Beiträge von Sabahudin Karabegović
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Gesetz über die Flaggen der Republik Aressinien
Präambel
Zur eindeutigen Definition der staatlichen Symbole erlässt die Republik Aressinien dieses Gesetz über die Staats- und die bürgerliche Flagge.
§ 1 Staatsflagge
(1) Die Staatsflagge der Republik Aressinien besteht aus einem hellblauen Grundfeld im Verhältnis 1:2.
(2) In der Mitte der Flagge befindet sich ein grünes Wappenschild mit weißer Kontur, darauf eine stilisierte weiße Lilie. Das Schild misst drei Fünftel der Höhe der Flagge.
(3) Die Farben, Maße und Darstellungsvorgaben sind in Anhang A festgelegt.
§ 2 Bürgerliche Flagge
(1) Die bürgerliche Flagge dient der Verwendung durch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und nichtstaatliche Einrichtungen.
(2) Sie ist als horizontale Trikolore im Verhältnis 1:2 gestaltet, bestehend aus drei gleich breiten Streifen:
- Oben: Weiß
- Mitte: Hellblau
- Unten: Grün
(3) Die Farbwerte, Proportionen und Darstellungsvorgaben sind in Anhang B festgelegt.
§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Anhang A – Staatsflagge der Republik Aressinien
Die Staatsflagge der Republik Aressinien besteht aus einem hellblauen Rechteck im Verhältnis 1:2. In der Mitte der Flagge befindet sich ein grünes Wappenschild mit weißer Kontur, darauf eine stilisierte weiße Lilie. Das Wappenschild nimmt drei Fünftel der Höhe der Flagge ein.
Farbwerte der Staatsflagge:
- Hellblau: RGB 109, 159, 254; Hex #6d9ffe; RAL 5015 „Himmelblau“
- Grün: RGB 2, 130, 19; Hex #028213; RAL 6002 „Laubgrün“
- Weiß (Lilie und Kontur): RGB 255, 255, 255; Hex #ffffff; RAL 9010 „Reinweiß“
Weitere Vorgaben:
- Die Lilie ist mittig und proportional zur Höhe des Schildes angeordnet.
- Das Schild ist exakt zentriert auf der Flagge.
- Die Flagge darf nur von staatlichen Institutionen, Behörden, Ministerien, dem Präsidenten und offiziellen Repräsentanzen verwendet werden.
Anhang B – Bürgerliche Flagge der Republik Aressinien
Die bürgerliche Flagge dient der Verwendung durch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und nichtstaatliche Einrichtungen. Sie ist eine horizontale Trikolore im Verhältnis 1:2. Die drei gleich breiten Streifen sind von oben nach unten:
- Weiß
- Hellblau
- Grün
Weitere Vorgaben:
- Die Streifen sind gleich hoch, horizontal angeordnet und erstrecken sich über die gesamte Flaggenbreite.
- Die Flagge darf von allen Bürgern, Organisationen und Unternehmen innerhalb und außerhalb der Republik frei verwendet werden.
- Bei offiziellen Anlässen sollte die bürgerliche Flagge die Staatsflagge nicht ersetzen, sondern kann zusätzlich gezeigt werden.
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Ich schließe die Abstimmung. Der Gesetzentwurf hat die erforderliche Mehrheit erhalten und ist damit angenommen.
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Ach, wie großzügig! Also darf der Kandidat schweigen, solange er vorher durch Ihr endloses Theater gelotst wird.
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Wozu einen Richter nominieren, nur damit er sich Ihrem endlosen Verhör über jede philosophische Ansicht aussetzen muss? Glauben Sie ernsthaft, dass sich dafür noch jemand freiwillig hergibt?
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Ich liebe sowas:

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Herr Bundesversammlungspräsident, nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung aller Argumente kommen wir zu dem Schluss, dass es in der aktuellen Situation, insbesondere angesichts der Blockade durch die PROGRES-Opposition, nicht möglich ist, eine Einigung zu erzielen.
Daher plädieren wir dafür, bei den bestehenden Gesetzen zu bleiben.
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„Man verzeiht alles – nur nicht, dass man die eigene Mittelmäßigkeit bloßstellt.“
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Hab erst „mid“ gelesen und war empört.
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Cool! Kannst auch gerne einen Account anlegen mit der Zeit und mitmischen. Aber Vorsicht Suchtgefahr.
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Moin! Unser Wiki ist prima zum Nachlesen: https://wiki.severanija.net/Hauptseite
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Bin jetzt für Skenderevo mal in diese Richtung gegangen:
Wollte gerne mal den Schwertarm von Habsburg-Bosnia verwursten.
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Ich beantrage eine Verlängerung der Debatte.
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REPUBLIKA ARESINIJA
PREDSJEDNIK REPUBLIKE
DEKRET BROJ 2025/12/19-031ARS
§ 1 – Geltungsbereich
Dieses Dekret legt zusätzliche Richtlinien für die Bewirtschaftung der staatlichen Waldgebiete fest und stärkt die organisatorische und operative Kapazität zur Holzernte und Ressourcenverwaltung.
§ 2 – Operative Maßnahmen
Die staatlichen Unternehmen sollen geeignete Planungsinstrumente, technische Infrastruktur und moderne Maschinen einsetzen, um Transport- und Verarbeitungskapazitäten zu optimieren.
§ 3 – Logistische Unterstützung
(1) Die Oblastverwaltungen und kommunalen Behörden sind verpflichtet, die staatlichen Unternehmen bei Transport, Lagerung und Maschinenbetrieb organisatorisch zu unterstützen.
(2) Neue Lager- und Vorbereitungsplätze können auf zu entstehenden Industrieflächen eingerichtet werden, um Effizienz und Durchsatz zu steigern.
§ 5 – Inkrafttreten
Dieses Dekret tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Aresaraj, 19. Dezember 2025.
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Potpis Predsjednika
