Sehr löblich der Vorschlag, hinzu kommt auch dass wir mal wieder über den Vorsitz quatschen müssen. Aber vielleicht stellen wir das noch ein paar Tage hinten an.
Beiträge von Nikola Mihajlov
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Durch Bundesratbeschluß haben wir den Austritt aus dem BP nun erreicht. Ich habe selbiges dem BP mitgeteilt, weiß aber nicht ob das noch von Seite des Präsidenten erfolgen muss. In 28 Tagen sind wir dann offiziell draußen.
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Die Abstimmung ist beendet.
Der Antrag wurde mit 2 Da Stimmen und keiner Gegenstimme angenommen. -
Pelagonija: Da
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Wahlbeginn war nun doch, heute, 18:50 Uhr.
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Ja, ich war unaufmerksam. Und mir war nicht bewusst, wie in Severanien die GO des Bundesrats läuft. Ich dachte immer: Warum stellt der Reiswein immer Antrag auf Debatte *g*
Ich sag euch nur: ich find das nicht gut. Dieses Ding binnen drei Tagen Antrag auf Debatte, sonst zur Abstimmung. Das funktioniert für mich in einer Mikronation nicht all zu gut, sobald diese heterogener wird. Vor allem finde ich es schade, dass man durch diesen Faktor Diskussionen ausspart, die durch diesen Zeitfaktor, RL bedingt, einfach wegfallen können.Ich war jetzt grad kurz davor die GO auf eigene Faust zu ändern und darüber diskutieren zu lassen. Aber lasst uns erst mal darüber reden, ihr seid bestimmt auch der Meinung gerade dieser Zeitfaktor bringt Vorteile.
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Oh ich war wohl gerade zu sehr mit kaysteranischem Recht befasst...
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Bzgl. der Anfrage des Aurorianers: Ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll. Wir haben zwar Vertrag und so (wo denn eigentlich? *g*) - aber Aurora sehe ich gerade nicht als wichtig an. Vielleicht sollten wir es zu einem waschechten Konflikt kommen lassen im Zuge der Entsendung. So haben wir evtl. die Möglichkeit in Zukunft ohne Simschweinerei Aurora als doof zu bezeichnen

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Aufgrund technischer Probleme wird die Wahl erst in den kommenden Tagen starten.
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Die Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien stellt folgenden Antrag:
ZitatAlles anzeigenGesetz über die Steuererhebung (SteuerG)
§ 1 (Allgemeines)
Um das Steuereinkommen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu gewährleisten, die Rechte der Steuerzahler zu schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, wird dieses Gesetz bestimmt.§ 2 (Steuerpflicht)
Steuerpflichtig sind alle Staatsangehörigen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sowie alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.§ 3 (Einkommensteuer)
Die Einkommensteuer (Porez na dohodak) wird von den Steuerpflichtigen auf persönliches und betriebliches Einkommen erhoben. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent bei Löhnen und Gehältern oberhalb eines jährlichen Freibetrages von 12.000 Talir und 25 Prozent bei anderen Einkommen.§ 4 (Gewinnsteuer)
Die Gewinnsteuer (Porez na dobit) ist von allen Handelsgesellschaften zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist der gesamte Zugewinn seit der letzten Erhebung. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent.§ 5 (Vermögensteuer)
Die Vermögensteuer (Porez na imanje) ist von allen Privatpersonen und Unternehmen zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist das gesamte Vermögen abzüglich der Schulden. Der Steuersatz beträgt 1 Prozent bei einem Nettovermögen über 60.000 Talir, 2 Prozent bei einem Nettovermögen über 120.000 Talir und 3 Prozent bei einem Nettovermögen über 240.000 Talir.§ 6 (Verbrauchssteuer)
(1) Die Verbrauchssteuer (Porez na potroŠ¡nju) wird auf den Kauf von Gütern und den Verbrauch von Rohstoffen und Energie erhoben. Bemessungsgrundlage ist bei Gütern das gezahlte Entgelt; bei Rohstoffen und Energie die gekaufte Menge. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent.
(2) Von der Verbrauchssteuer befreit sind:
1. Wasser, Lebensmittel und Futtermittel;
2. Medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen;
3. Für den Export bestimmte Güter;
4. Mieten und Pachten;
5. Dienstleistungen mit Ausnahme des Güter- und Personenverkehrs sowie der Energieversorgung;
6. Kulturelle Veranstaltungen.
(3) Ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent wird erhoben auf:
1. die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften;
2. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel;
3. die Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.§ 7 (Verteilung der Steuereinnahmen)
Die Einnahmen aus der Verbrauchssteuer entfallen auf den Bund. Von den Einnahmen aus Einkommen-, Gewinn- und Vermögensteuer entfallen jeweils 10 % auf die Republiken; der Rest wird nach Einwohnerzahl auf die Republiken verteilt.§ 8 (Vollzug)
Zuständig für die Steuererhebung, die Erforschung von Steuerstraftaten und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ist die severanische Steuerverwaltung (Poreska uprava) unter Aufsicht des Präsidenten.§ 9 (Inkrafttreten)
Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft.Bitte stimmen Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
Die Abstimmung dauert 5 Tage. -

Die Republik Vesteran beantragt:ZitatAls Vertreter der Republik Vesteran beantrage ich den Austritt aus dem Bejdоinger Pakt.
Bitte Antworten Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
Die Abstimmung dauert 5 Tage. -

Die Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien hat folgenden Antrag gestellt.
ZitatAlles anzeigenGesetz über Auslandsvertretungen
§ 1 – Grundlagen
Auslandsvertretungen sind dauerhaft eingerichtete völkerrechtliche Vertretungen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Ausland. Sie werden unterschieden in diplomatische und konsularische Auslandsvertretungen.§ 2 – Diplomatische Vertretungen
(1) Eine Botschaft ist eine ständige diplomatische Vertretung im Empfangsstaat.
(2) Aufgabe einer diplomatischen Vertretung ist es unter anderem,
a) die Interessen Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und ihrer Angehörigen im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen;
b) mit der Regierung des Empfangsstaats zu verhandeln;
c) sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im Empfangsstaat zu unterrichten und darüber an die Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu berichten;
d) freundschaftliche Beziehungen zwischen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und dem Empfangsstaat zu fördern und ihre wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen auszubauen.
(3) Eine Diplomatische Vertretung wird von einem Botschafter geleitet.§ 3 – Konsularische Vertretungen
(1) Konsulate sowie Konsularabteilungen bei Botschaften nehmen die Interessen der Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Empfangsstaat wahr.
(2) Die konsularischen Aufgaben bestehen darin,
a) den Angehörigen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien, und zwar sowohl natürlichen als auch juristischen Personen, Hilfe und Beistand zu leisten;
b) sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im kommerziellen, wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Leben des Empfangsstaats zu unterrichten, an die Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien darüber zu berichten und interessierten Personen Auskünfte zu erteilen;
c) den Angehörigen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Pässe und Reiseausweise und den Personen, die sich in die Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu begeben wünschen, Sichtvermerke oder entsprechende Urkunden auszustellen;
d) notarielle, zivilstandsamtliche und ähnliche Befugnisse auszuüben sowie bestimmte Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, soweit die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats dem nicht entgegenstehen.
(3) Konsulate sowie Konsularabteilungen bei Botschaften werden von einem Konsul geleitet.§ 4 - Völkerrechtliche Vertretungen fremder Staaten
(1) Staaten, mit denen die Sozialistische Bundesrepublik Severanien diplomatische Beziehungen unterhält, können auf eigenen Wunsch Botschafter und Konsuln in das Hoheitsgebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien entsenden.
(2) Botschafter und Konsuln fremder Staaten werden durch den Präsidenten oder einer von ihm beauftragten Person akkreditiert. Akkreditierte Botschafter und Konsuln genießen diplomatische Immunität.
(3) Der Präsident kann die Akkreditierung jederzeit unter Angaben von Gründen widerrufen und Botschafter sowie Konsuln fremder Staaten ausweisen. Die Ausweisung ist der jeweiligen Regierung und dem Betroffenen mitzuteilen.
(4) Die Räumlichkeiten einer völkerrechtlichen Vertretung sind unverletzlich. Eine Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung ist nur auf richterliche Anordnung zulässig.
(5) Der Empfangsstaat hat alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten seiner Vertretung vor jedem unbefugten Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen.§ 5 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.Bitte stimmen Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
Die Abstimmung dauert 5 Tage. -

Auf Antrag der Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien:
ZitatAlles anzeigenGesetz über die Autonomen Provinzen
§ 1 – Änderung der Verfassung
Die Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien wird ergänzt:1. Als neuer Artikel 6, Absatz 2b wird ergänzt: „Beratende Mitglieder des Bundesrates sind die Vertreter der Autonomen Provinzen. Sie haben auf allen Sitzungen des Bundesrates Rederecht.“
2. Als neuer Artikel 8b mit dem Titel „Autonome Provinzen“ wird ergänzt: „(1) Der Bundesrat kann durch völkerrechtlichen Vertrag den Beitritt von Gebietskörperschaften zum Bundesgebiet der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien als Autonome Provinzen beschließen.
(3) Die vollziehenden, gesetzgeberischen und rechtsprechenden Körperschaften der Autonomen Provinzen besitzen abweichend von dieser Verfassung alle Kompetenzen, die innenpolitischer Natur sind.
(4) Die völkerrechtliche Vertretung der Autonomen Provinzen wird ohne Ausnahme vom Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien oder einem durch ihn Delegierten ausgeübt.“§ 2 – Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit Verkündung in Kraft.Bitte stimmen Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
Die Abstimmung dauert 5 Tage. -
*mit den mitteln seiner beschränkten novarischen sprachkenntnisse und aussprache*
milegradcie! -
Aufgrund der Weihnachtspause des katholischen Teils der Bevölkerung im Prasovo werden ausstehende Anträge erst ab kommenden Samstag wieder zur Debatte gestellt.
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Ab 24. weg, kein Netz, ab 27. wieder da. Halleluja.
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Willkommen!
Ich hoffe demnächst läuft unser Unterboard wieder. Dann erhalten alle ihre Zugangsdaten für den internen Bereich. -
Ich glaube das kann man nicht so einfach in Aressinien einführen. Und auch ich als Pelagonier sage: eine Frau gehört hinter den Herd oder an die Waffen für das Vaterland!
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ZitatAlles anzeigen
Original von NataŠ¡a Jović
"blau" = verbündet
"grün" = freundschaftlich
"gelb" = belastet
"rot" = KriegIch schlage noch vor "lindgrün" für den Status "stabil" einzuführen
Im Ernst, ich glaub stabil wäre ganz gut als Zwischending von belastet und freundschaftlich. -
Wenn ich doch nur Ahnung von so etwas hätte
