I. Name, Sitz und Grundsätze
1. Die Partei trägt den Namen Domovina.
2. Sitz der Bundespartei ist Vinaši, Vesteran.
3. Domovina steht für:
• Patriotismus mit Verantwortung,
• Respekt vor regionaler Vielfalt,
• Frei wirtschaften – mit Maß und sozialer Moral
• Der Staat soll schützen, nicht bevormunden.
II. Föderaler Aufbau
1. Die Partei gliedert sich in Landesverbände entsprechend den Teilrepubliken Severaniens.
2. Jeder Landesverband organisiert sich eigenständig, auf Grundlage dieses Statuts.
3. Die Bundespartei ist das koordinierende Dach, nicht übergeordnet, sondern gleichgeordnet.
III. Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede Person ab 16 Jahren werden, die:
• das Statut anerkennt,
• sich zum Programm bekennt,
• aktiv mitwirken möchte.
2. Die Aufnahme erfolgt über den zuständigen Landesverband wird jedoch im Zentralregister erfasst.
3. Ausschlüsse werden vom Landesverband beschlossen. Im Streitfall entscheidet das Bundesschiedsgericht.
IV. Präsidium
1. Das Präsidium ist das oberste Leitungsorgan der Bundespartei.
2. Es besteht aus je einem stimmberechtigten Vertreter jedes Landesverbands.
3. Das Präsidium trifft alle grundlegenden politischen und organisatorischen Entscheidungen.
4. Jeder Landesverband bestimmt selbst, wer ihn im Präsidium vertritt.
V. Generalsekretär der Partei
1. Der/die Generalsekretär/in der Partei wird von der Mitgliederversammlung des Bundesparteitags gewählt.
2. Kandidieren können nur Personen, die aktuell Mitglied des Präsidiums sind.
3. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
4. Sollte kein Präsidiumsmitglied kandidieren, ernennt das Präsidium stattdessen eine/n Generalsekretär/in zur kommissarischen Leitung.
5. Der Generalsekretär kann auch außerhalb des Präsidiums stehen, ist aber dem Präsidium rechenschaftspflichtig.
VI. Bundesparteitag
1. Der Bundesparteitag findet mindestens alle zwei Jahre statt.
2. Aufgaben:
a) Wahl des Generalsekretärs (siehe V.);
b) Grundsatzbeschlüsse und Leitlinien;
c) Aussprache und Beratung zu bundespolitischen Themen;
d) beschließt Änderungen des Parteiprogramms;
e) verabschiedet Wahlprogramme;
3. Der Parteitag ist das Forum der gesamten Partei, das Präsidium bleibt aber das operative Entscheidungsorgan.
VII. Landesverbände
1. Landesverbände sind in allen Teilrepubliken eigenständig tätig.
2. Sie führen eigene Programme, Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit durch.
3. Sie führen den Namen Domovina vor ihrer Eigenbezeichnung.
4. Sie entsenden ein Mitglied in das Präsidium der Bundespartei.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Dieses Statut tritt nach Annahme durch die Mitglieder der Domovina NSS in Kraft.
2. Änderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundesparteitags.