Beiträge von Nikola Mihajlov

    Drage sestre i braćo, liebe Freundinnen und Freunde,

    liebe Kameradinnen und Kameraden der Domovina,


    ich darf euch heute von Herzen begrüßen zum Parteitag unserer Bewegung, der Domovina. Ich habe euch eingeladen, weil wir gemeinsam eine Verantwortung tragen. Eine Verantwortung für ein Severanien, das nicht in Beliebigkeit versinkt, sondern klar weiß, woher es kommt – und wohin es will.


    Wir brauchen ein Severanien mit Rückgrat.

    Ein Severanien mit den richtigen Werten. Mit Mut zum Patriotismus.

    Mit Stolz auf unser ehrliches Erbe. Und zugleich mit Platz für Freiheit, für Selbstverwirklichung, für den eigenen Weg.


    Denn unser Patriotismus ist kein Zwangskorsett. Er ist ein Angebot. Ein Versprechen: Dass jeder Mensch, der dieses Land liebt, hier seinen Platz finden kann. Dass die Heimat nicht eng, sondern stark und offen sein kann.


    Doch: Dieses Land ist nicht einheitlich. Und das ist gut so. Severanien ist ein Mosaik aus Republiken – jede mit ihrer Sprache, ihrer Geschichte, ihrer Mentalität. Und genau deshalb sagen wir heute: Die Zeit zentralistischer Belehrung ist vorbei.


    Die Republiken müssen gestärkt werden. Die Landesverbände unserer Partei müssen mehr sein als bloße Ableger – sie sollen mit eigener Stimme sprechen. Denn nur wer zuhört, kann auch führen.

    Nur wer weiß, was die Menschen in Vesteran, in Kaysteran, in Pelagonien oder in Aressinien wirklich bewegt, kann ehrliche Politik machen.


    Deshalb fordern wir: Weniger Vorschriften von oben – mehr Verantwortung vor Ort. Denn ein Bauer in Višegrad hat andere Sorgen als eine Familie in Zvonik oder ein Kleinunternehmer in Opta. Und wir nehmen alle ernst.


    Domovina war immer mehr als nur eine Partei. Sie war und ist ein Ort, wo Menschen zusammenkommen, die das Leben noch mit beiden Händen anfassen. Die nicht vergessen haben, wo ihre Wurzeln sind – und trotzdem in die Zukunft schauen.


    Lasst uns heute gemeinsam den nächsten Schritt gehen.

    Lasst uns Severanien aus der Heimat heraus gestalten. Aus den Republiken heraus.


    Živjela Domovina! Es lebe Severanien!

    Gesetz über die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien
    Закон за областите на Народната Република Пелагонија


    Artikel 1 – Begriffsbestimmung


    Die Oblast ist eine territoriale Verwaltungseinheit für die Durchführung der Regionalpolitik, die Umsetzung staatlicher Aufgaben auf lokaler Ebene sowie die Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen nationalen und lokalen Interessen.



    Artikel 2 – Benennung der Oblaste


    Die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien tragen die Namen ihrer Verwaltungssitze. Es bestehen die folgenden Oblaste:


    1. Belovo

    2. Karašova

    3. Portograd

    4. Tripolja

    5. Veligrad

    6. Višegrad


    Artikel 3 – Oblastverwalter


    (1) Jede Oblast wird von einem Oblastverwalter geleitet, der durch die Oblastverwaltung unterstützt wird.


    (2) Der Oblastverwalter übt die Aufsicht über die Gemeinden der Oblast aus und stellt die Umsetzung der staatlichen Politik, die Wahrung der nationalen Interessen sowie von Recht und öffentlicher Ordnung sicher. Er ist befugt, Beschlüsse der Gemeinden aufzuheben, wenn diese im Widerspruch zu bestehenden Rechtsvorschriften stehen.


    (3) Der Oblastverwalter handelt im Rahmen der vom Präsidenten und der Regierung der Volksrepublik Pelagonien festgelegten Weisungen.


    (4) Der Oblastverwalter wird vom Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien ernannt.



    Artikel 4 – Oblastverwaltung


    (1) Die Oblastverwaltung ist das ausführende Organ der Oblast und unterstützt den Oblastverwalter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.


    (2) Die Oblastverwaltung setzt die vom Präsidenten und der Regierung der Volksrepublik Pelagonien erlassenen Weisungen um, bereitet Entscheidungen des Oblastverwalters vor und führt diese aus.


    (3) Die Oblastverwaltung gliedert sich in Abteilungen für öffentliche Ordnung, Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt, Bildung und soziale Angelegenheiten. Die Gliederung kann vom Oblastverwalter mit Zustimmung der Regierung der Volksrepublik Pelagonien angepasst werden.


    (4) Die Oblastverwaltung ist gegenüber dem Oblastverwalter rechenschaftspflichtig. Der Oblastverwalter bestellt die leitenden Mitarbeiter der Oblastverwaltung und ist für die Organisation und Funktionsfähigkeit der Verwaltung verantwortlich.


    Artikel 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.


    Stimmen Sie mit Da oder Ne. Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    Da die Domovina gerade in Zeiten des Wandels ist, schlage ich vor einen Parteitag abzuhalten nach Ende der Bundespräsidentschaftswahlen und um das kommende Jahr zu planen. Da auch die technische Verwaltung gerade nicht mehr den modernen Standards entspricht, so wie mir das meine Enkelin erklärt hat, liste ich hier mal alle Mitglieder auf:


    Ilija Bogunović

    Aleksandar Ćetković
    Janko Jednić

    Herta Markiević

    Nikola Mihajlov

    Mira Vasilevska


    Ziel wäre eine Revision des Statuts, die Wahl einer zukunftsfähigen Parteispitze und die Verabschiedung der neuen Darstellung.

    Weitere Informationen folgen. Der Parteitag wird in meiner Heimatstadt Portograd stattfinden, dann muss meine Urenkelin mich nicht so weit fahren.

    Die meisten rechten Wähler sollen zu PROGRES abgewandert sein.

    Die meisten Patrioten haben wohl eher von ihrem Recht auf nicht wählen zu gehen Gebrauch gemacht! Und das ist nachvollziehbar. Wenn die einzige Wahl ist, zwischen totaler Arbeiterselbstverwaltung, etwas weniger Arbeiterselbstverwaltung und einer christlichen Spinnerin ist? Mich hätte es gefreut wenn mein alter Weggefährte

    Đorđe Vještica es wieder in die BV geschafft hätte. Aber Politker wie wir, wie Radenković, waren nicht mehr gefragt. Und in meiner neuen Heimat der Domovina, sind leider die Strukturen weiter zu klein.

    Landschaftsschutzgesetz

    (Закон за заштита на пределот)


    Člen 1 – Ziel des Gesetzes

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der natürlichen Landschaft, der ökologischen Vielfalt und des kulturell gewachsenen Raumes der Volksrepublik Pelagonien vor möglichen Beeinträchtigungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.

    (2) Der Erhalt der Lebensräume geschützter Tierarten, insbesondere von Zugvögeln und Fledermäusen, sowie der Schutz des charakteristischen Landschaftsbildes gelten als vorrangige Interessen des pelagonischen Volkes.


    Člen 2 – Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.


    Člen 3 – Genehmigungspflicht

    (1) Windkraftanlagen dürfen nur nach vorheriger Einzelfallgenehmigung errichtet werden.

    (2) Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn alle Anforderungen dieses Gesetzes vollständig erfüllt sind.

    (3) Ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit Einspruchsrecht der Anwohner ist verpflichtend.


    Člen 4 – Mindestabstände

    (1) Zu Wohnbebauung ist ein Mindestabstand von 1.000 Metern einzuhalten.

    (2) Zu Schutzgebieten ist ein Mindestabstand von 3.000 Metern einzuhalten. Schutzgebiete sind Gebiete, die aufgrund besonderer ökologischer, landschaftlicher oder naturschutzrechtlicher Bedeutung unter staatlichen Schutz gestellt sind.

    (3) In Waldgebieten ist die Errichtung von Windkraftanlagen untersagt.


    Člen 5 – Umwelt- und Artenschutz

    (1) Vor der Genehmigung ist ein unabhängiges, umfassendes Umweltverträglichkeitsgutachten durchzuführen.

    (2) Wird eine erhebliche Gefährdung geschützter Arten festgestellt, ist die Genehmigung zu verweigern.

    (3) Der Betrieb ist so zu gestalten, dass Vogelschlag und Beeinträchtigungen von Fledermäusen auf ein vernachlässigbares Maß reduziert werden.

    (4) Nachtabschaltungen in Zeiten hoher Fledermausaktivität sind verpflichtend.


    Člen 6 – Technische Anforderungen

    (1) Alle Windkraftanlagen müssen mit wirksamen Schall- und Schattenwurfreduzierern ausgestattet sein.

    (2) Der zulässige Dauerschallpegel am nächsten Wohnhaus darf 30 dB(A) nachts nicht überschreiten.

    (3) Infraschall-Emissionen müssen auf ein medizinisch unbedenkliches Maß begrenzt werden.


    Člen 7 – Rückbau und Entsorgung

    (1) Für jede Anlage ist bereits bei Genehmigung ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vorzulegen.

    (2) Die vollständige Entsorgung aller Komponenten, einschließlich der Rotorblätter, ist spätestens 6 Monate nach Außerbetriebnahme nachzuweisen.

    (3) Die Verwendung nicht-recycelbarer Materialien ist unzulässig.


    Člen 8 – Übergangsbestimmungen

    Bereits genehmigte oder errichtete Windkraftanlagen, die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten stillgelegt, angepasst oder auf Kosten der Betreiber demontiert werden.


    Člen 9 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.


    Stimmen Sie mit Da oder Ne. Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    Landschaftsschutzgesetz

    (Закон за заштита на пејзажот)


    Člen 1 – Ziel des Gesetzes

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der natürlichen Landschaft, der ökologischen Vielfalt und des kulturell gewachsenen Raumes der Volksrepublik Pelagonien vor den Auswirkungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.

    (2) Der Erhalt der Lebensräume geschützter Tierarten, insbesondere von Zugvögeln und Fledermäusen, sowie der Schutz des charakteristischen Landschaftsbildes gelten als vorrangige Interessen des pelagonischen Volkes.


    Člen 2 – Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.


    Člen 3 – Verbot von Windkraftanlagen

    (1) Die Errichtung, der Betrieb sowie jede Form der Erweiterung oder Reaktivierung von Windkraftanlagen sind untersagt.

    (2) Unter Windkraftanlagen im Sinne dieses Gesetzes fallen alle technischen Bauwerke, deren Zweck die Umwandlung von Windenergie in elektrische oder mechanische Energie ist, unabhängig von Leistung, Höhe oder technischer Ausführung.

    (3) Das Verbot erstreckt sich auch auf Kleinwindkraftanlagen, Demonstrationsanlagen sowie Versuchseinrichtungen jeder Art, unabhängig von Standort, Zweck oder technischer Ausführung.


    Člen 4 – Rückbaupflicht

    (1) Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Windkraftanlagen müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig rückgebaut werden.

    (2) Der Rückbau hat unter besonderer Rücksichtnahme auf Boden, Wasser und Vegetation zu erfolgen.

    (3) Materialien, insbesondere Rotorblätter aus Verbundstoffen, sind ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu recyceln.

    (4) Die betroffenen Flächen sind durch geeignete Maßnahmen in einen naturnahen Zustand zu überführen.

    (5) Die staatlichen Umwelt- und Naturschutzbehörden sind berechtigt, nicht fristgerecht zurückgebaute oder verbotene Anlagen zu demontieren und dem Betreiber sämtliche Kosten in Rechnung zu stellen.


    Člen 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.


    Der Abgeordnete Nikolov hat das Wort.

    Nach der vollumfänglichen Debatte und dem durch die Präsidentin stattgegebenen Änderungsantrag des Abgeordneten Nikolovs, darf ich nach dem Ende der Sommerpause die Abgeordneten zur Abstimmung bitten.


    Verfassungsänderungsgesetz zur Amtszeit des Präsidenten

    §1 - Umfang der Änderung


    Artikel 13 der pelagonischen Verfassung soll wie folgt geändert werden:

    Im Falle des Todes, des Rücktritts oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.


    Endet die Amtszeit des Präsidenten regulär, ohne dass ein Nachfolger sein Amt antritt, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung vorläufig das Präsidentenamt.


    Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden.

    §2 - Inkrafttreten

    Die neue Verfassung tritt am Tag nach ihrem Beschluss in Kraft.


    Stimmen Sie mit Da oder Ne. Die Abstimmung dauert fünf Tage. Eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen von 2/3 ist notwendig.