*unterschreibt auf dem feierlichen Staatsakt in VinaСi die symbolische Beitrittsurkunde zur SRSS*
Frau Präsidentin, bitteschön.
*reicht die Urkunde an Jović weiter*
Beiträge von Josip Olić
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					ZitatOriginal von Katharina Maleva 
 Wenn ich mir die Karte Kaysterans anschaue:Sollte Moltar und Vranja nicht vielleicht getauscht werden? 
 Vranja als Zentrum der vesteranischen Minderheit wäre dort besser aufgehoben.Vranja ist aber eben und führt so geradewegs Richtung Vesteran, Moltar ist eher gebirgig und etwas abgeschotteter vom vesteranischen Zentrum. 
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					Dann würde ich §1 nochmals neufassen: Zitat§1 - Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Haus der Republik der Republik Kaysteran. 
 (2) Mitglied des Hauses der Republik ist jeder kaysteranische Staatsbürger mit gemeldetem Wohnort im Gebiet der Republik Kaysteran.
 (3) Abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied nach §1(2) bei 14-tägig gemeldetem Wohnort in der Republik Kaysteran.Zur anderen Frage: 
 Das kommissarische fülle ich ja bereits aus. Aber ja, ich bin der Meinung, dass wir uns es nicht "leisten" müssen einen großen Personalstock aufzubauen und es ist eine Option das Amt des Vorsitzenden grundsätzlich vom Präsidenten ausfüllen zu lassen. Aber ich habe es dennoch nun nicht in die Gesetzesvorlage gebracht um erst einmal die Stimmung hierzu zu hören.
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					ZitatOriginal von Aleksandar Ivanov 
 Bahnhof. Ja genau. Ich such ja grad nach ner Konvention. Interessiert wohl nur keinen mehr. 
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					Zunächst ein paar Worte: Der Dom ist nun das Parlament aller Staatsbürger die in Kaysteran leben. Daher ist eine neue GO überfällig. Ich habe die alte Vorlage genommen uns sie überarbeitet nach den neuen Begebenheiten, habe aber einen strittigen Punkt noch nicht aufgeführt: Wann erhält man die Teilnahmeberechtigung und Wahlfähigkeit? Sollten wir eine 14-Tage Klausel einbauen? Ein weiterer Punkt ist bereits mein Antrag: Aufgrund des Fehlens eines Vorsitzenden übernehme ich vorerst die Leitung des Dom. Allerdings finde ich es sinnvoller zu erst eine neue GO zu verabschieden und dann möglicherweise einen Govornik zu wählen, auch wenn ich es persönlich als unnötig empfinde und mich durchaus als Präsident dazu "im Stande" fühle. Wenn die Mitglieder sich auch dazu bitte äußern würden, damit ein Stimmungsbild zu Stande kommt. 
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					ZitatAlles anzeigenGeschäftsordnungsgesetz (GoG) §1 - Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Haus der Republik der Republik Kaysteran. §2 - Präsidium (1) Der Vorsitzende des Hauses der Republik leitet die Sitzungen des Haus der Republik und repräsentiert ihn nach außen. Ist das Amt vakant, so tritt vorübergehend der Präsident an seine Stelle. 
 (2) Unmittelbar nach Vakanz des Amt des Vorsitzenden wählen die Mitglieder den Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
 (3) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die Stichwahl. Sollte auch dort keine Mehrheit zu Stande kommen, so erhält der Präsident das Recht, einen Vorsitzenden zu ernennen.
 (4) Im Falle einer längeren Abwesenheit ist der Vorsitzende dazu verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum einen Stellvertreter aus der Mitte des Hauses zu berufen.
 (5) Im Falle eines ungerechtfertigten Fernbleibens des Vorsitzenden von seinem Amt kann das Haus auf Antrag des Präsident einen Nachfolger wählen. Zu seiner Wirksamkeit muss dieser Beschluss mit mindestens drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden.§3 - Geschäftsgang und Gesetzgebung (1) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und beendet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen des Hauses gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung. 
 (2) Berechtigt zur Stellung von Anträgen an das Haus der Republik sind dessen Mitglieder. Anträge sind in schriftlicher Form an einem vom Vorsitzenden dafür vorgesehenen Ort zu veröffentlichen. Sie sind vom Haus der Republik zeitnah und in jedem Fall zu behandeln. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge an den Vorsitzenden zu richten.
 (3) Über jeden Antrag hat eine Abstimmung mit vorangehender Debatte zu erfolgen. Wahlen sind ohne Aussprache durchzuführen. Im Geschäftsgang werden Debatten vom Vorsitzenden eindeutig als "[Debatte]", Abstimmungen als "[Abstimmung]" gekennzeichnet.
 (4) Zu Beginn einer Debatte legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Hauses kann ihre Dauer verkürzt oder verlängert werden, jedoch auf nicht weniger als insgesamt zwei oder mehr als insgesamt 14 Tage.
 (5) Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Ako", "Ni" und "Nanej".
 (6) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge, die eine Änderung der Verfassung intendieren, haben jeweils mindestens sieben Tagen anzudauern.
 (7) Schreiben Verfassung und Gesetze nichts anderes vor, so gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr Mitglieder dem Antrag zustimmen, als ihn ablehnen. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Zur Annahme eines Antrages muss mindestens eine Stimme für ihn abgegeben worden sein.
 (8) Nach der Annahme eines Gesetzes ist dieses vom Vorsitzenden dem Präsident zur Ausfertigung zu übermitteln.§4 - Hausordnung (1) Der Vorsitzende übt das Hausrecht aus. 
 (2) In den Räumlichkeiten des Hauses der Republik haben sich Mitglieder und Besucher den Geboten der Höflichkeit und guten Sitten gemäß zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
 (3) Redeberechtigt sind neben den Mitgliedern des Hauses der Republik auch vom Vorsitzenden zuvor zugelassene Personen.
 (4) Verstößt ein Besucher des Haus der Republik gegen die Hausordnung, so ist der Vorsitzende ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
 (5) Verstößt ein Mitglied des Hauses der Republik bei einer Debatte oder Abstimmung nach einer ersten Ermahnung durch den Vorsitzenden weiterhin gegen die Hausordnung, so kann der Vorsitzende weitere Sanktionen gegen dieses Mitglied verhängen.
 (6) Als Sanktionen gegen Mitglieder sind zulässig:
 a) Die Verhängung eines Strafgeldes.
 b) Der vorübergehende Entzug des Rederechtes in bestimmten Debatten, jedoch für nicht mehr als 14 Tage.
 (7) Als Sanktionen gegen Mitglieder ist unzulässig:
 a) Der vorübergehende Entzug des Stimmrechtes.Die Debatte ist eröffnet und dauert 5 Tage. 
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					Antrag auf Änderung des GOG ZitatAlles anzeigenGeschäftsordnungsgesetz (GoG) §1 - Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Haus der Republik der Republik Kaysteran. §2 - Präsidium (1) Der Vorsitzende des Hauses der Republik leitet die Sitzungen des Haus der Republik und repräsentiert ihn nach außen. Ist das Amt vakant, so tritt vorübergehend der Präsident an seine Stelle. 
 (2) Unmittelbar nach Vakanz des Amt des Vorsitzenden wählen die Mitglieder den Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
 (3) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die Stichwahl. Sollte auch dort keine Mehrheit zu Stande kommen, so erhält der Präsident das Recht, einen Vorsitzenden zu ernennen.
 (4) Im Falle einer längeren Abwesenheit ist der Vorsitzende dazu verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum einen Stellvertreter aus der Mitte des Hauses zu berufen.
 (5) Im Falle eines ungerechtfertigten Fernbleibens des Vorsitzenden von seinem Amt kann das Haus auf Antrag des Präsident einen Nachfolger wählen. Zu seiner Wirksamkeit muss dieser Beschluss mit mindestens drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden.§3 - Geschäftsgang und Gesetzgebung (1) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und beendet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen des Hauses gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung. 
 (2) Berechtigt zur Stellung von Anträgen an das Haus der Republik sind dessen Mitglieder. Anträge sind in schriftlicher Form an einem vom Vorsitzenden dafür vorgesehenen Ort zu veröffentlichen. Sie sind vom Haus der Republik zeitnah und in jedem Fall zu behandeln. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge an den Vorsitzenden zu richten.
 (3) Über jeden Antrag hat eine Abstimmung mit vorangehender Debatte zu erfolgen. Wahlen sind ohne Aussprache durchzuführen. Im Geschäftsgang werden Debatten vom Vorsitzenden eindeutig als "[Debatte]", Abstimmungen als "[Abstimmung]" gekennzeichnet.
 (4) Zu Beginn einer Debatte legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Hauses kann ihre Dauer verkürzt oder verlängert werden, jedoch auf nicht weniger als insgesamt zwei oder mehr als insgesamt 14 Tage.
 (5) Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Ako", "Ni" und "Nanej".
 (6) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge, die eine Änderung der Verfassung intendieren, haben jeweils mindestens sieben Tagen anzudauern.
 (7) Schreiben Verfassung und Gesetze nichts anderes vor, so gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr Mitglieder dem Antrag zustimmen, als ihn ablehnen. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Zur Annahme eines Antrages muss mindestens eine Stimme für ihn abgegeben worden sein.
 (8) Nach der Annahme eines Gesetzes ist dieses vom Vorsitzenden dem Präsident zur Ausfertigung zu übermitteln.§4 - Hausordnung (1) Der Vorsitzende übt das Hausrecht aus. 
 (2) In den Räumlichkeiten des Hauses der Republik haben sich Mitglieder und Besucher den Geboten der Höflichkeit und guten Sitten gemäß zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
 (3) Redeberechtigt sind neben den Mitgliedern des Hauses der Republik auch vom Vorsitzenden zuvor zugelassene Personen.
 (4) Verstößt ein Besucher des Haus der Republik gegen die Hausordnung, so ist der Vorsitzende ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
 (5) Verstößt ein Mitglied des Hauses der Republik bei einer Debatte oder Abstimmung nach einer ersten Ermahnung durch den Vorsitzenden weiterhin gegen die Hausordnung, so kann der Vorsitzende weitere Sanktionen gegen dieses Mitglied verhängen.
 (6) Als Sanktionen gegen Mitglieder sind zulässig:
 a) Die Verhängung eines Strafgeldes.
 b) Der vorübergehende Entzug des Rederechtes in bestimmten Debatten, jedoch für nicht mehr als 14 Tage.
 (7) Als Sanktionen gegen Mitglieder ist unzulässig:
 a) Der vorübergehende Entzug des Stimmrechtes.
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					Wenn das schon so einfach ist: NKB ADRINA:  
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					Kaysteraner gründet mehr Fußballvereine! 
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					*sim off* 
 Noch was, ich hab hier im Forum einen Präfix namens "Vijesti" (kroatisch für News) eingerichtet. Vieleicht wäre das besser statt diesem [RTV Zabava], das steht ja bereits beim Themenstarter. Zumindest hatte ich das so vor mit RT1 zu machen. Aber wenn hier der unbedingte Wunsche besteht, dann würde ich auch den Präfix des Senders einrichten.
 *sim on*
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					*wartet auf das Ergebnis* 
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					Bei den ganzen -ska, -ske Endungen suche ich gerade ein System. Es gibt unterschiedliche Systeme die man anwenden kann: 
 1. Statt dem staranischen "-ka" bzw. "-ke" wird daraus ein "-kska" bzw. "-kske". Bsp.: Republikska
 2. im kroatischen wird bei Konjugation von "-ka" ja auch bspw. "-čki" verwendet, das kayische "-kska" könnte dessen Ersatz sein.
 3. -ska/-ske kommt auch vor bei Janičarska Univerzita und Kajsteranska Unija vor - und dann eben noch Republikska Kajsteranij. Eigentlich dann ein Adjektiv.Heißt jetzt Janičarska Univerzita soviel wie Janitschars' Universität? Eigentlich ist es inder Reihenfolge aber ein Adjektiv. Ist es vielleicht die "Janitschar'sche Universität" - Eigentlich auch falsch. Die Uni wurde als Janitschar Universität gegründet - und wäre dann 'Univerzita Janičarska' eigentlich viel richtiger? Vor allem wäre dann bei System 3 Republikska Kajsteranij - naja was hieße das dann eigentlich? Republik'sches Kaysteran? 
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					*so* 
 Eigentlich ist ja das Wort einfach nur "Televizija". RT1 existiert seit 1,5 Jahren und niemand hat bislang gemeint "kayisch" es mit einem -sk* weiterzuführen.
 Denn eigentlich ist aus den bisherigen Wörtern nur zu erkennen, dass statt dem staranischen "-ka" bzw. "-ke" ein "-kska" bzw. "-kske" wird. Daher ist die logische Folge, dass auch im kayischen das Wort "Fernsehen" mit "Televizija" übersetzt wird, es sei denn man würde ein eigenes Wort definieren, wobei dies nach den Regeln wie ich sie verstehe, sich am imperianischen/freisteinischen (deutschen) "verständlichen" orientieren müsste, was mit Television als dort verständliches Wort auf Televezija ja bereits zutrifft, *so*
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					Na dann gibt es mit Radio Televizija 1 schon den zweiten Fernsehsender in Kaysteran. *sim off* 
 Wobei ich mich Frage was die Endung -ski bedeuten soll? Ist das jetzt Provokation, Wilkür oder werden jetzt noch zusätzliche Endungen geformt?
 *sim on*
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					Getrockneten Hundekot. Eindeutig. 
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					ZitatOriginal von Aleksandar Ivanov 
 Ich frage mich jedoch, wie das zusätzliche "ks" erklärbar ist. Das serbokroatische Republika kommt ja bekanntlich von franz. république und ursprünglich von lat. res publica, während das ostslawische реÑпублика bzw. respublika direkt aus dem Lateinischen abgeleitet ist.Hier hab ich mir heut nacht beim "schreiben" (Insider) gedacht, man mmüsse das Kayische durch eine Völkerwanderung erklären abseits der staranischen, einen Einfluß irgendwo aus dem fernen Osten, nur nicht in dem Umfang wie bei den Finno-Magyaren die sich sprachlich komplett abheben, sondern infolge des Zusammenlebens mit den Staranen sich das Kayische entwickelte, grammatikalisch am staranischen, beeinflußt durch alte Wörter. Das 'ks' wäre eine solche Eigenheit bei manchen wörtern wie die 'ij' Endung - und wenn es nur durch Übermittlungsfehler entstand oder Inzucht  
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					*eine Stimme aus der Tiefe der Relaunch Hölle des RL erhebt sich* Mit Prezidentij kann ich mich gut anfreunden. Der Charakter des Wortes bleibt erhalten. Ministrij würde ich modifizieren in Minstarij, allein um es aussprechbar zu machen  
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					Und jetzt endgültig: gute Nacht!  
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					ZitatOriginal von Marijan Peladic 
 Du darfst deinen Dialekt auch gern behalten. Aber was du im Moment versuchst, ist, das Kayische in einen Randdialekt zu drängen und dein Severokayisch zur Standardsprache zu machen, obwohl bisher das Centerkayische die offizielle Amtssprache war.
 Ach da kann man jetzt drüber streiten wie man will. Fakt ist ich hab nach Ideen gesucht, weil ich das "ä" dämlich finde in Präsidentij und Ministrij unzumutbar ist. Der REst ist ja okay.ZitatGesetze sind eh deutsch und sollten in zukunft auch nur noch so geschrieben sein (der Anfang war die Verfassungsnovelle). 
 Das finde ich schade. Aber in die Gesetzgebung wollte ich mich eigentlich nicht mehr einmischen, da müssen sich dann andere mit dir streiten.[/quote]Wichtig ist immer was genutzt wird und dann auf einer Website und im Forum benutzt wird. Der REst regelt die Sprache. 
 
		 
		
		
	
