerdings ist die Höhe der Gesunheitspauschale zu diskutieren. Zum einen reichen 100 Talir nicht - selbst wenn ein großer Teil durch den Risikoausgleich reinkommt, sind wohl eher 100 $, also schätzungsweise 600 Talir zu veranschlagen - zum anderen sollten wir es ermöglichen, dass die Versicherer unterschiedliche Policen anbieten. Also z. B. eine mit "Vollkasko", eine mit geringerer Prämie, dafür aber Eigenanteil des Versicherten etc.


    Also Kopfpauschale lieber offen lassen, dafür aber staatlichen Zuschuss begrenzen.

  • Vorschlag:


  • Der o.g. Entwurf ermöglicht echten Wettbewerb und (im Rahmen des Kontrahierungszwangs und des Diskriminierungsverbots) freie Vertragsgestaltung. Versicherer und Antragsteller können z.B, vereinbaren, dass der Versicherte zunächst den Hausarzt aufsucht und an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, im Gegenzug aber eine geringere Prämie zu zahlen braucht. Für "bequemere" Bürger kann es entsprechend eine höhere Prämie geben.

  • Ich habe den Entwurf zum Gesetz über die medizinische Versorgung in der Republik Aressinien bereits zur Abstimmung gegeben.


    Der Einfachheit halber schlage ich vor, dass wir die Nationale Sozialversicherung ebenfalls hier diskutieren. Ich habe auf Basis Ihres Entwurfes hieran weitergearbeitet und nun folgenden Vorschlag entwickelt. Im Allgemeinen habe ich die Struktur stehen lassen und nur weiter ausgebaut. Inhaltlich ist die stärkste Veränderung, dass ich für eine gesetzliche Basisrente plädiere.


    Aressinien ist sonnig, unser Essen reichhaltig und nahrhaft und mit einem Glas Rotwein am Tag erfreuen sich unsere älteren Generation einer hohen Lebenserwartung. Das ist schön, aber auch teuer für den Staat und wir haben leider nicht die dementsprechenden Geburtszahlen um das zu kompensieren. (Die Zulassung der Pille in Aressinien, die Dekriminaliserung von Kondomgebrauch und die strengere Alkoholgesetzgebung haben dann doch ihre Folgen gehabt. ;)) Aus diesem Grund denke ich, dass wir diese Basisrente besser direkt durch Steuer finanzieren und den Rest den privaten Versicherungen überlassen.


  • Dieses Nebeneinander von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie Basisrente leuchtet mir nicht ein. Wenn es eh nur um eine Basisabsicherung gehen soll, dann braucht's auch keinen so hohen SV-Beitrag.


    Einfacher: Wir garantieren allen Erwerbslosen sowie Rentnern und Invaliden ein Existenzminimum (Sozialgeld), finanziert durch eine allgemeine Sozialsteuer.


    Bei einem Altenquotient (65 Jahre und älter) von 16,5 % und einer Erwerbslosenquote von 8,5 % hätten 25 % der Bürger einen Anspruch auf das Sozialgeld. 25 % von 6,8 Mio. = 1,7 Mio. x 1.500 Talir = 2,55 Mrd. Talir


    Bei einem Bruttomonatslohn von 9.000 Talir (ca. 1.500 €) und 4,42 Mio. Erwerbstätigen (65 % Beschäftigungsquote) könnte die Sozialsteuer 6,4 % betragen, um die o.g. Kosten zu decken. Bei einem Steuersatz von 7 % ergeben sich Einnahmen von 2,78 Mrd. Talir; damit ließe sich auch noch der Mehrbedarf für Behinderte finanzieren.


    Sozialsteuer: socijalni porez
    Sozialgeld: socijalni pomoć

  • Wie bei der Rente können sich die Werktätigen auch bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit privat bzw. über den Betrieb absichern und so die staatliche Existenzsicherung ordentlich aufstocken.

  • Wenn wir noch allen Kindern, Jugendlichen und Studenten das halbe Sozialgeld gewähren, müsste die Sozialsteuer ~ 8 % des Einkommens betragen. Bei 1.500 Talir für jeden, der nicht erwerbstätig ist, würde der Steuersatz 9 % betragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!