Beiträge von Marko Boban

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    Predsjednik Kajsterana – Prezidentij Kajsteranij



    Verordnung 23/05


    Duranje, 10. Dezember 2023


    1. Den folgende Gespanschaften werden ab sofort die nachfolgenden Städte als Verwaltungssitze zugeordnet:


    Duranjska Regija (01)
    Grad DuranjeStadt DuranjeDuranje
    Tolansko-Popajska županija
    Gespanschaft Tola-PopajovinaTola
    Regija Centar (02)
    Ćevenička županija
    Gespanschaft ĆevenikĆevenik
    Gisnarska županijaGespanschaft GisnarGisnar
    Katranska županijaGespanschaft KatranKatran
    Papučko-estarijska županijaGespanschaft Papuk-EstarijaPapuk
    Kaja (03)
    Kajaždinsko-Prijestoljska županijaGespanschaft Kajaždin--PrijestoljeKajaždin
    Lozanska županija
    Gespanschaft LozkaLozka
    Oševečko-zagorska županijaGespanschaft Oševek-ZagorskaOševek
    Gornje Poseverlje (04)
    Biškečka županijaGespanschaft BiškekBiškek
    Tanigradska županija
    Gespanschaft TanigradTanigrad
    Kravnice (05)
    Brodska županijaGespanschaft BrodStaranski Brod
    Vranjska županija
    Gespanschaft VranjaVranja
    Skenal (06)
    Moltarsko-rialska županijaGespanschaft Moltar-RialMoltar
    Otanska županijaGespanschaft OtoOto
    Raždinska županijaGespanschaft RaždinRaždin
    Primorska (07)
    Dukačka županija
    Gespanschaft DukaDuka
    Sastrovnička županijaGespanschaft SastrovnikSastrovnik
    Askatinska Obala (08)
    Adrinsko-askatinska županijaGespanschaft Adrina-AskatinijaAdrina
    Optanska županija
    Gespanschaft OptaOpta
    Spitska županijaGespanschaft SpitSpit
    Tižanska županijaGespanschaft TižoTižo


    2. Die Gespanschaften werden wie folgt eingeteilt:


    gez.

    Marko Boban


    Ich hab heute die neue Verwaltungsaufteilung Kaysterans "verabschiedet". Das war nötig nachdem es auf der Karte zu so vielen kleinen geographischen Änderungen kam.

    Kaja ist nun deutlich größer, die gesamte Nordgrenze ist quasi Kaja zugehörig. Entsprechend ist Poseverlje etwas kleiner geworden, Kravnice um Vranja schmiegt sich jetzt stärker an Vesteran.


    Geographisch wurde ja neben Kaja am meisten an Askatina Obala gewerkelt. Ich glaube es ist sinnvoll entsprechend das Gebiet etwas weiter noch in den Osten auszudehnen bevor dann die Primorska startet, die dann städtisch eher Richtung Istrien geht.


    https://wiki.severanija.net/Da…ltungskarten_Regionen.png

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    Predsjednik Kajsterana – Prezidentij Kajsteranij



    Verordnung 23/04


    Duranje, 07. Dezember 2023


    1. Den folgende Regionen werden ab sofort die jeweils nachfolgenden Städte als Verwaltungssitze zugeordnet:

    • Duranjska Regija: Duranje
    • Centar: Katran
    • Kaja (Kaya): Lozka
    • Gornje Poseverlje: Biškek
    • Kravnice: Vranja
    • Skenal: Moltar
    • Primorska: Sastovnik
    • Askatinska Obala: Adrina

    2. Die Regionen werden wie folgt eingeteilt:



    gez.

    Marko Boban

    Änderungsgesetz zur Geschäftsordung des Dom Republike


    §1

    Der §3 (4) wird wie folgt geändert:

    (4) Zu Beginn einer Debatte wird die Dauer auf fünf Tage festgelegt. Auf Antrag eines Mitglieds des Hauses der Republik oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.


    §2

    Der §3 (5) wird wie folgt geändert:

    Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Dauer auf fünf Tage fest. Eine Abstimmung oder Wahl kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.


    §3

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

    Macht es Sinn, dass wir bpsw. alle Globus-Artikel welche auf MN-Nachrichten veröffentlicht werden und die nicht Severanien-bezogen(*) sind automatisiert als Thread in "Trg Dragana Stankovića" erstellen?

    Blagorodna Želeva du schreibst die ja meist noch etwas um für den severanischen Markt, ist dir das sehr wichtig? Zum einen ist Automatisierung ja immer gut ^^ und zum anderen wären dann auch immer Diskussionen unterhalb möglich wenn das immer ein eigener Thread ist.


    (*) Die Regeln müsste man genauer definieren: wahrscheinlich wäre es sinnvoll alles automatisiert zu posten, was nicht den "Severanien"-Tag auf MNN besitzt, es sei denn, es ist mit "International" getaggt.

    Ich hab das schon an anderer Stelle vor Monaten geschrieben: Systemfehler. Populistische Kackscheiße die damals jede Partei, außer der Linken glaube ich, mitgetragen hat. Wenn du als Volkswirtschaft keine Schulden machen kannst, während der Zins auf Rekordtief ist, du höchst kreditwürdig bist, dann hast du vielleicht das Geld deiner Kinder "gespart", aber die Infrastruktur ist dann auch so abgenutzt, dass sie von den Kindern für mehr Geld und höherem Zins neugekauft werden muss. Ach nein, du verbietest deinen Kindern ja Schulden zu machen, dann gibt's eben gar nix. Ist ja nicht so, dass davon neue Fernseher gekauft werden.

    Regionalgliederungsgesetz der Republik Kaysteran (RegGGRK)


    § 1 – Verwaltungsebenen


    (1) Die Republik Kaysteran besteht aus vier Verwaltungsebenen:

    • Republik (Republika)
    • Regionen (Regije)
    • Gespanschaften (Županije)
    • Städte (Gradovi) bzw. Gemeinden (Općine).

    (2) Die höhere Verwaltungsebene übt die Fachaufsicht über die niedrigere Verwaltungsebene aus. Jede Verwaltungsebene organisiert und verwaltet sich selbst im Rahmen der Gesetze.


    § 2 – Regionen (Regije)


    (1) Eine Region entscheidet selbstständig über Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Wasser- und Forstwirtschaft, Verkehrswesen und Raumordnung, soweit es die Region betrifft. Jede Region wird von einem Gouverneur (Upravitelj) geleitet, der in der Region wohnt und vom Predsjednik ernannt und entlassen wird.

    (2) Die Republik Kaysteran ist in acht Regionen (Regije) gegliedert:

    • Duranjska Regija
    • Centar
    • Kaja (Kaya)
    • Gornje Poseverlje
    • Kravnice
    • Skenal
    • Primorska
    • Askatinska Obala

    (3) Die Aufteilung der Regionen obliegt der Republik über eine Regierungsverodnung mit einem entsprechenden kartographischen Anhang.


    § 3 – Gespanschaften (Županije)


    (1) Eine Gespanschaft (Županija) entscheidet selbstständig über örtliche Raumplanung, Wirtschaftsentwicklung, Verkehr und Infrastruktur, Arbeit und öffentliche Beschäftigung sowie Planung und Entwicklung von Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Kultureinrichtungen, soweit es die Županija betrifft.

    (2) Jede Gespanschaft wird von einem Präfekten (Župan) geleitet, der in der Gespanschaft wohnt und vom Gouverneur der Region ernannt und entlassen wird.

    (3) Durch eine Verordnung der Republik können Städte die Aufgaben einer Gespanschaft übernehmen.

    (4) Die Gliederung der Gespanschaft erfolgt durch eine Verordnung der Republik Kaysteran.


    § 4 – Städte und Gemeinden (Gradovi/Općine)


    (1) Gemeinden (Općine) sind selbstverwaltete Gebietskörperschaften aus einer oder mehreren Siedlungen mit mindestens 5.000 Einwohnern.

    (2) Städte (Gradovi) sind gemeindefreie Orte mit mehr als 20.000 Einwohnern.

    (3) Städte und Gemeinden entscheiden selbstständig über Stadt- und Gemeindeplanung, Verkehr und Infrastruktur, Versorgung mit Energie und Wasser, Brandverhütung und -bekämpfung, Rettungsdienste, medizinische Grundversorgung sowie Schulen und Kinderbetreuung, soweit es die Kommune betrifft.

    (4) Jede Kommune wird von einem Bürgermeister (Gradonačelnik) geleitet, der in der Kommune wohnt.


    §5 – Abschlussbestimmungen


    (1) Das bisherige Gesetz zur regionalen Gliederung (RGG) verliert seine Gültigkeit.

    (2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


    Folgendes Gesetz steht zur Abstimmung:


    Änderungsgesetz zur Geschäftsordung des Dom Republike


    §1

    Der §3 (4) wird wie folgt geändert:

    (4) Zu Beginn einer Debatte wird die Dauer auf fünf Tage festgelegt. Auf Antrag eines Mitglieds des Hauses der Republik oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.


    §2

    Der §3 (5) wird wie folgt geändert:

    Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Dauer auf fünf Tage fest. Eine Abstimmung oder Wahl kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend). Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.


    §3

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


    Abstimmungsberechtigt sind lediglich:
    Zastupnici Doma Republike (Abgeordnete des Dom Republike)


    Stimmen Sie bitte mit:

    "Za" (Dafür), "Protiv" (Dagegen) oder "Suzdržano" (Enthaltend).

    Es kann alternativ auch mit "Da" (Ja), "Ne" (Nein) oder "Uzdržavanje" (Enthaltung) abgestimmt werden.