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Gesetz zur Kayischen Sprache(KaySpr)
Präambel
1.Bedeutung des Kayisch
Die Kayische Sprache ist ein fundamentaler Bestandteil der nationalen Identität von Kaysteran, eine Grundlage der Kommunikation, Integration und sozialen Cohäsion der Bürger und Bürgerinnen, unabhängig ihrer Herkunft, und ein kultureller Beitrag Kaysterans zur globalen Kultur. Seit Jahrhunderten steht sie für die Treue und Liebe der Kaysteraner zu ihrem Land und ihrer Kultur.
2. Juristischer Rahmen
Die Severanische Verfassung sagt in Artikel 1, Absatz 4: Amtssprache des Bundes ist Severostaranisch; die Republiken haben das Recht, in ihrem Gebiet eigene Amtssprachen festzulegen. Leider ist das Kayisch nicht als Amtsprache auch in die Kayische Verfassung integriert.
3.Die Aufgabe dieses Gesetzes
Durch den Beitritt Kaysterans zur Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gerät die Kayische Sprache zunehmend unter Druck der Amtssprache Severostaranisch. Bundesweite Medien, Kampagnen und Immigration bringen mehr sprachliche Pluriformität nach Kaysteran. Um darum, aus oben genannten Gründen, das Kayisch zu schützen ist ein Gesetz vonnöten.
Gesetz
§ 1 (Institutioneller Gebrauch)
1. Kayisch ist die Amtssprache der Republik Kaysteran
2. Alle öffentlichen Institutionen und Einrichtungen der Republik Kaysteran gebrauchen Kayisch für interne Kommunikation und der Kommunikation untereinander. Ausserdem wird Kayisch normalerweise für die externe Kommunikation auf dem Grundgebiet der Republik Kaysteran gebraucht.
3. Administrative Eingaben von Bürgern in Severostaranisch sind zulässig.
4. Beamte und andere Arbeitnehmern im öffentlichen Sektor der Republik Kaysteran müssen Kayisch mündlich und schriftlich beherrschen.
5. Offizielle Dokumente der Republik Kaysteran werden in Kayisch ausgestellt.
6. Die Republik Kaysteran verpflichtet sich für Arbeitnehmer aus anderen Teilen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Sprachkurse zur Erlernung des Kayisch zur Verfügung zu stellen.
7. Institutionen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind von den Punkten 1-5 ausgenommen.
8. Die Kommunikation mit den Institutionen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien verläuft zweisprachig, sowohl in Kayisch wie in Severostaranisch.
§ 2 (Anwendung)
1. Alle öffentlichen Informationen werden in Kayisch geschrieben
2. Kayisch wird in Lateinischen Buchstaben geschrieben
3. Alle Namen von Orten, Strassen und Landschaftsmonumenten findet in der Kayischen Schreibweise statt
4. Alle Bürger der Republik Kaysteran haben das Recht ihren Namen in die Kayische Schreibweise zu ändern
§ 3 (Unterricht)
1. Kayisch ist die offizielle Unterrichtssprache auf allen Niveaus des Unterrichts
2. Alle pädagogischen und akademischen Instititionen müssen das Kayisch als normales Medium der Kommunikation gebrauchen, sowohl in mündlich wie in schriftlicher Form.
3. Severostaranisch ist die erste Fremdsprache in den Schulen der Republik Kaysteran
§ 4 (Medien und Kultur)
1. Die Radio- und Fernsehsender der Republik Kaysteran gebrauchen Kayisch als Sprache
2. Für bundesweite Aussendungen ist Zweisprachigkeit zulässig
3. Die Radio- und Fernsehsender der Republik Kaysteran werden gehalten die Kayische Kultur zu verbreiten
4. Mindestens 50 Prozent der Musik in den Kayischen Radio- und Musiksendern muss in Kayisch sein
5. Die Republik Kaysteran wird die Unterstützung der Kaysteranischen Kultur in den Medien finanziell unterstützen
6. Die Republik Kaysteran hat eine Politik der finanziellen und praktischen Unterstützung der Kaysteranischen Kultur
7. Die Republik Kaysteran hat einen Kaysteranischen Filmfonds zur Unterstützung des Kaysteranischen Films
8. Die Republik Kaysteran unterstützt finanziell die Publikation von Magazinen und Büchern in Kayisch.
9. Die Republik Kaysteran unterstützt finanziell die Übersetzung anderssprachiger kultureller Expressionen in das Kayisch
10. Die Republik Kaysteran unterstützt finanziell Musiker die in Kayisch singen
11. Die Republik Kaysteran unterstützt andere Formen der kulturellen Expression der Kaysteranischen Kultur
12. Die Republik Kaysteran unterstützt die Übersetzung von Informationstechnologie in Kayisch
§ 5 (Sozialökonomische Aktivitäten)
1. Alle Unternehmen die teilweise oder vollständig der Republik Kaysteran fallen unter die Regeln § 1; 1-6
2. Private Unternehmen sind verpflichtet ihre Informationen in Kayisch zu publizieren. Andere Sprachen sind optionell.
3. Jeder Bürger der Republik Kaysteran wird stimuliert Kayisch zu lernen.
4. Die Republik Kaysteran sorgt für ein ausreichendes Angebot zur Erlernung des Kayisch
Die Debatte ist eröffnet, Herr Jurković hat das Wort.