Beiträge von Nikola Mihajlov

    Es war sicher nicht immer leicht, das widerspenstige Land über Jahre hinweg substantiell zu stützen.

    Gott vergib ihnen, bei ihrer Historie mit Drull. Wir Vesteraner 50+ – um mal als alter Portograder zu sprechen der lange genug Imperia und Ratelon als höchste staatliche Instanz ertragen musste – sollten uns nur zu gut erinnern, dass es auch nicht immer einfach umgekehrt ist.

    Staatliche Symbole sollten staatlichen Institutionen vorbehalten bleiben.

    Sie haben eine seltsame Sichtweise, wann sie den Staat darstellen wollen und wann nicht. Wir reden hier über einen, ja eigentlich den Verdienstorden des Landes und sie wollen keine staatlichen Symbole nutzen? Stattdessen stellen sie etwas vor, was genauso gut der Jedinstvo-Preis in Zink für ideologische Konformität in Pelagonien sein könnte.

    Völlig unerklärlich, dass die Werktätigen lieber Macher statt Schurbler wählen.

    Hat Ihnen eigentlich nicht gereicht Pelagonien kaputt zu machen? Machen Sie jetzt auch noch Severnanien kaputt? Dem Schwurbelflügel gehören Sie ja schon an - das hat die Nikolo'vsche Jedinstvo zumindest im Parlamentsbetrieb gezeigt. So langsam zeigt sich dass die Schwurbelinstvo eine machtsichernde Schande darstellt, die ihr Volk erst dumm macht und dann für dumm verkauft.

    Gesetz über die Stiftung und Verleihung der Auszeichnung „Held der Arbeit“ der Volksrepublik Pelagonien


    Präambel

    Die Volksversammlung der Volksrepublik Pelagonien würdigt die herausragenden Leistungen der Werktätigen, die durch Tatkraft, Eigeninitiative und verantwortungsbewusstes Handeln den Fortschritt von Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft fördern. Dieses Gesetz dient der öffentlichen Anerkennung jener, die durch beispielhafte Arbeit die Gemeinschaft stärken und zum Wohl des Volkes beitragen.


    Artikel 1 – Stiftung

    (1) Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien stiftet die Auszeichnung „Held der Arbeit“.

    (2) Die Auszeichnung ehrt besondere Leistungen, die dem Allgemeinwohl dienen, die Zusammenarbeit fördern und die Ideale von Solidarität, Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Tatkraft verkörpern.


    Artikel 2 – Voraussetzungen der Verleihung

    (1) Die Auszeichnung kann an Einzelpersonen, Organisationen der vereinigten Arbeit, Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen verliehen werden, die durch herausragende Verdienste im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen oder sozialen Bereich die Entwicklung der Volksrepublik Pelagonien in bedeutender Weise gefördert haben.

    (2) Die zu würdigenden Leistungen sollen als Vorbild für andere dienen, das Zusammenwirken von Eigeninitiative und kollektiver Verantwortung stärken und die Entwicklung der Volksrepublik Pelagonien nachhaltig fördern.


    Artikel 3 – Verleihung

    (1) Vorschläge zur Verleihung können von Organisationen der vereinigten Arbeit, Gemeinden, Gewerkschaften, wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen sowie anderen gesellschaftlichen Organisationen eingebracht werden.

    (2) Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien entscheidet über die Verleihung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedeutung der Leistung.


    Artikel 4 – Rechte und Pflichten der Ausgezeichneten

    (1) Die Auszeichnung „Held der Arbeit“ verleiht das Recht auf öffentliche Anerkennung und Würdigung der geleisteten Arbeit.

    (2) Die Ausgezeichneten sollen als Vorbilder wirken und durch ihr Beispiel die Ideale von Eigeninitiative, Solidarität und kollektiver Verantwortung in der Gesellschaft fördern.


    Artikel 5 – Form der Auszeichnung

    (1) Die Auszeichnung wird in Form einer Medaille mit Urkunde verliehen.

    (2) Die Medaille trägt die Inschrift „Херој на трудот“ und zeigt in ihrer Mitte einen gekreuzten Hammer und eine Schreibfeder als Symbol der Einheit von körperlicher und geistiger Arbeit, umschlossen von einem Lorbeerkranz. Sie ist goldfarben ausgeführt und wird an einem rot-gelben Band getragen. Gestaltung und Symbolik sollen die Werte der Volksrepublik Pelagonien widerspiegeln und die beispielhafte Tatkraft der Geehrten sichtbar machen.


    Artikel 6 – Aberkennung

    (1) Die Auszeichnung „Held der Arbeit“ kann aberkannt werden, wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine Verleihung zum Zeitpunkt der Auszeichnung ausgeschlossen hätten.

    (2) Über die Aberkennung entscheidet der Präsident der Volksrepublik Pelagonien.


    Artikel 7 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.


    Der Präsident hat das Rederecht.

    Ich schlage folgendes, neues Statut vor:


    I. Name, Sitz und Grundsätze

    1. Die Partei trägt den Namen Domovina.

    2. Sitz der Bundespartei ist Vinaši, Vesteran.

    3. Domovina steht für:

    • Patriotismus mit Verantwortung,

    • Respekt vor regionaler Vielfalt,

    • Frei wirtschaften – mit Maß und sozialer Moral

    • Der Staat soll schützen, nicht bevormunden.


    II. Föderaler Aufbau


    1. Die Partei gliedert sich in Landesverbände entsprechend den Teilrepubliken Severaniens.

    2. Jeder Landesverband organisiert sich eigenständig, auf Grundlage dieses Statuts.

    3. Die Bundespartei ist das koordinierende Dach, nicht übergeordnet, sondern gleichgeordnet.



    III. Mitgliedschaft


    1. Mitglied kann jede Person ab 16 Jahren werden, die:

    • das Statut anerkennt,

    • sich zum Programm bekennt,

    • aktiv mitwirken möchte.

    2. Die Aufnahme erfolgt über den zuständigen Landesverband wird jedoch im Zentralregister erfasst.

    3. Ausschlüsse werden vom Landesverband beschlossen. Im Streitfall entscheidet das Bundesschiedsgericht.



    IV. Präsidium


    1. Das Präsidium ist das oberste Leitungsorgan der Bundespartei.

    2. Es besteht aus je einem stimmberechtigten Vertreter jedes Landesverbands.

    3. Das Präsidium trifft alle grundlegenden politischen und organisatorischen Entscheidungen.

    4. Jeder Landesverband bestimmt selbst, wer ihn im Präsidium vertritt.


    V. Generalsekretär der Partei


    1. Der/die Generalsekretär/in der Partei wird von der Mitgliederversammlung des Bundesparteitags gewählt.

    2. Kandidieren können nur Personen, die aktuell Mitglied des Präsidiums sind.

    3. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

    4. Sollte kein Präsidiumsmitglied kandidieren, ernennt das Präsidium stattdessen eine/n Generalsekretär/in zur kommissarischen Leitung.

    5. Der Generalsekretär kann auch außerhalb des Präsidiums stehen, ist aber dem Präsidium rechenschaftspflichtig.


    VI. Bundesparteitag


    1. Der Bundesparteitag findet mindestens alle zwei Jahre statt.

    2. Aufgaben:

    a) Wahl des Generalsekretärs (siehe V.);

    b) Grundsatzbeschlüsse und Leitlinien;

    c) Aussprache und Beratung zu bundespolitischen Themen;

    d) beschließt Änderungen des Parteiprogramms;

    e) verabschiedet Wahlprogramme;

    3. Der Parteitag ist das Forum der gesamten Partei, das Präsidium bleibt aber das operative Entscheidungsorgan.


    VII. Landesverbände


    1. Landesverbände sind in allen Teilrepubliken eigenständig tätig.

    2. Sie führen eigene Programme, Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit durch.

    3. Sie führen den Namen Domovina vor ihrer Eigenbezeichnung.

    4. Sie entsenden ein Mitglied in das Präsidium der Bundespartei.


    VIII. Schlussbestimmungen


    1. Dieses Statut tritt nach Annahme durch die Mitglieder der Domovina NSS in Kraft.

    2. Änderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundesparteitags.

    Drage sestre i braćo, liebe Freundinnen und Freunde,

    liebe Kameradinnen und Kameraden der Domovina,


    ich darf euch heute von Herzen begrüßen zum Parteitag unserer Bewegung, der Domovina. Ich habe euch eingeladen, weil wir gemeinsam eine Verantwortung tragen. Eine Verantwortung für ein Severanien, das nicht in Beliebigkeit versinkt, sondern klar weiß, woher es kommt – und wohin es will.


    Wir brauchen ein Severanien mit Rückgrat.

    Ein Severanien mit den richtigen Werten. Mit Mut zum Patriotismus.

    Mit Stolz auf unser ehrliches Erbe. Und zugleich mit Platz für Freiheit, für Selbstverwirklichung, für den eigenen Weg.


    Denn unser Patriotismus ist kein Zwangskorsett. Er ist ein Angebot. Ein Versprechen: Dass jeder Mensch, der dieses Land liebt, hier seinen Platz finden kann. Dass die Heimat nicht eng, sondern stark und offen sein kann.


    Doch: Dieses Land ist nicht einheitlich. Und das ist gut so. Severanien ist ein Mosaik aus Republiken – jede mit ihrer Sprache, ihrer Geschichte, ihrer Mentalität. Und genau deshalb sagen wir heute: Die Zeit zentralistischer Belehrung ist vorbei.


    Die Republiken müssen gestärkt werden. Die Landesverbände unserer Partei müssen mehr sein als bloße Ableger – sie sollen mit eigener Stimme sprechen. Denn nur wer zuhört, kann auch führen.

    Nur wer weiß, was die Menschen in Vesteran, in Kaysteran, in Pelagonien oder in Aressinien wirklich bewegt, kann ehrliche Politik machen.


    Deshalb fordern wir: Weniger Vorschriften von oben – mehr Verantwortung vor Ort. Denn ein Bauer in Višegrad hat andere Sorgen als eine Familie in Zvonik oder ein Kleinunternehmer in Opta. Und wir nehmen alle ernst.


    Domovina war immer mehr als nur eine Partei. Sie war und ist ein Ort, wo Menschen zusammenkommen, die das Leben noch mit beiden Händen anfassen. Die nicht vergessen haben, wo ihre Wurzeln sind – und trotzdem in die Zukunft schauen.


    Lasst uns heute gemeinsam den nächsten Schritt gehen.

    Lasst uns Severanien aus der Heimat heraus gestalten. Aus den Republiken heraus.


    Živjela Domovina! Es lebe Severanien!

    Gesetz über die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien
    Закон за областите на Народната Република Пелагонија


    Artikel 1 – Begriffsbestimmung


    Die Oblast ist eine territoriale Verwaltungseinheit für die Durchführung der Regionalpolitik, die Umsetzung staatlicher Aufgaben auf lokaler Ebene sowie die Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen nationalen und lokalen Interessen.



    Artikel 2 – Benennung der Oblaste


    Die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien tragen die Namen ihrer Verwaltungssitze. Es bestehen die folgenden Oblaste:


    1. Belovo

    2. Karašova

    3. Portograd

    4. Tripolja

    5. Veligrad

    6. Višegrad


    Artikel 3 – Oblastverwalter


    (1) Jede Oblast wird von einem Oblastverwalter geleitet, der durch die Oblastverwaltung unterstützt wird.


    (2) Der Oblastverwalter übt die Aufsicht über die Gemeinden der Oblast aus und stellt die Umsetzung der staatlichen Politik, die Wahrung der nationalen Interessen sowie von Recht und öffentlicher Ordnung sicher. Er ist befugt, Beschlüsse der Gemeinden aufzuheben, wenn diese im Widerspruch zu bestehenden Rechtsvorschriften stehen.


    (3) Der Oblastverwalter handelt im Rahmen der vom Präsidenten und der Regierung der Volksrepublik Pelagonien festgelegten Weisungen.


    (4) Der Oblastverwalter wird vom Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien ernannt.



    Artikel 4 – Oblastverwaltung


    (1) Die Oblastverwaltung ist das ausführende Organ der Oblast und unterstützt den Oblastverwalter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.


    (2) Die Oblastverwaltung setzt die vom Präsidenten und der Regierung der Volksrepublik Pelagonien erlassenen Weisungen um, bereitet Entscheidungen des Oblastverwalters vor und führt diese aus.


    (3) Die Oblastverwaltung gliedert sich in Abteilungen für öffentliche Ordnung, Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt, Bildung und soziale Angelegenheiten. Die Gliederung kann vom Oblastverwalter mit Zustimmung der Regierung der Volksrepublik Pelagonien angepasst werden.


    (4) Die Oblastverwaltung ist gegenüber dem Oblastverwalter rechenschaftspflichtig. Der Oblastverwalter bestellt die leitenden Mitarbeiter der Oblastverwaltung und ist für die Organisation und Funktionsfähigkeit der Verwaltung verantwortlich.


    Artikel 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.


    Stimmen Sie mit Da oder Ne. Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    Da die Domovina gerade in Zeiten des Wandels ist, schlage ich vor einen Parteitag abzuhalten nach Ende der Bundespräsidentschaftswahlen und um das kommende Jahr zu planen. Da auch die technische Verwaltung gerade nicht mehr den modernen Standards entspricht, so wie mir das meine Enkelin erklärt hat, liste ich hier mal alle Mitglieder auf:


    Ilija Bogunović

    Aleksandar Ćetković
    Janko Jednić

    Herta Markiević

    Nikola Mihajlov

    Mira Vasilevska


    Ziel wäre eine Revision des Statuts, die Wahl einer zukunftsfähigen Parteispitze und die Verabschiedung der neuen Darstellung.

    Weitere Informationen folgen. Der Parteitag wird in meiner Heimatstadt Portograd stattfinden, dann muss meine Urenkelin mich nicht so weit fahren.

    Die meisten rechten Wähler sollen zu PROGRES abgewandert sein.

    Die meisten Patrioten haben wohl eher von ihrem Recht auf nicht wählen zu gehen Gebrauch gemacht! Und das ist nachvollziehbar. Wenn die einzige Wahl ist, zwischen totaler Arbeiterselbstverwaltung, etwas weniger Arbeiterselbstverwaltung und einer christlichen Spinnerin ist? Mich hätte es gefreut wenn mein alter Weggefährte

    Đorđe Vještica es wieder in die BV geschafft hätte. Aber Politker wie wir, wie Radenković, waren nicht mehr gefragt. Und in meiner neuen Heimat der Domovina, sind leider die Strukturen weiter zu klein.