Beiträge von Marko Boban

    Ja, lass uns die Details bitte dazu intern besprechen. Ich denke wir sollten einfach WBB6 wagen (eine Lizenz habe ich, und das Blogmodul dazu erstehen) - ich würde das Blog Zusatzmodul spendieren - ich bin nur bislang nicht dazu gekommen das Upgrade zu Testen, weil mich Foren- und Wikiartikel in meiner Freizeit gerade mehr entspannen.


    Dann können wir testen( und falls doch nicht gut ist, dann machen wir das vielleicht doch anders.) Aber ich bin recht zuversichtlich, dass man eine gewisse Flexibilität hat beim Layout, wenn man sich da in die Templates reinarbeitet: ich finde halt man sollte im Gegensatz zu Novara, die aktuellsten Artikel zeigen und die "Blog/Zeitungsauswahl" eher in die Seitenspalte verschieben.


    Alternativ könnten wir das Blogmodul von virtuelle-nationen.de nutzen. Tin ist da Owner des WBB und ich der Owner der URL.

    Aber ich würde erst mal ein eigenes System bevorzugen und dann überlegen wie man evtl. Sharing von News handhaben könnte über Schnittstellen, um auch andere MNs und MN-Nachrichten einzubinden.

    Bevor in Ratelon alles verschwindet oder neu strukturiert wird habe ich noch den Thread gefunden, an dem man mal vielleicht die Geschichte Vesterans und seine politische Struktur etwas orientiert - wobei alles ab 1701 nur mit rein muss, weil ab dem Zeitpunkt ist man ja Teil Imperias:



    • Min. 500 v. Chr. Sassen leben in Imperia

    • 300 v. Chr. Jaten kommen nach Imperia

    • 150 n. Chr. Sweten siedeln in Imperia

    • 205 Altvölkische kommen nach Freistein

    • 233 Lodermerkriege, Altvölkische erobern Nostriala

    • 252 Loderm, Zentrum und Herz Nostrialas fällt

    • 260 Narveanerkönig Agador besiegt die Altvölkischen und vertreibt sie auf Freistein

    • 262 Altvölkische beginnen Rachefeldzug mit riesiger Armee, besiegen und versklaven die Narveaner; ganz Freistein unter Herrschaft der Altvölkier

    • 600 Sweten und Jaten führen den Ersten Imperianischen Krieg

    • 712 Altvölkier werden in Freistein bedroht, ziehen ihre Besatzungsarmee aus Freistein ab; Machtvakuum führt zu Anarchie und Massakern

    • 712 Verbliebene Altvölkischstämmige gründen zu ihrem Schutz den Millyienischen Schutzbund und bewaffnen sich

    • 715 Millyienischer Schutzbund wird zum Millyienischen Reich und vollständig von Altvölkien unabhängig

    • 820 Sweten, Jaten und Sassen kämpfen im zweiten Imperianischen Krieg

    • 870-1020 Zeitalter der Vorbereitung, Stadtstaaten in Imperia

    • 907 Millyienisches Reich erstreckt sich über ganz Freistein und darüber hinaus, Millyiena auf Freistein ist Zentrum

    • 1222 Dritter Imperianischer Krieg

    • 1227 Schlacht von Lissa

    • 1228 Statut von Mixoxa Kodifizierung des Föderalismus

    • 1235-1237 Dritter Imperianischer Krieg, endet mit der Etablierung der Herzöge

    • 1244-1249 Herzogenkrieg

    • 1251 Reform von Silkuk, Herzöge und Fürsten werden weitgehend gleichgestellt

    • 1331 Koalition aus fünf ostozeanischen Reichen, u.a. Imperia, beschliesst Millyiena zu bekämpfen

    • 1345 Imperianer grief Freistein an und setzt sich dort fest

    • 1366 Fürstentag von Nissa wählt ersten Kaiser


    • 1461 Imperia besiegt nach langem zähen Kampf Millyiena, ganz Freistein ist unter imperianischer Herrschaft

    • 1492 Die Mission des ver. Kais. nimmt Einzug, Freistein wird katholisch

    • 1501 Nostrialien will sich nicht zur imperianischen Reformation bekehren lassen und wird aufständisch

    • 1503 Narveana wird nach einem Zwischenfall, ein katholischer Geheimbund wurde massakriert, ebenfalls aufständisch

    • 1503 Der Imperianische Kaiser gesteht den Narveanern und Nostrialern ein gemeinsames Königreich im landesinneren Freisteins zu

    • 1512 Das katholisch-freisteinische Königreich wird vom Papst aufgerüstet, die Geistlichen wollen einen Krieg gegen das heidnische Imperia, wogegen sich aber Adel und König sträuben

    • 1518 Eine geistliche Verschwörung wird aufgedeckt; um den Umsturz und die Theokratie zu verhindern beschliesst der König, Imperia anzugreifen, um die Kräfte des Königreiches zu bündeln

    • 1522 Mit massiver Hilfe vom Papst kann Imperia aus Freistein vertrieben werden; der Papst erhebt den König zum Kaiser des "Katholischen Kaiserreiches Freistein"

    • 1574 Erste Imperianier im Gebiet des heutigen Roldem

    • 1576 Erste Siedlung im heutigen Roldem (Port Victoria)

    • 1619 Roldem wird imperianische Kolonie


    • 1668-1716 Zeitalter des Absolutismus in Imperia

    • 1768 Konflikt zwischen Royalisten und Föderalisten endet mit Niederlage des Kaisers, der daraufhin Fürsten & Volksversammlung akzeptieren muss

    • 18 Jh. Imperia führt die Konstitutionelle Monarchie ein

    • 1905 Roldem act, der Roldem die innere Autonomie garantiert

    • 2000 Beitritt des kompletten Kaiserreiches zur Demokratischen Union Ratelon

    • 2000 Roldem tritt der DUR bei



    Quellen: Grün: Geschichtsschreibung Imperias

    Blau Geschichtsschreibung Freisteins

    Rot: Geschichtsschreibung Roldems

    Per se gut, weil auch immer kurze Begriffe, aber wie unterscheidet man Land und Regionen?


    Mir fehlt irgendwie auch Sport, das kann natürlich Teil von Gesellschaft sein, wie auch religiöse Themen, aber ja intuitiv hätte ich es lieber.

    Gesetz zur Aufhebung des Geschäftsordnungsgesetzes (GoG)


    Artikel 1 – Aufhebung

    Das Geschäftsordnungsgesetz (GoG) wird aufgehoben.


    Artikel 2 – Übergangsregelung

    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert das Geschäftsordnungsgesetz seine Gültigkeit. Die Geschäftsordnung des Hauses der Republik wird fortan als eigenständiges Regelwerk durch das Haus selbst beschlossen und angepasst.


    Artikel 3 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Sie werfen uns bzw. mir vor, mit prinzipieller Opposition die Handlungsfähigkeit des Obersten Gerichts zu gefährden. In Wahrheit tun wir das Gegenteil: Wir verteidigen die Verfassung und die institutionelle Glaubwürdigkeit der Justiz gegen kurzfristige Vereinfachungen.


    Sie verweisen auf meine eigene Formulierung als Präsident der Bundesversammlung („Wählen Sie Slobodan Tesla…“). Korrekt. In der politischen Rede wird verkürzt - wir haben für alles Vorlagen: Abstimmungen, Debatten und Wahlen. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass in einem Verfassungstext oder einem Änderungsgesetz keine verkürzte Umgangssprache, sondern juristisch exakte Terminologie stehen muss. Hier geht es nicht um Stil, sondern um Gewaltenteilung. Wenn wir das aufweichen, öffnen wir Tür und Tor für Unklarheiten an anderer Stelle.


    Sie behaupten, die Vakanz sei durch mangelnde Mehrheiten im Parlament entstanden. Der Vorschlag zur Ernennung geht laut Verfassung vom Bundespräsidenten aus. Wenn dieser lange keinen Vorschlag einbringt, kann auch keine Zustimmung erfolgen. Die Verantwortung ist also geteilt – das Parlament allein dafür verantwortlich zu machen, ist politisch bequem,jedoch sachlich falsch.


    Natürlich soll das Amt des obersten Richters nicht von tagespolitischen Launen abhängen. Aber eine automatische Verlängerung entzieht das Amt auch jeder wirksamen Kontrolle. Und: Lebenszeitregelungen, auf die Sie verweisen, existieren meist in Systemen mit kollegialen Gerichten und starken Kontrollmechanismen. Sie übertragen das Prinzip, aber nicht die Schutzvorkehrungen. Das ist unausgewogen.


    Wir stehen für Reform. Sie selbst verweisen darauf, dass PROGRES ein Kollegialmodell angedeutet hat. Doch anstatt gemeinsam an einer praktikablen Lösung zu arbeiten, legen Sie nun ein Gesetz vor, das lediglich Symptome verwaltet. Dieses Gesetz ist keine Strukturreform, sondern eine prozedurale Verlegenheitslösung.


    Wenn Sie unsere Idee für unausgereift halten – durchaus, es ist eine Idee und kein gesetzlicher Vorschlag. Aber dann lassen Sie uns in eine strukturierte Debatte eintreten, etwa in einem Ausschuss. Aber ein Gesetz, das auf juristische Unschärfe, automatische Verlängerung und alleinige Parlamentshaftung setzt, kann und werde ich nicht mittragen.

    Minister Batić, erst mal muss ich widersprechen: der Bundespräsident ernennt den Obersten Richter, bzw. schlägt der Bundesversammlung diesen vor. Das heißt das Versäumnis ist seitens des Bundespräsidenten erfolgt und nicht der Bundesversammlung.


    Genau da ist auch meine Kritik: das Gesetz in der Form ist da widersprüchlich, da zunächst weiter von der Ernennung durch den BP und Bestätigung durch die BV die Rede ist, dann aber von "wählen" die Rede. Das ist nicht präzise.


    Ich lehne die Regelung aber in der Form ab, da ich nicht der Meinung bin, dass ein solches Amt ein sich verlängerndes Abo sein sollte.


    Die vergangene Jedinstvo-Regierung hat zumindest den Eindruck hinterlassen eine tatsächliche Reform anzustreben. Die PROGRES hatte dazu angeregt ein mehrköpfiges oberstes Gericht zu ernennen. Dieses Gesetz in dieser Form ist keine Reform.

    Gesetz zur sprachlichen Bereinigung der Bundesverfassung und des Wahlgesetzes nach Auflösung des Bundesrates


    Član 1 – Ziel der Verfassungs- und Gesetzesänderung

    Dieses Gesetz ersetzt die Bezeichnung „Bundesrat“ in der Bundesverfassung sowie die Bezeichnung „Rat der Bürger“ im Bundeswahlgesetz jeweils durch „Bundesversammlung“, sofern damit das oberste gesetzgebende Organ des Bundes gemeint ist.


    Član 2 – Änderungen der Bundesverfassung

    1. In Artikel 6 Absatz VI Unterpunkt 8 wird „dem Bundesrat“ ersetzt durch „der Bundesversammlung“.
    2. In Artikel 7 Absatz IV wird „der Bundesrat“ersetzt durch „die Bundesversammlung“.
    3. In Artikel 7 Absatz V wird „vom Bundesrat“ersetzt durch „von der Bundesversammlung“.
    4. In Artikel 7 Absatz VI wird „vom Bundesrat“ersetzt durch „von der Bundesversammlung“.

    Član 3 – Änderungen des Bundeswahlgesetzes

    1. In § 1 wird „des Rates der Bürger“ ersetzt durch „der Bundesversammlung“.
    2. In § 3 wird „zum Rat der Bürger“ ersetzt durch „zur Bundesversammlung“.
    3. In § 4 Absatz 2 wird „für den Rat der Bürger“ersetzt durch „für die Bundesversammlung“.
    4. In § 8 wird in der Überschrift sowie im gesamten Paragrafen „Rat der Bürger“ ersetzt durch „Bundesversammlung“.

    Član 4 – Klarstellung

    Diese Änderungen haben rein deklaratorischen Charakter. Sie betreffen ausschließlich die institutionelle Terminologie und begründen weder neue Rechte noch Pflichten.


    Član 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Die Regierung hat das Wort.

    Aufgrund der GO und der unpräzisen, gewählten Formulierung durch den Antragssteller Batić beantrage ich Aussprache über das "Gesetz zur Änderung der Regelung zur Amtszeit des Vorsitzenden Richters am Obersten Gericht" und das "Gesetz zur sprachlichen Bereinigung der Bundesverfassung und des Wahlgesetzes nach Auflösung des Bundesrates".

    Gesetz zur Änderung der Regelung zur Amtszeit des Vorsitzenden Richters am Obersten Gericht


    Član 1 – Ziel der Verfassungsänderung

    Dieses Gesetz ändert die Bestimmungen zur Bestellung und Amtszeit des vorsitzenden Richters am Obersten Gericht der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien in Artikel 8 Absatz IV der Bundesverfassung.


    Član 2 – Änderung der Bundesverfassung

    Artikel 8 Absatz IV der Bundesverfassung erhält folgende neue Fassung:

    "Der Vorsitzende Richter des Obersten Gerichts wird vom Präsidenten mit Zustimmung der Bundesversammlung für die Dauer von sechs Monaten ernannt. Die Amtszeit verlängert sich nach Ablauf automatisch jeweils um weitere sechs Monate, sofern die Bundesversammlung nicht vor Ablauf der Amtszeit einen Nachfolger wählt. Eine Abberufung während der laufenden Amtszeit ist nur durch Beschluss der Bundesversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zulässig. Das Weitere regelt ein Bundesgesetz."


    Član 3 – Übergangsregelung

    Die neue Regelung zur Amtszeit gilt auch für den bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierenden vorsitzenden Richter. Dessen bisherige Amtszeit verlängert sich mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf sechs Monate und unterliegt ebenfalls der automatischen Verlängerung gemäß Član 2.


    Član 4 – Inkrafttreten

    Diese Verfassungsänderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


    Die Regierung hat das Wort.