Könntest du Beispiele nennen?
Astor postet doch im Grunde gar nix mehr. Auch DB und NH halten sich zurück.
Während ich das schreibe ist mn-nachrichten und alles andere down. Živorad Trkulja hast du gestern vergessen zu beten?
Könntest du Beispiele nennen?
Astor postet doch im Grunde gar nix mehr. Auch DB und NH halten sich zurück.
Während ich das schreibe ist mn-nachrichten und alles andere down. Živorad Trkulja hast du gestern vergessen zu beten?
Ja, mir wäre es auch wohler, wenn das etwas breiter aufgestellt wäre und wir auch unser eigenes News-System hätten (unser neues Wiki ist ja vorzüglich), aber zumindest muss man Platzmeisters Zuverlässigkeit seit mehr als einem Jahrzehnt genauso anerkennen.
Ich passe beide Artikel entsprechend an und veröffentliche sie dann dort.
Jaaa, immer Extrameile gehen! ![]()
Ich bin ein großer Verfechter gemeinsamer Infrastruktur. Beide Artikel verstoßen aber eigentlich gegen die folgende Vereinbarung:
Hmmm vermutlich ja. Die mögliche Überforderung wiegt wohl da am meisten, gar nicht so wegen der fehlenden Neutralität.
Wir wählen nicht bloß Parteien, sondern Parteilisten, also am Ende Personen. Ein Nachrücker kann nur über die Liste bestimmt werden und nicht durch Nominierung. Steht niemand mehr von der Liste zur Verfügung, muss da Mandat verfallen.
Das beschreibt die aktuelle Regelung, ja. Aber bereits jetzt ist die Liste der Jedinstvo schon kein Abbild mehr des Wählerwillens, dass Edin Hadanovic in den Bürgerrat einzieht. Es ist etwas unsinnig einerseits die Partei Listen bilden zu lassen um zu einem Zeitpunkt X nicht direkt gewählte Personen einziehen lassen zu dürfen, dann aber im Falle von Tod, Rücktritt oder anderen Dingen keine Nachnominierungen zu ermöglichen. Ich sag ja nur, die Regelung ist diskutierbar, die aktuelle Regelung aber eindeutig.
Das macht sicher im RL Sinn mit 250 Sitzen und Listen mit idk 100 Bewerbern, aber die Auswirkungen hier sind ja sofort mehrheitsentscheidend
Der Zedarien-Bezug sollte schon reichen. Aber auch der andere Beitrag kann ja interessant genug sein. Wenn ich eines gut finde, dann ist es dass es Severanien binnen der letzten 18 Monate geschafft hat wieder internationale Präsenz zu zeigen. Und das passiert automatisch auch durch Nachrichten.
Finde es eher traurig, dass viele andere Länder inzw. völlig absent sind von der "gemeinsamen" Infrastruktur.
So z.B. bei der Universität des Nordens: http://udn.pfkanien.org/
Mit dem Gelben Reich hatten wir glaube ich 2003 oder 04 die WM ausgetragen.
Und mit Messew und Jens hatte ich 24Media gegründet. Drei Zeitungen mit den gleichen Inhalten. Konnte noch die Blaue Zeit finden. In Vesteran war es die Portogradska Revija und in Kaysteran, genauer Provinz Harnar, war es die Al Mash'al.
Abgeordneter Rajić, mäßigen Sie sich bitte. Sie zeigen ja geradezu beispielhaft, warum wir einen solchen Passus brauchen.
Die Debatte wird ordnungsgemäß bis mindestens Freitag weitergeführt.
Auf der Karte zu sehen auch übrigens das Gelbe Reich (später Chinopien) und PFKanien. Beides langjährige Freunde Kaysterans. Insgesamt waren wir damals eben auch mit Kyrolonien sehr eng verbunden. Letztlich waren alle drei aber lange Zeit die wichtigsten Partner.
Okay ich bin jetzt einfach mal das Archiv durchgegangen und das Gesetz scheint nie abgeschafft worden zu sein.
Daher habe ich das mal auch entsprechend eingefügt https://wiki.severanija.net/Rundfunkgesetz
Da war Kyrolonien, zumindest das Stammland, Nachbar Vesterans auf der alten OIK-Karte. Kyrolonien war technologisch eigentlich bis 2005/06 das fortschrittlichste Land im MN-Kosmos. Eine Eiszeit beendete die Existenz. Es gehörten noch andere Föderationsmitglieder dazu verteilt auf der ganzen Welt (Valorien, Schwarzer Wald, Caledonien, Agos & Larifari).
Dobar dan, ich mal wieder.
Wie siehts denn mit der Bahn in Severanien aus?
Hvala.
Die Infrastruktur gehört dem Staat, ich glaube alles weitere ist Republikssache und ich glaube daher prinzipiell die Nutzung der Infrastruktur für Betriebe möglich. Ist aber tatsächlich auch ein Bereich der noch nie so wirklich ausgestaltet wurde. (Konnte zumindest nichts finden)
- Kaysteran hat das Verkehrswesen bis runter an die Städte und Gemeinden geregelt (also Regionen, Gespanschaften und Städte können eigene Regelungen treffen)
- Vesteran hat das Verkehrswesen den Regionen überlassen
- Aressinien und Pelgaonien konnte ich keine gesetzlichen Bestimmungen finden.
In punkto Ausgestaltung war ich immer von einer severanischen Staatsbahn ausgegangen. Kaysteran hatte glaube ich mal ein größeres privates Unternehmen (mit Mutterfirma aus Kyrolonien meine ich). Aber ich kann mich nicht mehr erinnern und existieren tut's eh nimmer.
Boris Stanković weißt du was wegen dem Rundfunkgesetz?
Da muß ein neues Gesetz her!
Wir sollten für die Sim zunächst klären, ob das alte noch gültig ist. Danach: schauen wir mal was sich ergibt ![]()
Man könnte fast meinen, der neue Minister überschreitet die Grenze zwischen Politik und Poesie.
Wir brauchen auch Visionen für das Land. Ich schließe die Sitzung.
Mit einer solchen Haltung würden wir in Vesteran immer noch das ratelonische Joch tragen. Aber ich mache es Ihnen nicht zum Vorwurf, dass Sie in ihrer behaglichen Wohnung in Kaysteran gesessen haben, während in Vinasi die Panzer des Unrechtsregime rollten.
Ich war wahrscheinlich schlicht zu jung.
ZitatIch mache es Ihnen aber zum Vorwurf, dass Sie nicht offenbar nicht willig sind, daraus zu lernen. Ein Einfrieren würden ein Erstarken des Terrorismusses bedeuten und die Spirale der Gewalt weiter drehen.
Ich habe mir noch keine abschließende Meinung zu der Frage einer territorialen Ordnung gebildet, aber Terror und Gewalt dürfen nie ein Mittel sein. So ehrenswert der Zweck auch immer sein möge...
Ich sehe Menschen die gewillt sind für die Freiheit ihres Volkes zu kämpfen. Wir reden hier nicht nur von ein paar Extremisten. Es scheint großen Rückhalt in den Gebieten zu geben. Darüberhinaus ist auch der Westen al-Finikiyya inzw in Aufruhr - hier bin ich mir nicht so sicher ob es diesen Rückhalt gibt oder andere Machtinteressen dahinterstecken.
Wir reden hier aber auch von einer Situation die bereits seit Jahren mal in die eine mal in die andere Richtung sich verschiebt. Das ist der Kern den es zu lösen gilt, sonst wird das Leid auf beiden Seiten so weitergehen. Der Freiheitswille eines Volkes ist oft nicht zu bändigen. Das weiß gerade Vesteran doch all zu gut!
Lassen Sie mich hinzufügen: das heißt nicht, dass einzelne Taten durch dschabilische Angreifer damit kein Terror war oder ich etwas runterspiele. Aber legen Sie mir die Berichte vor, dass alle Aktionen der ZSR in den dschabilischen Gebieten frei vom Terror waren. Die Bilder sprechen eine andere Sprache.
Der Konflikt ist recht komplex um ihn einfach objektiv betrachten zu können. Die Grenzen zwischen der Definition eines blutigen Konflikts zweier Parteien hin zu Terror sind fließend: zudem nutzen Konfliktparteien all zu gern den Begriff des Terrors um möglichst daraus einen moralischen Vorteil zu gewinnen. Aber hier sehen wir ja schon das Problem: in der Theorie können wir hier nichts lösen.
Die Präsidentin hat an den Präsident Zedariens klar kommuniziert dass sie sich ein Bild machen möchte. Das Wichtigste ist dabei den Frieden als Ziel zu sehen und nicht wer hat Recht und wer nicht. Können wir es moralisch vertreten, dass der Konflikt immer weiter ausartet? Können wir Waffenlieferungen unterstützen, durch die Zivilisten ums Leben kommen? Wäre nicht ein Einfrieren des jetzigen territorialen Zustands sinnvoller und der Beginn von Verhandlungen die dazu führen, dass es eben keine Toten mehr gibt?
Sollte das Gesetz dazu führen, dass ich es verletze, war es kein Übertragungsfehler und es kann weg bleiben.
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Rundfunkgesetz
§ 1 – Grundlagen
(1) Dieses Gesetz regelt die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
(2) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Übertragung von Informationen jeglicher Art über elektromagnetische Wellen. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch für die Übertragung von Signalen über Kabelanlagen und Telekommunikationsnetze.
(3) Wer Rundfunk veranstalten und verbreiten will, bedarf einer Zulassung der Republiken.
§ 2 – Aufgaben des Severanischen Rundfunks
(1) Der Severanische Rundfunk sorgt durch die Planung, die Errichtung und den Betrieb der hiefür notwendigen technischen Einrichtungen für
- die Verbreitung von Volks- und Jugendbildung;
- die Vermittlung und Förderung von Kunst und Wissenschaft;
- die objektive Information der Allgemeinheit in Form von Nachrichten, Reportagen, Kommentaren und Stellungnahmen;
- die objektive Berichterstattung über die Tätigkeit der staatlichen Organe;
- die Förderung des Interesses am Sport und
- die Darbietung von Unterhaltung.
(2) Der Severanische Rundfunk stellt durch die Herstellung und Sendung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen die Grundversorgung der Bevölkerung mit volksbildenden, künstlerischen und staatspolitischen Sendungen sicher. Der Betrieb von mehr als einem Fernsehprogramm und mehr als drei Hörfunkprogrammen bedarf der Zustimmung der Republiken.
(3) Der Severanische Rundfunk ermöglicht den öffentlichen und privaten Rundfunkveranstaltern den Zugang zur Übertragungsinfrastruktur gemäß den Bestimmungen der Republiken. Hierbei sind die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des Severanischen Rundfunks, die Sicherung einer möglichst umfassenden Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Programmangebot sowie landesweite, regionale oder lokale Belange besonders zu berücksichtigen.
(4) Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und die guten Sitten, etwa durch Verherrlichung von Gewalt, Rassismus und Herabsetzung von Frauen, ist den Rundfunkanstalten im Wiederholungsfall die Sendeerlaubnis zu entziehen.
(5) Die Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind gleichmäßig und ständig in Bezug auf Programm- und Empfangsqualität nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit angemessen zu versorgen.
§ 3 – Vorgaben zum Programminhalt
(1) Die Programme der Rundfunkveranstalter haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
(2) Die Rundfunkprogramme haben entsprechend der jeweiligen Programmkategorie zu einer umfassenden Information und freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, der Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen und dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen.
(3) Die Rundfunkveranstalter sind berechtigt, im Rahmen ihrer Hörfunk- und Fernsehprogramme Sendezeiten gegen Bezahlung für kommerzielle Werbung zu vergeben. Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein und darf je Stunde Sendezeit 20 Minuten nicht überschreiten.
(4) Die Rundfunkveranstalter sind verpflichtet, den staatlichen Organen für Aufrufe in Katastrophenfällen und andere wichtige Meldungen an die Allgemeinheit zu jeder Zeit die notwendige und zweckentsprechende Sendezeit zur Verfügung zu stellen.
(5) Die Rundfunkveranstalter haben einen Teil ihrer Sendezeit an die politischen Parteien und an Interessenverbände zu vergeben. Dieser Teil darf je Programm ein Prozent nicht überschreiten und ist auf die Bewerber entsprechend ihrer Bedeutung im öffentlichen Leben aufzuteilen.
§ 4 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Interessant dabei: die Republiken geben die Zulassung. Der RSS ist gar nicht geregelt.
Gutes Thema, danke!
Im Rundfunkgesetz sind übrigens einige Rahmenbedingungen aufgezeigt.
Mir ist auch eben erst aufgefallen, dass wir kein Gesetz haben - so dachte ich - aber bei der Durchsicht von ein paar anderen Gesetzen fiel mir aber auf dass es Verweise auf ein Rundfunkgesetz gab.
Habe dann mal das Rundfunkgesetz von 2008 (Tesla 1) beim Durchsuchen des alten Forums gefunden, im neuen hier aber nicht, eben nur diesen Verweis als Link auf ein nicht mehr existierendes Dokument von 2015. Weiß jemand ob das einfach nur ein Übertragungsfehler war? Dann würde ich es nachtragen im Gesetzarchiv.