Beiträge von Nikola Mihajlov

    Werte Parteimitglieder,

    ich muss für dieses Ergebnis die volle Verantwortung übernehmen. Statt die Partei langsam wieder aufzubauen, habe ich versucht, mit einer Haurucktaktik die Partei bei den Wahlen neu zu etablieren. Das war ein Fehler. Ich habe geglaubt, Entschlossenheit könne fehlende Strukturen ersetzen. Ich habe auch Tempo mit Stärke verwechselt…aber die Politik folgt anderen Gesetzen als operative Arbeit.


    Wir wollten Geschlossenheit demonstrieren, stattdessen habe ich Reibung erzeugt. Die Domovina braucht jetzt keine Rechtfertigungen, sondern einen strukturierten Neuaufbau, so wie es eigentlich von Anfang an hätte laufen müssen. Sie braucht Geduld, klare Prioritäten und eine Führung, die langfristig denkt.

    Ich werde der Partei weiterhin als einfaches Mitglied dienen. Ich danke Ihnen für das Vertrauen, das mir gegeben wurde. Und ich akzeptiere das Urteil der Wähler ohne Vorbehalt.

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    Liebe Bürgerinnen und Bürger,


    Wir wollen den Agrarsektor gezielt stärken. Landwirtschaft ist kein Randthema, sondern Grundlage unserer Versorgungssicherheit und regionalen Stabilität. Wer seine Ernährung nicht sichern kann, macht sich abhängig. Deshalb investieren wir in moderne Technik, Infrastruktur und Planungssicherheit für unsere Betriebe.


    In der Außenpolitik setzen wir auf Realismus. Ein vollständiger Rückzug aus Zedarien würde unseren Einfluss schwächen, ohne die Lage dort zu verbessern. Wir setzen auf wirtschaftliche Einbindung und strategische Partnerschaften statt auf symbolische Distanz.


    Institutionell braucht der Bund Klarheit. Der ehemalige Rat der Bürger hat Verantwortlichkeiten verwischt und Entscheidungsprozesse verlangsamt. Wir wollen ihn abschaffen und durch einen handlungsfähigen und breiten Bundesrat ersetzen. Jede Republik entsendet ihre gewählten Präsidenten sowie Bundesdelegierte. So schaffen wir klare Zuständigkeiten und echte föderale Verantwortung.


    DOMOVINA steht für Ordnung, Wachstum und Verlässlichkeit. Für einen Staat, der funktioniert. Für eine Wirtschaft, die trägt. Und für einen Föderalismus, der entscheidet statt diskutiert.


    Wenn Sie diesen Weg unterstützen, dann geben Sie uns Ihr Vertrauen.


    Ich bin Nikola Mihajlov.

    Viele von Ihnen kennen mich seit Jahren – als Gründer der NAPRED, als ehemaligen Außenminister und als Präsident Pelagoniens. Ich habe lange im Geheimdienst und in der Armee für Vesteran gedient. Mein Leben stand immer im Dienst unseres Landes. Ich bin Patriot. Ich liebe meine Heimat.


    Und gerade weil ich älter geworden bin, weiß ich: Politik endet nicht mit einer Amtszeit. Sie wirkt in das Leben unserer Kinder und Enkel hinein. Ich trage Verantwortung für das, was sie einmal erben werden – an Stabilität, an Sicherheit, an Identität.


    Diese Verantwortung treibt mich an, mich erneut um das höchste Amt zu bewerben.


    Nicht aus Ehrgeiz. Sondern aus Pflichtgefühl.


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    NIKOLA 2026


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    Ich würde gerne für die Bundesversammlung kandidieren. Hätte einer der anderen Domovina Leute Lust zu kandidieren ?

    Ich würde gerne eine Liste einreichen und bitte um Bewerbungen für die Wahl zur Bundesversammlung. Gerne trete auch ich an. Ob wir bereits die Stärke besitzen bei der Wahl zum Bundespräsidenten teilzunehmen stelle ich mal in Frage.

    Ich würde anregen, den Generalsekretär nicht zwingend an die Präsidiumsmitgliedschaft zu knüpfen, sondern einfach direkt von der MV wählen zu lassen.

    I. Name, Sitz und Grundsätze


    1. Die Partei trägt den Namen Domovina.

    2. Sitz der Bundespartei ist Vinaši, Vesteran.

    3. Domovina steht für:

    • Patriotismus mit Verantwortung,

    • Respekt vor regionaler Vielfalt,

    • Frei wirtschaften – mit Maß und sozialer Moral

    • Der Staat soll schützen, nicht bevormunden.


    II. Föderaler Aufbau


    1. Die Partei gliedert sich in Landesverbände entsprechend den Teilrepubliken Severaniens.

    2. Jeder Landesverband organisiert sich eigenständig, auf Grundlage dieses Statuts.

    3. Die Bundespartei ist das koordinierende Dach, nicht übergeordnet, sondern gleichgeordnet.



    III. Mitgliedschaft


    1. Mitglied kann jede Person ab 16 Jahren werden, die:

    • das Statut anerkennt,

    • sich zum Programm bekennt,

    • aktiv mitwirken möchte.

    2. Die Aufnahme erfolgt über den zuständigen Landesverband wird jedoch im Zentralregister erfasst.

    3. Ausschlüsse werden vom Landesverband beschlossen. Im Streitfall entscheidet das Bundesschiedsgericht.



    IV. Präsidium


    1. Das Präsidium ist das oberste Leitungsorgan der Bundespartei.

    2. Es besteht aus je einem stimmberechtigten Vertreter jedes Landesverbands.

    3. Das Präsidium trifft alle grundlegenden politischen und organisatorischen Entscheidungen.

    4. Jeder Landesverband bestimmt selbst, wer ihn im Präsidium vertritt.


    V. Generalsekretär der Partei


    1. Der/die Generalsekretär/in der Partei wird von der Mitgliederversammlung des Bundesparteitags gewählt.

    2. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.


    VI. Bundesparteitag


    1. Der Bundesparteitag findet mindestens alle zwei Jahre statt.

    2. Aufgaben:

    a) Wahl des Generalsekretärs (siehe V.);

    b) Grundsatzbeschlüsse und Leitlinien;

    c) Aussprache und Beratung zu bundespolitischen Themen;

    d) beschließt Änderungen des Parteiprogramms;

    e) verabschiedet Wahlprogramme;

    3. Der Parteitag ist das Forum der gesamten Partei, das Präsidium bleibt aber das operative Entscheidungsorgan.


    VII. Landesverbände


    1. Landesverbände sind in allen Teilrepubliken eigenständig tätig.

    2. Sie führen eigene Programme, Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit durch.

    3. Sie führen den Namen Domovina vor ihrer Eigenbezeichnung.

    4. Sie entsenden ein Mitglied in das Präsidium der Bundespartei.


    VIII. Schlussbestimmungen


    1. Dieses Statut tritt nach Annahme durch die Mitglieder der Domovina NSS in Kraft.

    2. Änderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundesparteitags.

    Es war sicher nicht immer leicht, das widerspenstige Land über Jahre hinweg substantiell zu stützen.

    Gott vergib ihnen, bei ihrer Historie mit Drull. Wir Vesteraner 50+ – um mal als alter Portograder zu sprechen der lange genug Imperia und Ratelon als höchste staatliche Instanz ertragen musste – sollten uns nur zu gut erinnern, dass es auch nicht immer einfach umgekehrt ist.

    Staatliche Symbole sollten staatlichen Institutionen vorbehalten bleiben.

    Sie haben eine seltsame Sichtweise, wann sie den Staat darstellen wollen und wann nicht. Wir reden hier über einen, ja eigentlich den Verdienstorden des Landes und sie wollen keine staatlichen Symbole nutzen? Stattdessen stellen sie etwas vor, was genauso gut der Jedinstvo-Preis in Zink für ideologische Konformität in Pelagonien sein könnte.

    Völlig unerklärlich, dass die Werktätigen lieber Macher statt Schurbler wählen.

    Hat Ihnen eigentlich nicht gereicht Pelagonien kaputt zu machen? Machen Sie jetzt auch noch Severnanien kaputt? Dem Schwurbelflügel gehören Sie ja schon an - das hat die Nikolo'vsche Jedinstvo zumindest im Parlamentsbetrieb gezeigt. So langsam zeigt sich dass die Schwurbelinstvo eine machtsichernde Schande darstellt, die ihr Volk erst dumm macht und dann für dumm verkauft.

    Gesetz über die Stiftung und Verleihung der Auszeichnung „Held der Arbeit“ der Volksrepublik Pelagonien


    Präambel

    Die Volksversammlung der Volksrepublik Pelagonien würdigt die herausragenden Leistungen der Werktätigen, die durch Tatkraft, Eigeninitiative und verantwortungsbewusstes Handeln den Fortschritt von Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft fördern. Dieses Gesetz dient der öffentlichen Anerkennung jener, die durch beispielhafte Arbeit die Gemeinschaft stärken und zum Wohl des Volkes beitragen.


    Artikel 1 – Stiftung

    (1) Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien stiftet die Auszeichnung „Held der Arbeit“.

    (2) Die Auszeichnung ehrt besondere Leistungen, die dem Allgemeinwohl dienen, die Zusammenarbeit fördern und die Ideale von Solidarität, Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Tatkraft verkörpern.


    Artikel 2 – Voraussetzungen der Verleihung

    (1) Die Auszeichnung kann an Einzelpersonen, Organisationen der vereinigten Arbeit, Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen verliehen werden, die durch herausragende Verdienste im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen oder sozialen Bereich die Entwicklung der Volksrepublik Pelagonien in bedeutender Weise gefördert haben.

    (2) Die zu würdigenden Leistungen sollen als Vorbild für andere dienen, das Zusammenwirken von Eigeninitiative und kollektiver Verantwortung stärken und die Entwicklung der Volksrepublik Pelagonien nachhaltig fördern.


    Artikel 3 – Verleihung

    (1) Vorschläge zur Verleihung können von Organisationen der vereinigten Arbeit, Gemeinden, Gewerkschaften, wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen sowie anderen gesellschaftlichen Organisationen eingebracht werden.

    (2) Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien entscheidet über die Verleihung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedeutung der Leistung.


    Artikel 4 – Rechte und Pflichten der Ausgezeichneten

    (1) Die Auszeichnung „Held der Arbeit“ verleiht das Recht auf öffentliche Anerkennung und Würdigung der geleisteten Arbeit.

    (2) Die Ausgezeichneten sollen als Vorbilder wirken und durch ihr Beispiel die Ideale von Eigeninitiative, Solidarität und kollektiver Verantwortung in der Gesellschaft fördern.


    Artikel 5 – Form der Auszeichnung

    (1) Die Auszeichnung wird in Form einer Medaille mit Urkunde verliehen.

    (2) Die Medaille trägt die Inschrift „Херој на трудот“ und zeigt in ihrer Mitte einen gekreuzten Hammer und eine Schreibfeder als Symbol der Einheit von körperlicher und geistiger Arbeit, umschlossen von einem Lorbeerkranz. Sie ist goldfarben ausgeführt und wird an einem rot-gelben Band getragen. Gestaltung und Symbolik sollen die Werte der Volksrepublik Pelagonien widerspiegeln und die beispielhafte Tatkraft der Geehrten sichtbar machen.


    Artikel 6 – Aberkennung

    (1) Die Auszeichnung „Held der Arbeit“ kann aberkannt werden, wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine Verleihung zum Zeitpunkt der Auszeichnung ausgeschlossen hätten.

    (2) Über die Aberkennung entscheidet der Präsident der Volksrepublik Pelagonien.


    Artikel 7 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.


    Der Präsident hat das Rederecht.

    Ich schlage folgendes, neues Statut vor:


    I. Name, Sitz und Grundsätze

    1. Die Partei trägt den Namen Domovina.

    2. Sitz der Bundespartei ist Vinaši, Vesteran.

    3. Domovina steht für:

    • Patriotismus mit Verantwortung,

    • Respekt vor regionaler Vielfalt,

    • Frei wirtschaften – mit Maß und sozialer Moral

    • Der Staat soll schützen, nicht bevormunden.


    II. Föderaler Aufbau


    1. Die Partei gliedert sich in Landesverbände entsprechend den Teilrepubliken Severaniens.

    2. Jeder Landesverband organisiert sich eigenständig, auf Grundlage dieses Statuts.

    3. Die Bundespartei ist das koordinierende Dach, nicht übergeordnet, sondern gleichgeordnet.



    III. Mitgliedschaft


    1. Mitglied kann jede Person ab 16 Jahren werden, die:

    • das Statut anerkennt,

    • sich zum Programm bekennt,

    • aktiv mitwirken möchte.

    2. Die Aufnahme erfolgt über den zuständigen Landesverband wird jedoch im Zentralregister erfasst.

    3. Ausschlüsse werden vom Landesverband beschlossen. Im Streitfall entscheidet das Bundesschiedsgericht.



    IV. Präsidium


    1. Das Präsidium ist das oberste Leitungsorgan der Bundespartei.

    2. Es besteht aus je einem stimmberechtigten Vertreter jedes Landesverbands.

    3. Das Präsidium trifft alle grundlegenden politischen und organisatorischen Entscheidungen.

    4. Jeder Landesverband bestimmt selbst, wer ihn im Präsidium vertritt.


    V. Generalsekretär der Partei


    1. Der/die Generalsekretär/in der Partei wird von der Mitgliederversammlung des Bundesparteitags gewählt.

    2. Kandidieren können nur Personen, die aktuell Mitglied des Präsidiums sind.

    3. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

    4. Sollte kein Präsidiumsmitglied kandidieren, ernennt das Präsidium stattdessen eine/n Generalsekretär/in zur kommissarischen Leitung.

    5. Der Generalsekretär kann auch außerhalb des Präsidiums stehen, ist aber dem Präsidium rechenschaftspflichtig.


    VI. Bundesparteitag


    1. Der Bundesparteitag findet mindestens alle zwei Jahre statt.

    2. Aufgaben:

    a) Wahl des Generalsekretärs (siehe V.);

    b) Grundsatzbeschlüsse und Leitlinien;

    c) Aussprache und Beratung zu bundespolitischen Themen;

    d) beschließt Änderungen des Parteiprogramms;

    e) verabschiedet Wahlprogramme;

    3. Der Parteitag ist das Forum der gesamten Partei, das Präsidium bleibt aber das operative Entscheidungsorgan.


    VII. Landesverbände


    1. Landesverbände sind in allen Teilrepubliken eigenständig tätig.

    2. Sie führen eigene Programme, Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit durch.

    3. Sie führen den Namen Domovina vor ihrer Eigenbezeichnung.

    4. Sie entsenden ein Mitglied in das Präsidium der Bundespartei.


    VIII. Schlussbestimmungen


    1. Dieses Statut tritt nach Annahme durch die Mitglieder der Domovina NSS in Kraft.

    2. Änderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundesparteitags.