ZitatOriginal von Aleksandar Ivanov
Bulgarien hat 70!
Hast du nachgezählt? ![]()
Unser Standardwerk Wikipedia hat da neben der Zahl im Bulgarien-Artikel auch noch die Zahl 68,9 zu bieten:
http://de.wikipedia.org/wiki/L…h_Bev%C3%B6lkerungsdichte
ZitatOriginal von Aleksandar Ivanov
Bulgarien hat 70!
Hast du nachgezählt? ![]()
Unser Standardwerk Wikipedia hat da neben der Zahl im Bulgarien-Artikel auch noch die Zahl 68,9 zu bieten:
http://de.wikipedia.org/wiki/L…h_Bev%C3%B6lkerungsdichte
Ich les grad, dass Montenegro sogar nur 45 hat. Vielleicht fehlen nur einfach nur ein paar Berge mehr. Oder aber wie basteln noch nen großen See und lassen ein paar ertrinken (Assoziation: Populous)
ZitatOriginal von Ivan Todorovski
Vom Gefühl her kann ich nur schwer akzeptieren, dass Pelagonien mehr Einwohner hat als Kaysteran. Ich sehe allerdings das Problem mit Flächen und Bevölkerungsdichten.
Mir geht es tendenziell genauso. Ich würde den Pelagonen tatsächlich auch extremer noch die Bevölkerungsdichte nehmen, das ist doch kein Problem, da kann man doch stärker vom RL abweichen wie ich finde. Mazedonien hat 81, Bulgarien hat 69, also kann man doch auch ruhig noch etwas tiefer gehen.
Das Land kann doch ruhig ruhig sein ![]()
ZitatOriginal von Aleksandar Ivanov
Idee:Alles anzeigenCode
Man kann die "severo-staranische Sprachfamilie" natürlich anders nennen, mir ist aber nichts besseres eingefallen.
Sieht wie duranische Wahlergebnisse aus, dankenswerterweise aber mit fester Breite ![]()
Bei Kayisch müssen wir noch zwischen Centar-Kayisch und Severo-Kayisch unterscheiden, wobei die Unterscheidung eigentlich noch nicht so recht existiert ![]()
ZitatOriginal von Katharina Maleva
Wenn das Gesetz zum Kaysteranischen Informationsdienst (KID) (GeKID) behalten werden soll, muss es mindestens angepasst werden (...)
Ja, genauso wie alle anderen Gesetze die hier nicht vorkommen... ich pack doch nicht absolut alles in ein Gesetz.
Zu GF Zeiten war der Name doch meist verhasst. Das nennt man wohl Comeback.
ZitatAlles anzeigen
Gesetz zur Anpassung an severanisches Bundesrecht I
§1
Dieses Gesetz hebt mit seiner Verkündung Gesetze der Republik Kaysteran auf, welche nach dem Beitritt zu Severanien nicht mehr in den Bereich der Teilrepubpliken fällt oder nicht mehr der kaysteranischen Verfassung entsprechen.
§2
Das Milicijagesetz (MilG) wird aufgehoben, das Militär untersteht ab sofort dem severanischem Oberkommando.
§3
Das Gesetz zum Kaysteranischen Geheimdienst (GeKGD) wird aufgehoben, der KGD wird aufgelöst.
§4
Das Gesetz zur Regelung der Durchführung von Volksabstimmungen (RDVolkG) wird aufgehoben.
§5
Das Seeschifffahrtsgesetz (SeeSschG) wird aufgehoben.
§6
Das Erbrechtsgesetz (ErG) wird aufgehoben,
§7
Das Haushalts-, Steuern und Abgabengesetz (HSAG) wird aufgehoben.
§8
Das WiSim-Gesetz (WiSimG) wird aufgehoben.
§9
Das Gesetz zur Regelung der Administration der Registratura (RegistraturaG) wird aufgehoben.
§10
Das Gesetz zur Narodna Banka Kajsteranij (GeNBK) wird aufgehoben.
§11
Das Strafgesetzbuch (StrGb) wird aufgehoben.
§12
Das Gesetz zum Staatsbürgerschaftsrecht (GzSBüR) wird aufgehoben.
§13
Das Gesetz zur Regulierung der Regierungsarbeit (RReG) wird aufgehoben.
$14
Das Policijagesetz (PolicijaG) wird aufgehoben, die Policija wird den severanischen Behörden unterstellt.
§15
Das Parteiengesetz (ParteiG) wird aufgehoben.
§16
Das Außenpolitikgesetz (APoG) wird aufgehoben.
§17
Das Gesetz zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit wird aufgehoben.
Die Debatte dauert 5 Tage.
Debatte erwünscht.
ZitatAlles anzeigen
Gesetz zur Anpassung an severanisches Bundesrecht I
§1
Dieses Gesetz hebt mit seiner Verkündung Gesetze der Republik Kaysteran auf, welche nach dem Beitritt zu Severanien nicht mehr in den Bereich der Teilrepubpliken fällt oder nicht mehr der kaysteranischen Verfassung entsprechen.
§2
Das Milicijagesetz (MilG) wird aufgehoben, das Militär untersteht ab sofort dem severanischem Oberkommando.
§3
Das Gesetz zum Kaysteranischen Geheimdienst (GeKGD) wird aufgehoben, der KGD wird aufgehoben.
§4
Das Gesetz zur Regelung der Durchführung von Volksabstimmungen (RDVolkG) wird aufgehoben.
§5
Das Seeschifffahrtsgesetz (SeeSschG) wird aufgehoben.
§6
Das Erbrechtsgesetz (ErG) wird aufgehoben,
§7
Das Haushalts-, Steuern und Abgabengesetz (HSAG) wird aufgehoben.
§8
Das WiSim-Gesetz (WiSimG) wird aufgehoben.
§9
Das Gesetz zur Regelung der Administration der Registratura (RegistraturaG) wird aufgehoben.
§10
Das Gesetz zur Narodna Banka Kajsteranij (GeNBK) wird aufgehoben.
§11
Das Strafgesetzbuch (StrGb) wird aufgehoben.
§12
Das Gesetz zum Staatsbürgerschaftsrecht (GzSBüR) wird aufgehoben.
§13
Das Gesetz zur Regulierung der Regierungsarbeit (RReG) wird aufgehoben.
$14
Das Policijagesetz (PolicijaG) wird aufgehoben, die Policija wird den severanischen Behörden unterstellt.
§15
Das Parteiengesetz (ParteiG) wird aufgehoben.
§16
Das Außenpolitikgesetz (APoG) wird aufgehoben.
§17
Das Gesetz zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit wird aufgehoben.
Ich sollte nicht schreiben. Kommt meistens nur Mist raus. ![]()
Kaysteran stellt folgenden Antrag:
ZitatRepublikvertretung der Republika Pelagonija
Der Bundesrat stellt fest, dass die Republika Pelagonija seit mehr als 14 Tagen kein Staatsoberhaupt besitzt.
Gemäß dem Republiksvertretungsgesetz beschließt der Bundesrat die Berufung von Aleksandar Ivanov zum Gouverneur der Republika Pelagonija.
Da wohl keine weiteren Fragen anstehen beende ich hiermit die Pressekonferenz. Vielen Dank.
ZitatOriginal von NebojŠ¡a Ristić
Ich halte eine erhöhte Verteidigungsbereitschaft unserer Streitkräfte aufgrund der Aggression für gerechtfertigt.
Nein, das ist absolut unbegründet. Die sog. Demokratische Union wird es aufgrund ihrer Struktur, der sog. "Destruktur", nicht schaffen über die eigenen Grenzen hinaus agieren zu können. In der Vergangenheit hat sich immer gezeigt, dass Initiativen in eine konkrete Richtung, und dazu würde ich militärische Aggression zählen, verpuffen. Die Opposition eröffnet sofort das Störfeuer und eröffnet eine innenpolitische Front.
*sim off* Oder die Spielleitung wird berufen und dann verpufft auch alles
*sim on*
ZitatOriginal von RTV Zabava
An welche Fehler denken Sie hierbei konkret?
Ich beziehe mich da natürlich insbesondere auf den bisherigen Notstandsartikel der genauso gegen das Land hätte verwendet werden können. Die Formulierungen und Struktur sind insgesamt verbesserungswürdig, haben sie doch immer wieder für Unklarheiten gesorgt.
Die kommenden Schritte sind zunächst aber das Gesetzesgewulst zu entschlaken und auf neuesten Stand zu bringen, das wird bereits zu einer neuen "Kontur" Kaysterans führen.
ZitatOriginal von RTV Zabava
Verschiedenen Umfragen zufolge stimmt ein Grossteil der Kaysteranischen Bevölkerung dem Urteil es Richters nicht zu, und findet es entweder zu hart oder völlig unberechtigt. Wie erklären sie sich diesen Unterschied zwischen dem Urteil des Richters und der Wahrnehmung der hiesigen Bevölkerung?
Die KU ist eine Volkspartei mit einer sehr großen Basis, man darf den Faktor der Verbundenheit nicht unterschätzen. Der Beitritt zur SRSS hatte natürlich zur Konsequenz einer stärkeren nationalen Indentität der Kaysteraner. Dass Entscheidungen auf Bundesebene egal welcher Gewalt nun ungemein kritischer begutachtet werden steht außer Frage, gerade nach den Monaten der Diktatur kann man schon von einer Sensitivierung sprechen in allen Belangen des staatlichen Auftretens.
ZitatOriginal von vesti
Gospodine Predsedniče, wie wollen Sie die Sperrklausel umgehen, die Änderung der Notstandsartikel in der kaysteranischen Verfassung verbietet?
Der Artikel ist außer Kraft nach severanischem Recht. Man muss aber durchaus überlegen ob sich das kaysteranische Volk nicht sogar eine neue Verfassung geben sollte, die Fehler der Vergangenheit dürfen uns nicht bis in alle Ewigkeit verfolgen.
ZitatOriginal von RTV Zabava
Jelena Pandоa von RTV Zabava. Gospodine Predsedniče, halten Sie das Strafmass für angemessen?
Ich möchte zum Strafmaß eigentlich nur eine einzige Sache sagen: es ist die Sache des Gerichtes. Man kann sich darüber streiten ob man bei einem "Ersttäter" gleich eine Strafe ohne Bewährung ausspricht. Persönlich bin ich der Überzeugung, das Vergehen außerhalb von Mord, Totschlag und um die Thematik der schweren Körperverletzung sich gleich für komplett bewährungslose Strafen bei Ersttätern "eignen" im Sinne der Gesellschaft.
ZitatOriginal von vesti
Gospodine Predsednice,
inwieweit sehen Sie beim Fall Vlić Parallelen zum Fall Ripuli, der sich 2003 in Kaysteran ereignete?
Der Fall damals lässt sich auf rechtlicher Ebene keineswegs vergleichen, es ging insbesondere um den Bestand der Verleumdung einer einzelnen Person wie ich meine.
Zu Strafmaß und Auslegung des Urteils weiterhin kein Kommentar, auch nicht in diesem Zusammenhang.
Meine Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass möchte ich ein paar Worte zur Gerichtsentscheidung am Vrohvnij Sud des Bundes äußern, nein, genauer möchte ich auf die Reaktionen eingehen, denn das eigentliche Urteil will ich nicht kommentieren. Denn Fakt ist: wir leben in einem Rechtsstaat.
Fakt ist auch: Zlatko Vlic hat eine Flagge verbrannt, eine severanische, und hat hiermit seinen Unmut geäußert. Persönlich sehe ich es nach dem bekannten Spruch: Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Ich halte diesen Akt für eine zutiefst feindselige und verachtenswerte Tat, das Rechtliche dabei ist ein anderes Metier.
Kommentare welche die Verfolgung bei Ankündung des Austritts Kaysterans aus der SRSS daraus folgern werde ich zur Wahrung der Koalition nicht kommentieren.
Zum zweiten Thema:
Nach der Entscheidung zum Notstandsartikel des Vrohvnij Sud sehe ich binnen der nächsten Wochen Handlungsbedarf bzgl einer Umänderung des Artikels, damit dieser eindeutig ist. Konkret laufen Überlegungen den Notstandsartikel auf die Kompetenzen der Republiken zu beschränken insbesondere auf Gefahren durch Katastrophenfälle zu konzentrieren und hier mit einer Notstandregelung schnelle Maßnahmen auch in Zukunft zu ermöglichen auf kurzem Wege zumindest durch temporäre Verordnungen.
Gibt es irgendwelche Fragen?
Beschlossen durch das Haus der Republik Kaysteran
I.1 Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise, Abläufe und Verfahrensregeln des Hauses der Republik.
I.2 Mitglied des Hauses ist jede Person mit severanischer Staatsbürgerschaft und gemeldetem Wohnsitz in der Republik Kaysteran.
I.3 Abstimmungsberechtigt ist, wer seit mindestens 14 Tagen dort gemeldet ist.
II.1 Der oder die Vorsitzende des Hauses der Republik trägt den Titel Vorsitzende(-r) des Hauses
In den Amtssprachen lauten die Bezeichnungen:
– severo-kayisch: Predsjedavajući Doma / Predsjedavajuća Doma
– centar-kayisch: Govornik Doma / Govornica Doma
II.2 Der Vorsitz leitet die Sitzungen, übt das Hausrecht aus und vertritt das Haus nach außen. Ist das Amt vakant, übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans vorübergehend die Aufgaben.
II.3 Die Wahl des Vorsitzes erfolgt immer nach dem Abschluss der Wahlen zum Amt des kaysteranischen Präsidenten und wird von diesem als erste Amtshandlung geleitet. Sollte das Amt des Präsidenten vakant sein, kann auch sein(e) Vertreter(in) diese Wahlen einleiten, sollte der Vorsitz mehr als sechs Monate nicht mehr neu gewählt worden sein.
II.4 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder.
II.5 Der Vorsitz bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
II.6 Bei Rücktritt, Fernbleiben über 21 Tage oder Verlust der Mitgliedschaft übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans bis zur Neuwahl.
III.1 Anträge können von jedem Mitglied schriftlich eingebracht und an einem vorgesehenen Ort veröffentlicht werden. Sie sind zeitnah zu behandeln.
III.2 Über Anträge wird nach vorangehender Debatte abgestimmt. Wahlen erfolgen ohne Aussprache. Debatten und Abstimmungen sind im Verfahren entsprechend zu kennzeichnen.
III.3 Debatten dauern regulär fünf Tage. Auf Antrag eines Mitglieds oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.
III.4 Abstimmungen und Wahlen dauern fünf Tage. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.
III.5 Zulässige Abstimmungsoptionen sind:
– Za (Dafür), Protiv (Dagegen), Suzdržano (Enthaltung)
– alternativ: Da, Ne, Uzdržavanje
III.6 Ein Antrag gilt als angenommen, wenn mehr Mitglieder zustimmen als ablehnen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Es muss mindestens eine Ja-Stimme abgegeben worden sein.
III.7 Angenommene Gesetzesvorschläge sind dem Präsidenten oder der Präsidentin der Republik zur Ausfertigung zu übermitteln.
IV.1 Der Vorsitz führt das Hausrecht.
IV.2 Mitglieder und Besucher haben sich respektvoll zu verhalten. Untersagt sind insbesondere:
– Beleidigungen oder Herabwürdigungen,
– Sachbeschädigungen,
– Störungen der Sitzungen,
– unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
IV.3 Rederecht haben die Mitglieder sowie Personen, die vom Vorsitz zugelassen wurden.
IV.4 Verstößt ein Besucher gegen die Ordnung, kann der Vorsitz Hausverbot erteilen.
IV.5 Verstößt ein Mitglied trotz Ermahnung gegen die Ordnung, kann es sanktioniert werden.
IV.6 Zulässige Sanktionen sind:
– Verhängung eines Strafgeldes,
– zeitweiliger Entzug des Rederechts (maximal 14 Tage).
IV.7 Ein Entzug des Stimmrechts ist nicht zulässig.
V.1 Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch das Haus der Republik in Kraft.
V.2 Sie ersetzt alle bisherigen Regelungen zur inneren Ordnung des Hauses.
Beschlossen am 4.6.2025