Beiträge von Nataša Jović

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    Original von Dr. Bogdan Savic
    § 2 (Sicherung der Lebensgrundlage)
    (a) Es besteht in der Republik Vesteran eine negative Einkommenssteuer für volljährige Bürger der Republik Severanien mit Wohnsitz in der Republik Vesteran. Diese werden von der gemäß dem Steuererhebungsgesetz (SteuerG) der Sozialistischen Republik Severanien erhobenen Gewinnsteuer, Umsatzsteuer und Vermögenssteuer am Monatsende abgezogen.
    (b) Die negative Einkommenssteuer besteht aus einem Grundbetrag und einem Wohngeld.
    (c) Ist die Differenz negativ wird der Unterschied ausgezahlt.


    Kein Bürger beantragt "negative Einkommensteuer", Sozialgeld ist viel griffiger. Ein Steuererhebungsgesetz gibt es faktisch gar nicht mehr, weil die Grundlage (WiSim) dafür nicht mehr besteht. Severanien kann auch eine Grundsteuer und eine Ökosteuer einführt. Und welche Differenz wovon soll negativ sein?

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    § 3 (Höhe des Grundbetrages)
    (a) Der Grundbetrag beträgt 400 Talir.
    (b) Bei Berufsunfähigkeit beträgt der Grundbetrag 600 Talir.


    Völlig unnötige Ungleichbehandlung; Studenten wären demnach benachteiigt.

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    § 4 (Höhe des Wohngeldes)
    (a) Das Wohngeld dient zur Grundabdeckung von Wohnraum sowie Heizkosten.
    (b) Die Höhe des Wohngeldes wird am Durschnitt des Örtlichen Mietspiegels für 35m² Wohnfläche bemessen.
    (c) Zusätzliche 35m² wird für jedes bei dem Erziehungsberechtigten wohnenden Kind angerechnet.


    70 qm für eine alleinerziehende Mutter mit Kind?
    Abgesehen davon gibt es große billige und kleine teure Wohnungen. Die Festschreibung eines qm-Preises ist aufgrund unterschiedlicher regionaler Verhältnisse aber unsinnig und würde zudem den Rahmen sprengen.


    Gerade die Kürzung soll vermieden werden, weil möglicherweise der Betroffene die Mindereinnahmen aus den Mitteln ausgleicht, die eigenlich für das Kind ausgegeben werden sollen. Da ist es sinnvoller, wenn der Staat durch Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeit Abhilfe schafft.
    Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen unberücksichtigt bleiben? Der faule Erbe wird besser gestellt als der Malocher?

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    § 6 (Erziehungsgeld)
    Bei Minderjährigen Bürgern der Republik Severanien, wohnhaft in der Republik Vesteran erhalten die Erziehungsberechtigten ein Kindergeld von 400 Talir jeweils am Steuerstichtag.


    Völlig überzogen, da bei n Kindern nicht Kosten x n gilt. Personen des Haushalts, die älter als 14 Jahre sind, haben einen Gewichtungsfaktor 0,5 und Kinder bis zu 14 Jahren den Faktor 0,3. Da sind 50 Prozent des Sozialgeldes also völlig ok.

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    § 7 (Krankengeld)


    Attest und Entbindung von der Lohnzahlungspflicht sind ok (aber vier Wochen Lohnfortzahlung sollten sein, die Leistung soll schließlich Härtefällen helfen). Kündigungsschutz hat hier nix zu suchen.


    Kündigungsschutz gehört hier nicht rein. Erziehungsgeld unter der Überschrift "Mutterschutz" ist absurd, weil sich diese Lesitung auch an Väter oder schwule Adoptiveltern richtet. Diese Strafen sind auch sehr seltsam: 50.000 Talir sind Grundleistung für über 8 Jahre, und die angedrohte Knaststrafe übersteigt die für Körperverletzung.

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    § 9 (Krankenkassen)
    (a) Die Medizinische Versorgung für Bürger mit Wohnsitz in der Republik Vesteran ist kostenlos.
    (b) Ausnahme bilden Zahnersatz, wenn keine jährlichen Kontrolluntersuchungen wahrgenommen wurden. Dabei ist ein Versäumnis von maximal 1 von 10 Jahren zu tolerieren.
    (c) Mit Ausnahme von zahnärztlichen Leistungen ist besteht eine Überweisungspflicht von einem Hausarzt.


    Das gehört in ein Gesetz über Gesundheitsdienste.

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    § 10 (Finanzierung)
    (a) Zur Finanzierung der in diesem Gesetz bestimmten Leistungen wird ein Solibeitrag in Höhe der Einkommenssteuer von den Unternehmen erhoben.
    (b) Für die Medizinische Grundversorgung wird auf die Einkommenssteuer zusätzliche 5% jeweils vom Unternehmer, sowie das Einkommen erhoben.


    Unterrnehmen zahlen nur Steuern, wenn sie auch Gewinn gemacht haben. Ein umsatzbezogener Sozialbeitrag ist deutlich weniger schwankungsanfällig (zumal ein Sozialbeitrag streng genommen auch eine gewinnmindernde Betriebsausgabe ist).

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    Ein Kündigungsschutz, sowie Lohnfortzahlung oder Arbeitslosengeld könnte ich mir zusätzlich noch vorstellen.


    Kündigungsschutz gehört in ein anderes Gesetz, ALG hab ich in meinem Entwurf bereits drin.


    Insgesamt finde ich den Entwurf nicht überzeugend, da er in wesentlichen Punkten mit meinem Entwurf übereinstimmt, die Abweichungen dagegen nicht praktikabekl sind. Außerdem beginnen Absätze nicht mit Buchstaben, sondern werde nummeriert. :)

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    Original von Dr. Bogdan Savic
    Wer erst ab 62 einen Job hat, davor Jahre lang nicht Einzahlt, soll volle Rente erhalten? Auf Kosten der jahrelangen Einzahler? Das ist wohl nicht ihr ernst.


    Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass jemand erst ab 62 arbeitet? Wenn, dann hat es wohl einen guten Grund (z. B. Erwerbsunfähigkeit).

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    Angenommen die Mutter hat Studiert und anschließend Kinder bekommen, bekommt daher kein Erziehungsgeld?


    Die Lohnersatzleistungen dienen der Sicherung des Lebensstandards. Wer als Mutter eines Kindes 150 Prozent Sozialgeld plus Wohngeld plus unentgeltliche Leistungen wie Kita erhält, nagt sicher nicht am Hungertuch.

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    Ein Arbeitslosengeld sollte man gemeinsam mit einem Kündigungsschutz erarbeiten. Z.B. könnte ein Arbeitgeber bei einer Kündigung zu einer Abfindung von 5 Monatsgehältern verpflichtet werden, wenn dieser mindestens 3 Jahre in dem Betrieb gearbeitet hat.


    Die Unternehmer zahlen doch den Sozialbeitrag. Und Kündigungsschutz braucht nicht in dieses Gesetz; das kann man zusammen mit Mindestlohn und Mitbestimmung in ein Arbeitsgesetz schreiben. Eilt aber nicht.

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    2 Fragen, 1. Was passiert in dieser Zeit mit dem Gehalt/Lohn? Aussetzen durch den Arbeitgeber? Zweitens, ein Atest sollte als Bescheinigung eingefügt werden.


    Attest versteht sich von selbst. Sobald Krankengeld greift, wird auch kein Lohn gezahlt, deswegen steht über dem Krankengeld auch Lohnersatzleistung. Dafür zahlen Unternehmen auch den Sozialbeitrag und Steuern.

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    Sehr schwammig formuliert.


    Völlig ausreichend. Wir machen hier doch auch keine 19-seitigen Anträge. :)

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    Insgesamt ist mir das zu undeutlich.


    (sim-off: Wir simulieren hier nicht Bürokratelohn, wo jeder Eventualfall geregelt werden muss. Allgemeine Grundlagen reichen völlig aus.)

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    Original von Nikola Mihajlov
    Wenn ich die demnächst bertehende Zusammensetzung des Bundesrates richtig rechne braucht man alle Stimmen des Bundesrates. Ist das Absicht? Caskar ist nunmal noch kein Teil Severaniens... und wird es hoffentlich auch nicht bei dieser desaströsen Aktivität.


    Die Alternative wäre eine 2/3-Mehrheit, was bei drei Bundesräten lediglich einer einfachen Mehrheit enstpricht. Das ist schon gut so, wie es jetzt ist.

    Sozialgesetz der Republik Vesteran


    § 1 - Grundlagen
    Zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz gewährt die Republik Vesteran seinen Bürgern die in diesem Gesetz bestimmten Sozialleistungen. Ihre Höhe ist jährlich gemäß der Inflationsrate anzupassen.


    § 2 - Einkommensabhängige Lohnersatzleistungen
    (1) Die Rente wird ab der Vollendung des 65. Lebensjahres oder nach 40 Arbeitsjahren gewährt wird. Die Rentenhöhe beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.
    (2) Das Erziehungsgeld steht allen nicht erwerbstätigen Müttern und Vätern für 12 Monate ab der Geburt des Kindes zu. Das Erziehungsgeld kann auch nacheinander bezogen werden, wenn sich beide Erziehungsberechtigte für jeweils 12 Monate um die Erziehung des Kindes kümmern und in dieser Zeit nicht erwerbstätig sind. Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.
    (3) Arbeitslosengeld steht allen erwerbsfähigen Arbeitssuchenden für maximal 12 Monate ab Beginn der unverschuldeten Arbeitslosigkeit zu. Die erneute Gewährung von Arbeitslosengeld ist zulässig, wenn der Antragsteller zwischenzeitlich mindestens 36 Monate erwerbstätig war. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.
    (4) Krankengeld wird bei einer ununterbrochenenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigeit von mindestens vier Wochen gewährt und beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, höchstens aber die Höhe des vesteranischen Durchschnittseinkommens.


    § 3 - Sozialgeld
    (1) Sozialgeld wird volljährigen Staatsbürgern der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gewährt, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Gebiet der Republik Vesteran haben und nicht genügend verwertbares Vermögen haben, um für sich und seine Angehörigen zu sorgen.
    (2) Das Sozialgeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und beträgt 500 Talir zuzüglich Mehrbedarfe bei Behinderungen und einer nach den örtlichen Gegebenheiten differenzierten Pauschale für Unterkunft und Heizung (Wohngeld).
    (3) Eigene Einkünfte bleiben zu 50 Prozent anrechnungsfrei.
    (4) Empfänger von Sozialgeld müssen sich um Arbeit bemühen und angebotene Stellen annehmen, sofern diese keine Überforderung darstellen und nicht sittenwidrig sind. Bei Verstößen gegen die Arbeitspflicht kann der Betroffene zu einem gemeinnützigen Arbeitsdienst herangezogen werden.
    Die Pflicht zur Arbeitsbemührung entfällt bei bei Erwerbsunfähigen und Studenten.
    (5) Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ohne Prüfung bestimmter Voraussetzungen ein Kindergeld in Höhe von 50 Prozent des Sozialgeldes gezahlt.


    § 4 - Finanzierung
    Zur Finanzierung der in diesem Gesetz bestimmten Leistungen wird ein umsatzbezogener Sozialbeitrag von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern erhoben. Seine Höhe wird durch eine Rechtsverordnung bestimmt.


    § 5 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft.

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    Original von Dr. Bogdan Savic
    Das geht so nicht ganz. Wenn eine Kommune beschließt sehr hohe Wohnzuschüsse zu Leisten und die Rechnung einfach nach oben weiterreichen kann, beschließen alle höheres Wohngeld ohne direkte Konsequenzen. Ich würde hier erstmal von oben Wohngeld festlegen wie vorgeschlagen.


    Es gibt jährliche Miet- und Nebenkostenspiegel; das ist überhaupt kein Problem.

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    Wer mehr Rente als das will, soll selbst vorsorgen.


    Das Umlagesystem hat sich gegenüber den höchst anfälligen Ansparmodellen bewährt.

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    Guter Punkt, aber einen halben Tag ohne Lohn ist auch nicht gleich der soziale Untergang.


    Dann dürfte ein Tag Lohnzahlung für die andere Seite auch kein Problem sein. ;)



    Ich werde mir mal Gedanken zu einem Sozialgesetz machen. Eine Benennung der Steuern ist überflüssig (die ganzen alten WiSim-Gesetze fleigen eh raus) und das Wohngeld muss auch nicht so detailliert eingearbeitet werden. Erstens ist es kaum vorstellbar, dass Wohnungen in Kraijlovac nur halb soviel kosten wie in Bergerac, zweitens können sich Energiekosten ändern.

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    Original von Dr. Bogdan Savic
    Die Kommunen müssten dafür jedoch erstmal entsprechende Einkommen verfügen. Da ist dann die Frage ob Kommunen mit höheren Mietkosten auch gleich höhere Einkommen haben und wie sich Kommunen überhaupt finanzieren.


    Geldzuweisungen kommen von "oben" entsprechend der Bedarfe. Wer Leistungen bestellt (wir durch ein Gesetz) muss auch zahlen (also die Republik durch ihren Anteil an den Steuereinnahmen).

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    Ein Erwerbsunfähiger hat zuvor auch nicht in eine Einkommensabhängige Rentenkasse eingezahlt. ;)


    Darum erhält er auch Sozialgeld (ggf. plus Zuschläge wegen Behinderungen) und keine Rente. Das mag zwar hart sein, aber einkommensanghängige Lohnersatzleistungen dienen der Sicherung des Lebensstandards.

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    Lohnfortzahlung nur mit Atest und ab 3 Tage. Das beugt Montags-/Freitagskranke vor und 3 Tage ohne Einkommen sind zu verkraften, dafür dass auch nichts geleistet wurde.


    Ich halte da wenig von, weil das z. B. auch Mütter bestraft, deren Kind Mittwoch zum Arzt muss.

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    Sogar die DDR hatte das ähnlich geregelt. ;)


    Die ist aber untergegangen; außerdem waren da auch alle faul :)

    Schön, dass es da vorwärts geht. Mit den seltsamen doitschen Staaten muss man sich ja nicht abgeben.


    Ich frage mich allerdings, wie die Ratelonische Union sich angesichts der Aufspaltung im Ernstfall verteidgen will. :)

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    Original von Dr. Bogdan Savic
    Was das mit den Jusos zu tun hat, nichts direkt. Blos interessieren die sich aus meiner Erfahrung als Gruppierung verstärkt für das Themengebiet. ;)


    Ich weiß, die Grünen beschäftigen sich mit dem Dritten Reich nur, weil der Adolf die bösen Autobahnen ohne Rücksicht auf Krötenwanderwege gebaut hat. :)

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    Original von Dr. Bogdan Savic
    Den musst du erstmal definieren. Außerdem, es gibt auch Studenten mit Sportwagen und Eigentumswohnung. ;)


    Ok, auch bei Studenten Bedarfsprüfung. Und was von einem BGE-Befürworter... ;)

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    Das ist ein guter Punkt. Wer nicht bemüht erhält geringere Leistung... jedoch die Frage wie tief sollen wir gehen? Wir sind immerhin ein Sozialstaat, auf der Straße lassen wir niemanden im Regen sitzen.


    Richtig. Zumal es auch wenig Sinn macht, dem faulen Papi das Sozialgeld zu kürzen, wenn der seine Zigaretten vom Kinderzuschuss kauft. Da muss eine andere Regelung her.

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    Wie hoch? Nehmen wir mal an Talir gleich Euro und Kosten wie in der BRD.
    Unterkunft und Heizung nach örtlichen Gegebenheiten...


    Die Wohnungs- und Heizungskosten sollte jede Kommune selbst bestimmen. Natürlich sollte die Kohle auch kostendeckend sein.

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    Ich wäre für eine steuerliche Grundrente mit Selbstvorsorge wer mehr möchte.


    Wovon soll denn ein Erwerbsunfähiger selbst vorsorgen? ;)
    Lohnersatzlesitungen 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten 3 oder 5 Jahre, mindestens aber Sozialgeld-Niveau.

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    Krankengeld sollte in ein Gesundheitsgesetz aufgenommen werden, wobei ich der Meinung bin der Arbeitgeber sollte dazu verpflichtet werden nach Einreichung eines Atestes und ab 3 Fehltagen.


    Wenn der Unternehmer (das Wort Arbeitgeber ist volkswirtschaftlich ziemlicher Unfug, da selbiger Arbeit nachfragt, nicht anbietet) ordentlich Steuern zahlt, kann der Staat auch das Krankengeld übernehmen. Aber Lohnfortzahlung von vier Wochen, danach Krankengeld.

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    Original von Dr. Bogdan Savic
    Nur wenn der Unterricht durch einen Priester stattfindet. Ich stell mir einen objektiven Religionsunterricht vor, der die Auslegungen der Texte als Diskussion führt und z.B. zeigt, dass der Koran kein Kopftuch vorschreibt. Wobei das ganze nicht 9 Jahre lang stattfinden muss. Man könnte es auch in den Sozialunterricht einbinde, wie auch Ethiklehre und dafür mehr Stunden vorsehen.


    Wenn man durchgänigig Doppelstunde Sozi ansetzt, bleibnt genug Zeit für Politik, Religion und Ethik. Was auch immer Politik mit Ethik zu tun haben mag. ;)

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    Weil wie du vorgerechnet hast, es sonst nur auf Kosten der anderen 12 Fächer stattfinden kann. ;)


    Max. 15 Fächer, das reicht genau für 4h Sprache, 4h Fremdsprache, 4h Mathe und 12x Doppelstunden. Oder eben max. 14 Fächer, dann aber Sport und Gesundheitslehre 4h (wobei man das in höheren Klassen gerne auf 3h zugunsten eines anderen Faches reduzieren kann).

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    Daher wählt er auch den Sprachlichen Zug. Es macht noch weniger Sinn wenn ein sprachlich begabter oder ein guter Mathematiker wegen Astronomie einen schlechteren Abschluss hat. ;)


    Astronomie gips doch nur auf dem naturwissenschaftlichen Zweig (wobei unsere 12 Planeten natürlcih schon früher behandelt werden). Und wer Physik kann, kann auch das. :)

    Ich denke, dass unsere Modelle sich durchaus vereinbaren lassen:


    Voraussetzungen:
    - kein bedingsloses Grundeinkommen
    - Bedarfsprüfung (entfällt bei Studenten)
    - Pflicht zur Arbeitsbemühung (entfällt bei Erwerbsunfähigen und Studenten)


    Geldleistung:
    - Pauschale zur Sicherung des Lebensunterhalts
    - Mehrbedarfe bei Behinderungen
    - Pauschale für Unterkunft und Heizung (differenziert nach den örtlichen Gegebenheiten)


    Anrechnung:
    - 50 Prozent der Einkünfte
    (also z. B. bei 0 Talir eigenen Einkünften 500 Talir Sozialgeld, bei 200 => 600, bei 500 => 750, bei 1000 => 1000 -> ab hier "Minusgeschäft" für Antragsteller)


    einkommensabhängige Lohnersatzleistungen:
    - Rente
    - Krankengeld
    - Erziehungsgeld
    - Rente

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    Original von Dr. Bogdan Savic
    Siehe Rechenbeispiel. Die negative Einkommenssteuer wird automatisch zusammen mit den Steuern berechnet. Es entsteht kein sonderlicher Mehraufwand, als bei einer normalen Besteuerung.


    Ein Lohnarbeiter oder andere Menschen mit unterschiedlichen monatlichen Einkünften sind sehr wohl Mehraufwand. Und Transferschwelle minus Einkommen durch 2 oder andere neg. ESt-Modelle sind doch nicht einfacher als ein fester Sozialgeld-Betrag.

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    Wegfällt die Bedarfsprüfung für Arbeitslosengeld


    ALG hat keine Bedarfsprüfung, weil es eine Versicherungsleistung ist.

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    die Kontrolleure zu deren Einhaltung, die Bedarfsfallprüfungen. Wie schon gesagt pro Hartzfall 2000€ Aufwand für die Bedarfsprüfung, die Bürokratiemaschine für BaFöG allein in BaWü kostet 1-2 Mio€ pro Jahr, ohne dass was ausgezahlt wird. (Quellen müsst ich suchen, hab ich alles vor nem Jahr gelesen als das Grundeinkommen mal wieder Aktuell war).


    Man muss doch auch bei einer neg. ESt prüfen. Oder soll jeder Millionär einen Zuschuss erhalten?

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    Eine negative Einkommenssteuer als Reformvorschlag, hat den Vorteil, dass es das bestehende Grundeinkommen für die Einkommenslosen nahtlos ersetzt und den Vorteil für diejenigen mit Einkommen aufhebt.


    Ich halte das Grundeinkommen ganz allgemein für eine falsche Konstruktion.
    (sim-off: Das hatte damals einen konkreten Grund: Belebung der WiSim, weil kaum einer ein regulären Einkommen hatte. Als sozialpolitisches Instrument ist es aber völlig ungeeignet.)